Datenschutzhinweise Generell

Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die IB. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Förderungen bzw. mit Ihnen geschlossenen Verträgen oder vereinbarten Dienstleistungen.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von Ihnen im Rahmen der Förderberatung, des Antragsverfahrens, sowie der Durchführung der Förderung, bzw. aufgrund unserer Geschäftsbeziehung erhalten. Darüber hinaus nutzen wir – soweit für die Umsetzung unserer Aufgaben erforderlich – personenbezogene Daten, die wir von sonstigen Dritten (z. B. SCHUFA im Förderkreditgeschäft, sonstige Informationsdienstleister) zulässigerweise erlangen. Zudem werden personenbezogene Daten genutzt, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien) zulässigerweise gewonnen haben und die wir im Rahmen der Umsetzung unserer Aufgaben verarbeiten dürfen. 

Als personenbezogene Daten gelten nach Art. 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (…) beziehen. Insbesondere erheben, speichern oder verarbeiten wir folgende Kategorien von personenbezogenen Daten:

  • Personendaten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit)
  • Kontaktdaten (z. B. Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adresse)
  • Legitimationsdaten (z. B. Ausweisdaten)
  • Authentifikationsdaten (z. B. Unterschriftsprobe)
  • Bewerberdaten (z. B. Lebenslauf, Zeugnisse)
  • Antragsdaten (z. B. Antrag auf Gewährung von Förderung mit Beschreibung des Vorhabens)
  • Daten zur Erfüllung unserer Aufgaben aus den Förderregularien oder zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen (z. B. Verwendungsnachweisdaten für die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln)
  • Informationen über ihre finanzielle Situation (z. B. Bonitätsdaten, Herkunft von Vermögenswerten)
    Dokumentationsdaten (z. B. Beratungs- und Gesprächsprotokolle, Registerdaten)
  • Andere, mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten Dritter an die IB, wie bspw. bei der Übermittlung von Beschäftigtendaten im Rahmen einer Förderung, die IB als Anforderer der Daten für die Zulässigkeit der Datenerhebung verantwortlich bleibt. Achten Sie jedoch bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit bei der Weitergabe von Daten an uns, insbesondere beim Versenden von Unterlagen per E-Mail, auf eine sichere Übertragung (empfohlen wird eine verschlüsselte Übermittlung). Weiterführende Hinweise zur geschützten Datenübermittlung finden Sie auf den jeweiligen Förderprogrammseiten im Internetauftritt der IB.

Wir verarbeiten Ihre Gesundheitsdaten, bei denen es sich nach Art. 9 DS-GVO um besondere Kategorien personenbezogener Daten handelt und die daher von uns mit gezielten Maßnahmen geschützt werden. Dies geschieht nur, sofern dies im Rahmen der Gewährung einer Förderung zwingend erforderlich ist. Insbesondere müssen wir Ihre Daten verarbeiten, wenn Sie eine besondere Förderbedingungen in Anspruch nehmen möchten (bspw. benötigen wir für den Erhalt eines erhöhten Zuschusses aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung einen entsprechenden Nachweis). Ihre Gesundheitsdaten werden hierbei natürlich nur verarbeitet, sofern dies auch gesetzlich erlaubt ist, also die Kriterien für eine Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten erfüllt sind (Art. 9 Abs. 2 DS-GVO, § 9 S. 1 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA)). Bezüglich der Rechtsgrundlagen der Verarbeitung beachten Sie bitte die Nummer 4.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), sowie unter konsequenter Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen Anhalt (DSAG LSA).

Die IB erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten für die folgenden festgelegten Zwecke:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Förderkreditgeschäft zur Förderberatung, zur Prüfung und Bearbeitung von Förderanträgen, zur Entscheidung über die Gewährung von Förderungen in Form von Krediten und zur Umsetzung der durch Kreditverträge bewilligten Förderungen sowie aller in diesem Zusammenhang erforderlichen Tätigkeiten einer Förderbank.

Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach dem konkreten Förderprogramm bzw. Produkt und können unter anderem Bedarfsanalysen, Beratung, Förderwürdigkeits- und Förderfähigkeitsprüfungen, die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln sowie die Durchführung von Zahlungen umfassen.

Die weiteren Einzelheiten zum Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung sind auf den entsprechenden Antragsunterlagen, Vertragsunterlagen und Förderbedingungen ausgewiesen und dort zu entnehmen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Zuschussförderung stellt eine durch das Land Sachsen-Anhalt an die IB übertragene Förderaufgabe dar. Dabei richten sich die Zwecke der Datenverarbeitung im Einzelnen in erster Linie nach dem konkreten Förderprogramm bzw. Produkt (z. B. Gewährung von Zuschussmitteln). Schwerpunktmäßig erfolgt in der IB die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit den erforderlichen Aufgaben zur Verwaltung des jeweiligen Förderprogramms, dazu gehören u. a. die Förderberatung, die Antragsprüfung und -bearbeitung, die Entscheidung über die Gewährung von Förderungen, das Fördermittel- und Vertragsmanagement, die Verwendungsnachweisprüfung, die Abwicklung bewilligter oder aufgehobener Förderungen sowie alle mit dem Betrieb und der Verwaltung einer Bewilligungsbehörde erforderlichen Tätigkeiten.

Darüber hinaus kann die Verarbeitung personenbezogener Daten auch Bedarfsanalysen, die Evaluation von Förderprogrammen zur Prüfung ihrer Wirksamkeit und zu deren Weiterentwicklung sowie statistische Erhebungen für die auftraggebenden Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt und das Statistische Landesamt umfassen.

Die weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie den jeweiligen Antragsunterlagen, Bescheiden, Vertragsunterlagen und Förderbedingungen (z. B. AGB, förderprogrammspezifische Richtlinien, Vergabegrundsätze u. ä.) entnehmen.

Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung von vertraglichen Pflichten bzw. zur Umsetzung öffentlicher Förderaufgaben hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten, zum Beispiel: 

  • Befragungen zur Verbesserung unserer Produkte und Prozesse, soweit sie der Nutzung Ihrer Daten nicht widersprochen haben,
  • Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunfteien im Kreditgeschäft (z. B. SCHUFA) zur Ermittlung von Bonitäts- bzw. Ausfallrisiken,
  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Insolvenzmonitoring durch den Datenaustausch mit Auskunfteien (z. B. regis24, vgl. nachfolgenden Absatz),
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs der Bank,
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
  • Maßnahmen zur Gebäudesicherheit (z. B. Zutrittskontrollen),
  • Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts,
  • Videoüberwachungen dienen der Sammlung von Beweismitteln bei Straftaten. Sie dienen damit dem Schutz von Kunden und Mitarbeitern sowie der Wahrnehmung des Hausrechts.

Gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO prüfen wir zur Wahrung berechtigter Interessen Informationen zu Ihren Adressdaten (ggf. Vorname, Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) und Ihrer Bonität. Hierfür arbeiten wir mit der Regis24 GmbH, Wallstraße 58, 10179 Berlin, zusammen, von der wir Daten zu diesen Zwecken beziehen bzw. an diese übermitteln. Die Informationen gem. Art. 14 DS-GVO zu der bei der Regis24 GmbH stattfindenden Datenverarbeitung erhalten Sie unter https://www.regis24.de/datenschutz.

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. für Marketingzwecke) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden (vgl. Abschnitt 2). Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DS-GVO, also vor dem 25.05.2018, uns gegenüber erteilt worden sind.

Die IB unterliegt als Förderbank einerseits und als Bewilligungsbehörde für Zuschussförderungen andererseits diversen rechtlichen Verpflichtungen, d. h. gesetzlichen Anforderungen (u. a. Kreditwesengesetz, Geldwäschegesetz, Steuergesetze) und bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben (u. a. der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsicht, der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Sofern für die Förderungen aus Zuschüssen oder Förderkrediten Vorschriften des EU-Beihilferechts gelten, dient die Datenverarbeitung zudem der Einhaltung der jeweiligen Vorschriften. Die für das Förderprogramm konkret geltenden Vorgaben des EU-Beihilferechts können Sie den jeweiligen Antrags- und Vertragsunterlagen sowie den Förderbedingungen entnehmen. Sofern im Rahmen der Förderungen aus Zuschüssen oder Förderkrediten Mittel der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zum Einsatz kommen, sind für die Verarbeitung der Daten zudem die entsprechenden Verordnungen der EU maßgeblich.

Sofern für die Förderungen aus Zuschüssen oder Förderkrediten Vorschriften der EU-Strukturfonds gelten, dient die Datenverarbeitung zudem der Einhaltung der jeweiligen Vorschriften. Hierzu gehören insbesondere Anhang XVII Verordnung (EU) 2021/1060, Anhang I und Anhang II Verordnung (EU) 2021/1057 sowie Anhang III Verordnung (EU) 2021/1056. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Zusammenhang als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle für ggf. erforderliche Datenerhebungen bei Dritten, bspw. bei der Erhebung von Teilnehmerdaten, ggü. den wirtschaftlichen Eigentümern oder ggf. ggü. Auftragnehmern, selbst verantwortlich sind und die geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere die DS-GVO) einhalten müssen, um den Schutz personenbezogener Informationen zu gewährleisten. Um Sie bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu unterstützen, stellt Ihnen die IB informative Muster und Hilfestellungen zur Verfügung (auf der Internetseite der IB im Bereich „Datenschutzhinweise PDF“).

Zur konkreten Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der IB aufgrund von gesetzlichen Vorgaben gehören unter anderem die Kredit- bzw. Förderwürdigkeitsprüfung, die Prüfung der zweckentsprechenden sowie wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Fördermitteln, die Identitäts- und Altersprüfung, die Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie die Bewertung und Steuerung von Risiken.

Zudem ist es für die Umsetzung des Verfahrens zur Finanzierung der neuen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz in Verbindung mit der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung erforderlich, personenbezogene Daten von Auszubildenden zu verarbeiten. Die personenbezogenen Daten der Auszubildenden werden benötigt, um den ausbildenden Einrichtungen und Pflegeschulen die anfallenden Ausbildungskosten zu erstatten und den Vorgaben für die statistische Erfassung der Auszubildenden- und Schülerzahlen nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung nachzukommen. Die konkreten Rechtsgrundlagen, welche die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten im Detail benennen, sind in unserem Internetauftritt auf der Produktseite zum Ausgleichsfonds Pflege hinterlegt.

Die mit der Führung der laufenden Geschäfte eingerichtete Geschäftsstelle der Ombudsstelle bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt verarbeitet personenbezogene Daten zur Übernahme der organisatorischen Tätigkeiten und zur Unterstützung der Ombudsperson in ihrer Aufgabenwahrnehmung.

Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb der IB nur von den Stellen verarbeitet, für die diese Verarbeitung erforderlich ist. Auch von uns eingesetzte Dienstleister, die Auftragsverarbeitungen nach Art. 28 DS-GVO erbringen, können zu den unter Ziffer 4 genannten Zwecken Ihre Daten erhalten, so beispielsweise Druck- und IT-Dienstleistungs-, Logistik-, Beratungs-, Inkasso- sowie Vertrieb und Marketingunternehmen.

Da wir im Rahmen der unter Ziffer 4 genannten Zwecke auch mit anderen Einrichtungen oder Institutionen zusammenarbeiten, werden Ihre personenbezogenen Daten bei Notwendigkeit im Rahmen einer Zusammenarbeit an diese nach den oben aufgeführten Rechtsgrundlagen weitergegeben. Empfänger in diesem Sinne können sein: 

  • Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. für das jeweilige Förderprogramm zuständiges Ministerium des Landes Sachsen-Anhalt, das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt, Europäische Kommission im Rahmen der Gewährung von Fördermitteln der EU, Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen, förderrechtlichen oder behördlichen Verpflichtung.
  • Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (je nach Vertrag: z. B. Refinanzierungsgeber).
  • Natürliche oder juristische Personen, die einen Anspruch auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) geltend machen.
  • Auskunfteien (z.B. regis24, SCHUFA).
  • Dienstleister für das Forderungsmanagement (z. B. Inkasso- und Maklerunternehmen).
  • Berechtigte Dritte zum Zweck der Prüfung bzw. fachspezifischen Beurteilung förderrelevanter Angaben sofern erforderlich lt. Förderbedingungen (z. B. AGB, förderprogrammspezifische Richtlinien, Vergabegrundsätze u. ä.). 

Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis bzw. Amtsgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben.

Daten und Dokumente, für die ein öffentliches Interesse besteht, werden nach dem Archivgesetz - ArchG LSA - dem Landesarchiv Sachsen-Anhalt angeboten.

Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die Anbahnung und die Abwicklung eines Vertrages umfasst. Dabei ist zu beachten, dass die Geschäftsbeziehung in der Regel auf mehrere Jahre angelegt ist.

Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (§§ 238, 257 Abs. 4 HGB), der Abgabenordnung (§ 147 Abs. 3, 4 AO), dem Kreditwesengesetz (§ 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 KWG), dem Geldwäschegesetz (§ 8 Abs. 3 GwG), aber auch EU-Recht sowie landesrechtlichen Bestimmungen ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre, für bestimmte Kategorien von Daten auch darüber hinaus.

Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen für bestehende Ansprüche, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bis zu dreißig Jahre für spezielle Forderungs-/Abwicklungsansprüche betragen können, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.

Es erfolgt keine aktive Übermittlung von Daten in Drittstaaten bzw. an eine internationale Organisation. Eine solche ist auch nicht geplant. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nur statt, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben. Über Einzelheiten werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren

Im Rahmen unserer Geschäfts- bzw. Förderbeziehung müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel die Bearbeitung eines Förderantrages, die Bewilligung eines Zuschusses, den Abschluss eines Vertrages oder die Ausführung eines Auszahlungsantrages ablehnen müssen. Auch der Widerruf eines bewilligten Zuschusses bzw. die nicht weitere Durchführung und ggf. damit einhergehende Beendigung eines bestehenden Vertrags können die Folgen sein.

Insbesondere sind wir zum Beispiel bei Darlehensförderungen nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand Ihres Personalausweises zu identifizieren und dabei Ihren Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie Ihre Wohnanschrift zu erheben. Damit wir dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen können, haben Sie uns nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie uns die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen beantragte Förderung nicht gewähren.

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung, zur Förderantragsbearbeitung bzw. zur Entscheidung über die Bewilligung von Förderungen nutzt die IB grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DS-GVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir setzen Profiling beispielsweise in folgenden Fällen ein: 

  • Aufgrund gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben sind wir zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und vermögensgefährdenden Straftaten verpflichtet. Dabei werden auch Datenauswertungen (u. a. im Zahlungsverkehr) vorgenommen. Diese Maßnahmen dienen zugleich auch Ihrem Schutz.
  • Um Sie zielgerichtet über Produkte zu informieren und beraten zu können, setzen wir Auswertungsinstrumente ein. Diese ermöglichen eine bedarfsgerechte Kommunikation und Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung.
  • Im Rahmen der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit nutzen wir für Privatkunden das Scoring bzw. für Firmenkunden das Rating. Dabei wird die Wahrscheinlich berechnet, mit der ein Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. In die Berechnung können bspw. Einkommensverhältnisse, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten, Beruf, Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer, Zahlungsverhalten (z.B. Kontoumsätze, Salden), Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung, vertragsgemäße Rückzahlung früherer Kredite sowie Informationen von Kreditauskunfteien einfließen. Bei Firmenkunden fließen zusätzlich weiteren Daten mit ein, wie Branche, Jahresergebnisse sowie Vermögensverhältnisse. Das Scoring und das Rating beruhen beide auf einem mathematisch-statistisch anerkannten und bewährten Verfahren. Die errechneten Scorewerte und Bonitätsnoten unterstützen uns bei der Entscheidungsfindung im Rahmen von Produktabschlüssen und gehen in das laufende Risikomanagement mit ein. 

Sofern darüber hinaus künftig Scoringverfahren zum Einsatz kommen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.