Hotline (kostenfrei)

Härtefallhilfe

Der Förderzeitraum für die "Härtefallhilfe" wurde bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die Antragstellung war bis zum 15. Juni 2022 möglich.


 

Die "Härtefallhilfen" ergänzen die bisherigen Corona-Hilfen für Unternehmen und Selbständige. Wer aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt und dennoch infolge der Corona-Pandemie in der wirtschaftlichen Existenz bedroht ist, kann diese Hilfen beantragen. Die Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft. 

Der Antrag ist durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellenden über www.haertefallhilfen.de/sachsen-anhalt einzureichen. Die Antragstellung erfolgt in einem vollständig digitalisierten Verfahren.

Falls Sie bisher noch keinen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/n, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin) beauftragt haben, können sie diese hier finden: 
Berufsregister für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer   
Steuerberater-Suchservice der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt   
Rechtsanwalts-Register

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