Antworten auf Ihre Fragen zum IB-Förderdarlehen
Ja. Das IB-Förderdarlehen kann mit Finanzierungsprodukten der Hausbank, mit Darlehensprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und weiteren Baufinanzierungsprodukten der IB kombiniert werden.
Sie dürfen vor Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn bzw. dem Erhalt des Förderbescheids keine gültigen Liefer- und Leistungsverträge (z. B. Bauverträge, Darlehensverträge, Kaufverträge, …) abschließen. Gern können Sie sich unter unserer kostenfreien Hotline 0800 56 007 57 diesbezüglich beraten lassen.
Bei dem IB-Förderdarlehen wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des Darlehensnennbetrages erhoben.
Das Kündigungsrecht richtet sich nach den Bestimmungen im Darlehensvertrag bzw. den gesetzlichen Regelungen.
In voller Höhe der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 100 TEUR. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich 10 % verfügbare Eigenmittel gemessen an den Gesamtkosten einzubringen sind oder alternativ 5 % Eigenmittel und 5 % Eigenleistung.
Nein.
Die Gesamtdarlehenssumme aus diesem Förderprogramm ist grundpfandrechtlich abzusichern. Eine mitfinanzierende Hausbank kann sich erstrangig im Grundbuch besichern. Eine Lohn- und Gehaltsabtretung wird verlangt.
Der Bauantrag darf schon vor Antragstellung bzw. Unterzeichnung des Darlehensvertrages gestellt werden.
Ja das Grundstück darf gekauft werden, wenn die Finanzierung des Eigenheims separat erfolgt.
Ein Eigenheim ist ein Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen enthält, von denen eine Wohnung zum Bewohnen durch den Eigentümer bestimmt ist. Die zweite Wohnung kann eine gleichwertige Wohnung oder eine Einliegerwohnung sein. Eigenheime mit zwei Wohnungen sind ausschließlich dann förderfähig, wenn die zweite bzw. Einliegerwohnung von den Eltern bzw. Großeltern der Zuwendungsempfänger oder einem behinderten Haushaltsangehörigen genutzt werden soll.
Beim Erwerb mit Modernisierung können Sie das Darlehen nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen in einer Summe abrufen und sowohl für die Kaufpreiszahlung als auch für die Modernisierung einsetzen.
Beim Neubauvorhaben kann das Darlehen nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen zu 50% bei Baubeginn und zu 50% bei Rohbaufertigstellung abgerufen werden. Zahlungen zum Erwerb des Baugrundstücks sind nicht möglich.