GRW Infrastrukturförderung
Regionalbudget
Seit dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt zur Bewertung vorliegender und neu eingereichter Anträge transparente Projektauswahlkriterien, die im Januar 2026 angepasst wurden. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das besondere Landesinteresse definiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt. Die Stichtage für das Auswahlverfahren 2026 wurden auf den 31. März 2026 und 31. Juli 2026 festgelegt. An den jeweiligen Auswahlverfahren können nur bewilligungsreife Anträge teilnehmen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Projektauswahlkriterien.
Weiterhin ist seit dem 1. Januar 2026 durch Beschluss des GRW-Koordinierungsausschusses ein neuer Koordinierungsrahmen in Kraft getreten. Die entsprechenden GRW-Landesregelungen befinden sich derzeit noch in der Überarbeitung. Nach Veröffentlichung der neuen GRW-Landesregelungen erfolgt eine entsprechende Information an dieser Stelle.
Anträge sollen grundsätzlich innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Bestätigung des Antragseinganges durch die Bewilligungsbehörde vollständig sein. Nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist ist der Antrag im Regelfall abzulehnen.
Wer wird gefördert?
- Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind
Was wird gefördert?
- Die Regionen können mit einem Regionalbudget Vorhaben durchführen zur
- Verbesserung der regionalen Kooperation,
- Mobilisierung und Stärkung regionaler Wachstumspotentiale,
- Verstärkung von Maßnahmen des Regionalmarketings oder
- Verbesserung der Fachkräfteversorgung
Ihre Vorteile
- Regionen, die über ein funktionierendes Regionalmanagement und/oder ein tragfähiges integriertes regionales Entwicklungskonzept verfügen, können mit einem Regionalbudget in Höhe von jährlich bis zu 300.000 Euro über einen Zeitraum von maximal drei Jahren, mit bis zu 80 % der Kosten gefördert werden.
- Eine Verlängerung mit besonderer Begründung ist zwei Mal um jeweils bis zu drei weitere Jahre möglich. Bei Verlängerung werden die Fördersätze abgesenkt (Absenkung je Verlängerungsperiode um 10 %).
Darauf müssen Sie achten:
Ein Regionalbudget soll sich auf eine Region beziehen, die einen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Entwicklungsproblemen und –chancen abbildet.
Regionen i. S. der Förderung sind Wirtschaftsräume mit gemeinsamen Entwicklungsproblemen und -chancen mit mindestens 100.000 Einwohnern. Vorhaben in Regionen mit weniger als 100.000 Einwohnern bedürfen vor Bewilligung der Entscheidung des Bund-Länder-Unterausschusses der GRW.
Die Region kann grundsätzlich nur mit einem Regionalbudget unterstützt werden.
Die im Rahmen des Regionalbudgets umzusetzenden Maßnahmen sollen den Bedarf der regionalen Wirtschaft (insbesondere Unternehmen) berücksichtigen.
Dem Antrag ist eine Maßnahmenliste und Produktliste beizufügen, die innerhalb der dreijährigen Laufzeit umgesetzt werden sollen.
Personalkosten des Antragstellers sind nicht förderfähig.
Mit dem Regionalbudget darf keine direkte Förderung einzelner gewerblicher Unternehmen erfolgen.
Projekte, die über ein Regionalmanagement gefördert werden/wurden, können nicht erneut über ein Regionalbudget gefördert werden.
Eine erneute Förderung des Regionalbudgets ist nach Ablauf von fünf Jahren zur letzten Förderung bzw. Verlängerungsperiode möglich.
Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen.
1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden.
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
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