Hotline (kostenfrei)

Wer wir gefördert?

  • Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, sonstige Gemeindeverbände
  • Kreisentwicklungsgesellschaften, kommunale Entwicklungsgesellschaften
  • Vereine, Verbände und Stiftungen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt
     

Was wird gefördert?

  • Errichtung und Ausstattung von Reallaboren im Revier zur Demonstration und Verbreitung der im Zuge des Kohleausstiegs erforderlichen neuen Verfahrensweisen im Bausektor
  • Umsetzung prototypischer ästhetischer Bauprojekte („beautiful“) auf innerstädtischen Industriebrachen unter Anwendung neuer, nachhaltiger Materialien und Verfahren („sustainable“) in Verbindung mit Co-Design und Co-Creation-Prozessen („together“)
  • vorbereitende bauliche Projekte im direkten Zusammenhang mit der Umsetzung der NEB-Reallabore (teilweise Sanierung industrieller und kontaminierter Standorte)

Ihre Vorteile

Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss bzw. Zuweisung

Was Sie beachten sollten

  • Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich an die Förderlotsen der Investitionsbank oder das NEB-Netzwerkbüro wenden. Diese stehen Ihnen als erste Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.
    • Das NEB-Netzwerkbüro beantwortet Ihre Fragen rund um die Initiative zum Neuen Europäischen Bauhaus. Informationen zum NEB-Netzwerkbüro finden Sie HIER.
    • Die Förderlotsen der Investitionsbank ergänzen die Beratung zu förderpolitischen Themen.
    • Natürlich ist es möglich, einen gemeinsamenTermin mit beiden Beratern für den Austausch zu vereinbaren. 
  • Innerhalb eines Auswahlverfahrens zur Förderwürdigkeit wird durch eine fachkundige Jury über die Erfüllung der Projektauswahlkriterien, welche in der Vorhabenskizze darzustellen sind, entschieden. Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen für das Auswahlverfahren (siehe Downloadbereich) in einem ersten Schritt bis zum 02.04.2024 an folgende Adresse ein:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Stabsstelle „Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier“
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
E-Mail: strukturwandel@stk.sachsen-anhalt.de
Hinweis: Bitte beachten Sie hierbei, dass der unverschlüsselte E-Mailversand unsicher und mit diversen Risiken verbunden ist.

Über das Ergebnis des Auswahlverfahren werden Sie von der Jury schriftlich informiert.

Bitte reichen Sie erst nach Erhalt der Information der Jury in einem zweiten Schritt alle erforderlichen Unterlagen gem. Checkliste der einzureichenden Unterlagen bei der Investitionsbank ein (siehe Downloadbereich). 
 

  • Der Vorhabenauswahl durch die fachkundige Jury liegen Projektauswahlkriterien zu Grunde.
  • Der Projektzeitraum, innerhalb dessen das Vorhaben umgesetzt werden muss, beträgt bis zu 36 Monate ab dem Datum des Zuwendungsbescheides. Abweichungen können in begründeten Fällen zugelassen werden. Das Projekt sollte bis zum 30. Juni 2027 abgeschlossen sein. 
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen  finden Sie HIER.