Hotline (kostenfrei)

Überbrückungshilfe
Bundesprogramm

Achtung: Beratung und Antragstellung nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer!


Seit dem 5. Mai 2022 können Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen (bis zur "Überbrückungshilfe III") eingereicht werden. Alle Informationen, u. a. auch ein Servicevideo zur Hilfestellung für die Durchführung der korrekten Schlussabrechnung finden Sie > HIER.

Hinweis: Die Prüfung der eingereichten Schlussabrechnungen erfolgt nachgelagert, da vorrangig die noch offenen Anträge bearbeitet werden.

Nach Erlass des Schlussbescheides wird im Falle von Rückforderungen eine angemessene, großzügige und zinsfreie Rückzahlungsfrist von 6 Monaten eingeräumt. Anträge auf bedarfsweise notwendige Stundungen und Ratenzahlungen können über den prüfenden Dritten gestellt werden.


Seit 7. Januar 2022 können Unternehmen Anträge zur "Überbrückungshilfe IV" stellen.

Der Förderzeitraum wurde bis 30. Juni 2022 verlängert .  
Die Antragsfrist für Erstanträge wurde ebenfalls verlängert und endet nun am 15. Juni 2022.


Überbrückungshilfe III Plus
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endete am 31. März 2022
Wichtig: Änderungsanträge können nur für die Monate Oktober bis Dezember 2021 erfolgen, soweit eine Bewilligung erfolgt ist.
Seit dem 18. März 2022 kann nach erfolgter Antragstellung und Bewilligung von der "Überbrückungshilfe III Plus" zur "Neustarthilfe Plus" gewechselt werden und umgekehrt.


 

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weitere Liquiditätshilfen erhalten. Alle Informationen zur "Überbrückungshilfe" finden Sie auf der gemeinsamen bundesweit geltenden Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, können sich auf der Seite registrieren. Nach erfolgter Registrierung können die Anträge online gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt in einem vollständig digitalisierten Verfahren.

Was Sie beachten sollten

  • Sie haben Fragen zur "Überbrückungshilfe"? - Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.
  • Sie haben keinen Steuerberater? - Nutzen Sie den Steuerberatersuchservice der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt!

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