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Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT
Gleichstellung, Qualifizierung, Nachwuchs (ESF+)

Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen und den öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie den An-Instituten von Hochschulen Mittel für die Förderung von Forschung und Innovation aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bereit.

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen in Sachsen-Anhalt
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
  • An-Institute von Hochschulen in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Gleichstellung in Hochschulen 
    • Verstärkung der Frauenanteile und Steigerung der Anzahl der Frauen u. a. im MINT-Bereich zur Verbesserung der Berufungsfähigkeit für Professuren, Förderung von Promotionen mit dem Ziel der Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses, Personalmaßnahmen zur Netzwerkbildung und Koordination von Gleichstellungs- und Gendermaßnahmen („FEM-Power“)
    • Veranstaltungen, die der Chancengleichheit dienen, 
    • Maßnahmen der Begleitforschung in Sozial-, Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in den Bereichen Gleichstellung, Qualifikation oder wissenschaftlicher Nachwuchs
       
  • Unterstützung des Ausbaus von Projekten mit Beteiligung an Netzwerken der europäischen Spitzenforschung
    • EU-Hochschulnetzwerk
      Einzelvorhaben zur Unterstützung der Nachhaltigkeit von EU-Vorhabenergebnissen sowie im Vorfeld von EU-Vorhaben 
       
  • Verbesserung der internationalen Kompetenz im Wissenschaftssystem Sachsen- Anhalts
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Doktorandenausbildung durch den zusätzlichen Auf- und Ausbau internationaler Graduiertenkollegs und Doktorandenschulen
    • neue online-gestützte Studienangebote, duale Studiengänge und Studiengänge mit vertieften Praxisphasen orientiert am Bedarf der Wirtschaft Sachsen-Anhalts
    • zusätzliche Maßnahmen zur verbesserten Ausstattung der Hochschulen mit Humanressourcen, die im Zuge der Strategien zur Internationalisierung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erforderlich sind
    • Aktivitäten für den erforderlichen zusätzlichen Personaleinsatz zur Internationalisierung der Hochschulen in ihren verschiedenen Facetten (z. B. Gastwissenschaftleraufenthalte, internationale Konferenzen, Austausch mit Kooperationspartnern).
  • Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für Personal im Bereich Medizin und Pflegewissenschaften zur Erhöhung der Akademisierung in diesem Bereich
    • Maßnahmen an Hochschulen in Medizin, Telemedizin, Medizintechnik, Ernährungswissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien zur Qualifikation und Verbesserung der Ausbildung im Medizin- und Pflegebereich sowie zur Attraktivität der Qualität und Arbeitsplatzgewinnung
       
  • vorhabenbezogene Bruttopersonal- und Sachausgaben sowie sonstige vorhabenbezogene Ausgaben z. B. Stipendien

Ihre Vorteile

  • Projektförderung, Förderhöchstgrenze 100% der förderfähigen Ausgaben
    • pauschale Förderung (kein Einreichen von Belegen für die Ausgaben, welche über die Pauschalen gefördert werden, z. B. Restkostenpauschale auf die direkt abgerechneten Bruttopersonalausgaben von 20%)
    • Haushaltsplanentwurf bei Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von unter 200.000 Euro

Was Sie beachten sollten

  • zur Antragstellung sind die vollständigen Unterlagen lt. Unterlagencheckliste einzureichen
  • innerhalb eines Auswahlverfahrens wird durch ein Gremium über die Erfüllung der Projektauswahlkriterien, welche in der Vorhabenskizze darzustellen sind, entschieden. Für die Prüfung der Erfüllung der Projektauswahlkriterien sind die folgenden Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen: 
    • Antragsteller sind Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen laut §91b GG und An-Institute von Hochschulen. Die berechtigten Antragsteller haben ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
       
  • die Projektauswahlkriterien, die Bewertungsmodalitäten und entsprechenden Erfüllungsgrade sind:
    • fachliche Eignung des Bewerbenden
      • Besitzt die Hochschule/ Forschungseinrichtung die für die Projektumsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal, technische und räumliche Ausstattung) bzw. wird die dafür erforderliche Ressource geschaffen (z.B. durch Förderung von Personal)
        Hinweis: Bei „Nein“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus 
        • nein (0 Punkte) 
        • ja (2 Punkte) 
        • in besonderen Maße (4 Punkte) 
           
      • Verfügt die Hochschule/ Forschungseinrichtung zur Projektumsetzung über den erforderlichen Stand der Wissenschaft und die dafür erforderlichen Ressourcen (Fachliches Know-how des Personals, Erfahrung bei Gleichstellung, Qualifizierung und wissenschaftlichem Nachwuchs etc.)
        • o nein (0 Punkte) 
        • o ja (2 Punkte) 
        • o in besonderen Maße (4 Punkte) 
           
    • Qualität des Projektkonzeptes
      • Aktualität und Darstellung der Recherchen der Hochschule/ Forschungseinrichtung zum Stand von Wissenschaft, Gleichstellung, Qualifizierung und wissenschaftlichem Nachwuchs
        Hinweis: Bei „ungenügend“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus. 
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte) 
        • gut (3 Punkte) 
        • sehr gut (4 Punkte) 
      • Sind die veranschlagten Aufwendungen für Personal, Material, Fremdleistungen und Ausstattungen u.a. hinsichtlich Mengen-/ Wertgerüst angemessen?
        • nein (0 Punkte) 
        • ja (2 Punkte) 
        • in besonderen Maße (4 Punkte) 
      • Ist die Analyse der gegebenen sowie der zu erwartenden Wissenschafts- und Qualifizierungsergebnisse plausibel?
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte) 
        • gut (3 Punkte) 
        • sehr gut (4 Punkte) 
           
      • Sind die Möglichkeiten für einen späteren Einsatz der qualifizierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Region gegeben?
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • sehr gut (2 Punkte) 
      • Ist der Finanz- und Ablaufplan des Vorhabens plausibel?
        • nicht plausibel (0 Punkte) 
        • überwiegend plausibel (2 Punkte) 
        • plausibel (4 Punkte) 
    • Bewertung der Auswahlkriterien: 
      • Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen nicht 
      • bis 8 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen 
      • bis 18 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen 
      • bis 26 Punkte: Das Projekt übertrifft die Anforderungen 
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  • nach positivem Votum des Gremiums wird anhand der eingereichten Unterlagen die Förderfähigkeit des Vorhabens entschieden
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  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

 

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen in Sachsen-Anhalt
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
  • An-Institute von Hochschulen in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Gleichstellung in Hochschulen 
    • Verstärkung der Frauenanteile und Steigerung der Anzahl der Frauen u. a. im MINT-Bereich zur Verbesserung der Berufungsfähigkeit für Professuren, Förderung von Promotionen mit dem Ziel der Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses, Personalmaßnahmen zur Netzwerkbildung und Koordination von Gleichstellungs- und Gendermaßnahmen („FEM-Power“)
    • Veranstaltungen, die der Chancengleichheit dienen, 
    • Maßnahmen der Begleitforschung in Sozial-, Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in den Bereichen Gleichstellung, Qualifikation oder wissenschaftlicher Nachwuchs
       
  • Unterstützung des Ausbaus von Projekten mit Beteiligung an Netzwerken der europäischen Spitzenforschung
    • EU-Hochschulnetzwerk
      Einzelvorhaben zur Unterstützung der Nachhaltigkeit von EU-Vorhabenergebnissen sowie im Vorfeld von EU-Vorhaben 
       
  • Verbesserung der internationalen Kompetenz im Wissenschaftssystem Sachsen- Anhalts
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Doktorandenausbildung durch den zusätzlichen Auf- und Ausbau internationaler Graduiertenkollegs und Doktorandenschulen
    • neue online-gestützte Studienangebote, duale Studiengänge und Studiengänge mit vertieften Praxisphasen orientiert am Bedarf der Wirtschaft Sachsen-Anhalts
    • zusätzliche Maßnahmen zur verbesserten Ausstattung der Hochschulen mit Humanressourcen, die im Zuge der Strategien zur Internationalisierung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erforderlich sind
    • Aktivitäten für den erforderlichen zusätzlichen Personaleinsatz zur Internationalisierung der Hochschulen in ihren verschiedenen Facetten (z. B. Gastwissenschaftleraufenthalte, internationale Konferenzen, Austausch mit Kooperationspartnern).
  • Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für Personal im Bereich Medizin und Pflegewissenschaften zur Erhöhung der Akademisierung in diesem Bereich
    • Maßnahmen an Hochschulen in Medizin, Telemedizin, Medizintechnik, Ernährungswissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien zur Qualifikation und Verbesserung der Ausbildung im Medizin- und Pflegebereich sowie zur Attraktivität der Qualität und Arbeitsplatzgewinnung
       
  • vorhabenbezogene Bruttopersonal- und Sachausgaben sowie sonstige vorhabenbezogene Ausgaben z. B. Stipendien

Ihre Vorteile

  • Projektförderung, Förderhöchstgrenze 100% der förderfähigen Ausgaben
    • pauschale Förderung (kein Einreichen von Belegen für die Ausgaben, welche über die Pauschalen gefördert werden, z. B. Restkostenpauschale auf die direkt abgerechneten Bruttopersonalausgaben von 20%)
    • Haushaltsplanentwurf bei Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von unter 200.000 Euro

Was Sie beachten sollten

  • zur Antragstellung sind die vollständigen Unterlagen lt. Unterlagencheckliste einzureichen
  • innerhalb eines Auswahlverfahrens wird durch ein Gremium über die Erfüllung der Projektauswahlkriterien, welche in der Vorhabenskizze darzustellen sind, entschieden. Für die Prüfung der Erfüllung der Projektauswahlkriterien sind die folgenden Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen: 
    • Antragsteller sind Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen laut §91b GG und An-Institute von Hochschulen. Die berechtigten Antragsteller haben ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
       
  • die Projektauswahlkriterien, die Bewertungsmodalitäten und entsprechenden Erfüllungsgrade sind:
    • fachliche Eignung des Bewerbenden
      • Besitzt die Hochschule/ Forschungseinrichtung die für die Projektumsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal, technische und räumliche Ausstattung) bzw. wird die dafür erforderliche Ressource geschaffen (z.B. durch Förderung von Personal)
        Hinweis: Bei „Nein“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus 
        • nein (0 Punkte) 
        • ja (2 Punkte) 
        • in besonderen Maße (4 Punkte) 
           
      • Verfügt die Hochschule/ Forschungseinrichtung zur Projektumsetzung über den erforderlichen Stand der Wissenschaft und die dafür erforderlichen Ressourcen (Fachliches Know-how des Personals, Erfahrung bei Gleichstellung, Qualifizierung und wissenschaftlichem Nachwuchs etc.)
        • o nein (0 Punkte) 
        • o ja (2 Punkte) 
        • o in besonderen Maße (4 Punkte) 
           
    • Qualität des Projektkonzeptes
      • Aktualität und Darstellung der Recherchen der Hochschule/ Forschungseinrichtung zum Stand von Wissenschaft, Gleichstellung, Qualifizierung und wissenschaftlichem Nachwuchs
        Hinweis: Bei „ungenügend“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus. 
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte) 
        • gut (3 Punkte) 
        • sehr gut (4 Punkte) 
      • Sind die veranschlagten Aufwendungen für Personal, Material, Fremdleistungen und Ausstattungen u.a. hinsichtlich Mengen-/ Wertgerüst angemessen?
        • nein (0 Punkte) 
        • ja (2 Punkte) 
        • in besonderen Maße (4 Punkte) 
      • Ist die Analyse der gegebenen sowie der zu erwartenden Wissenschafts- und Qualifizierungsergebnisse plausibel?
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte) 
        • gut (3 Punkte) 
        • sehr gut (4 Punkte) 
           
      • Sind die Möglichkeiten für einen späteren Einsatz der qualifizierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Region gegeben?
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • sehr gut (2 Punkte) 
      • Ist der Finanz- und Ablaufplan des Vorhabens plausibel?
        • nicht plausibel (0 Punkte) 
        • überwiegend plausibel (2 Punkte) 
        • plausibel (4 Punkte) 
    • Bewertung der Auswahlkriterien: 
      • Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen nicht 
      • bis 8 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen 
      • bis 18 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen 
      • bis 26 Punkte: Das Projekt übertrifft die Anforderungen 
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  • nach positivem Votum des Gremiums wird anhand der eingereichten Unterlagen die Förderfähigkeit des Vorhabens entschieden
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  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

 

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