Antworten auf Ihre Fragen zum IB-Wohneigentumsprogramm
Ja. Das IB-Wohneigentumsprogramm kann mit Finanzierungsprodukten der Hausbank, mit Darlehensprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und weiteren Baufinanzierungsprodukten der Innvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) kombiniert werden.
Bei dem IB-Wohneigentumsprogramm entstehen keine Kosten bei der Beantragung.
Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens ist während der Zinsbindungsfrist nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.
Die IB kann max. 100 TEUR finanzieren. Die Hausbank sollte grundsätzlich einen Anteil von mind. 40 % übernehmen. Bitte beachten Sie, dass 10 % verfügbare Eigenmittel gemessen an den Gesamtkosten einzubringen sind oder alternativ 5 % Eigenmittel und 5 % Eigenleistung.
Nein.
Die Gesamtdarlehenssumme aus diesem Förderprogramm ist grundpfandrechtlich abzusichern. Eine mitfinanzierende Hausbank kann sich erstrangig im Grundbuch besichern. Eine Lohn- und Gehaltsabtretung wird verlangt.
Der Bauantrag darf schon vor Antragstellung bzw. Unterzeichnung des Darlehensvertrages gestellt werden.
Ein Eigenheim ist ein Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen enthält, von denen eine Wohnung zum Bewohnen durch den Eigentümer bestimmt ist. Die zweite Wohnung kann eine gleichwertige Wohnung oder eine Einliegerwohnung sein.
Beim Erwerb/ Erwerb mit Modernisierung können Sie das Darlehen nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen in einer Summe abrufen und sowohl für die Kaufpreiszahlung als auch für die Modernisierung einsetzen.
Beim Neubauvorhaben kann das Darlehen nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen zu 50 % bei Baubeginn und zu 50 % bei Rohbaufertigstellung abgerufen werden. Zahlungen zum Erwerb des Baugrundstücks sind nicht möglich.