Das "IB-Konjunkturdarlehen" stellt bestehenden kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einschließlich der Angehörigen der freien Berufe finanzielle Mittel für Investitionen in die ZUKUNFT des Unternehmens und die Liquiditätssicherung infolge des COVID-19-Ausbruchs zur Verfügung.
Anträge konnten in diesem Programm nur bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Wer wird gefördert?
- bestehende kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Betriebsmittel- /Ausgaben
- Auftragsvorfinanzierung
- Liquiditätssicherung (in Zusammenhang mit COVID-19-Ausbruch)
Ihre Vorteile
- Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (mind. 10.000 Euro, max. 3 Mio. Euro)
- bis zu zwei Jahre tilgungsfrei
- Laufzeit und Zinsbindung bis zu 15 Jahre
- Darlehensgewährung nach den befristeten Bundesregelungen für niedrigverzinsliche Darlehen und Kleinbeihilfen
Was Sie beachten sollten
- per 31. Dezember 2019 dürfen die Kriterien für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nicht erfüllt worden sein (Ausnahme kleine und Kleinstunternehmen im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014)
- keine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstituts
- keine Vorfinanzierung der erstattungspflichtigen Mehrwertsteuer
- keine Finanzierung von Grunderwerb
Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen der Antragsformulare ausschließlich den Adobe Acrobat Reader in der neusten Version. Nur so ist sichergestellt, dass eingegebene Daten in den PDF-Dateien korrekt gespeichert werden. Den passenden Download für Ihr Betriebssystem finden Sie hier: https://get.adobe.com/de/reader/
Senden Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen per E-Mail an Darlehen-corona@ib-lsa.de.
Bitte beachten Sie, dass der unverschlüsselte E-Mailversand unsicher und mit diversen Risiken verbunden ist.
Bundesregelung Kleinbeihilfen
NOMINALER ZINSSATZ P. A.
1,69 %Stand: 26. Mai 2021
Bundesregelung niedrigverzinsliche Darlehen
NOMINALER ZINSSATZ P. A.
1,69 %Wer wird gefördert?
- bestehende kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Betriebsmittel- /Ausgaben
- Auftragsvorfinanzierung
- Liquiditätssicherung (in Zusammenhang mit COVID-19-Ausbruch)
Ihre Vorteile
- Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (mind. 10.000 Euro, max. 3 Mio. Euro)
- bis zu zwei Jahre tilgungsfrei
- Laufzeit und Zinsbindung bis zu 15 Jahre
- Darlehensgewährung nach den befristeten Bundesregelungen für niedrigverzinsliche Darlehen und Kleinbeihilfen
Was Sie beachten sollten
- per 31. Dezember 2019 dürfen die Kriterien für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nicht erfüllt worden sein (Ausnahme kleine und Kleinstunternehmen im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014)
- keine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstituts
- keine Vorfinanzierung der erstattungspflichtigen Mehrwertsteuer
- keine Finanzierung von Grunderwerb
Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen der Antragsformulare ausschließlich den Adobe Acrobat Reader in der neusten Version. Nur so ist sichergestellt, dass eingegebene Daten in den PDF-Dateien korrekt gespeichert werden. Den passenden Download für Ihr Betriebssystem finden Sie hier: https://get.adobe.com/de/reader/
Senden Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen per E-Mail an Darlehen-corona@ib-lsa.de.
Bitte beachten Sie, dass der unverschlüsselte E-Mailversand unsicher und mit diversen Risiken verbunden ist.
Bundesregelung Kleinbeihilfen
NOMINALER ZINSSATZ P. A.
1,69 %Stand: 26. Mai 2021
Bundesregelung niedrigverzinsliche Darlehen
NOMINALER ZINSSATZ P. A.
1,69 %DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
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