Hotline (kostenfrei)

Corona-Novemberhilfe- und Dezemberhilfe
Bundesprogramm

Antragsfrist am 30. April 2021 abgelaufen


 

Update zu Corona-Hilfen: Zeitpunkt der Schließung entscheidet über Hilfe 

Der Zeitpunkt der Schließung ist ausschlaggebend für die Antragstellung der richtigen Corona-Hilfe. Betroffene, die bereits ab November 2020 schließen mussten, haben Anspruch auf die "November- bzw. Dezemberhilfe" oder auch die "Überbrückungshilfen". Alle Unternehmen, die ab dem 16. Dezember 2020 nicht mehr öffnen durften, unterstützt der Bund ausschließlich mit der "Überbrückungshilfe III".
(20. Januar 2021)


 

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen ist.

Anträge zur "November- und Dezemberhilfe" werden über die Bundes-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingereicht.
Abschlagszahlungen erfolgen in einem komplett maschinellen Verfahren direkt über den Bund.


Im Überblick 

Wer?
Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe, deren wirtschaftliche Tätigkeiten von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

Wie? 
Zuschuss von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November und Dezember 2019 
sofortige Auszahlung von 

  • bis zu 5.000 Euro bei Direktanträgen von Soloselbständigen
  • Abschlagszahlungen von bis zu 50.000 Euro bei Anträgen über Prüfende Dritte

 


Novemberhilfen können bewilligt werden (12. Januar 2021)

Das System des Bundes steht der Investitionsbank Sachsen-Anhalt seit 12.01.2021, 14 Uhr zur Verfügung. Zeitgleich wurde mit der Bewilligung der Corona-Novemberhilfe begonnen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt setzt alles daran, die Bewilligungen schnellstens auf den Weg zu bringen.


Aktuelle Informationen (11. Januar 2021)

Seitens des Bundes wurde angekündigt, dass die Bewilligungen der Novemberhilfen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ab 11. Januar 2021 starten. Das System des Bundes steht der Investitionsbank Sachsen-Anhalt noch nicht zur Verfügung, Bewilligungen sind derzeit noch nicht möglich. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt steht bereit und setzt alles daran, die Bewilligungen schnellstens auf den Weg zu bringen.


Hinweise zur Novemberhilfe (22. Dezember 2020)

  • Neue Höchstgrenze für Abschlagszahlungen

Seit dem 11. Dezember beträgt die Höchstgrenze der Abschlagszahlungen bei Anträgen über Prüfende Dritte 50.000 Euro. Antragsteller mit höherem Anspruch, die bereits eine auf 10.000 Euro begrenzte Abschlagszahlung erhalten haben, werden ab der nächsten Woche eine weitere Abschlagszahlung bis zum Höchstbetrag von 50.000 Euro erhalten.

  • Vorprüfung notwendig

Ein Teil der Anträge wird den Ländern zur direkten Bearbeitung zugewiesen. Auch hier kann die Investitionsbank Sachsen-Anhalt aktuell noch nicht auf die Daten des Bundes zugreifen. 
Wichtig: In diesen Fällen erfolgt keine Abschlagszahlung. Aus technischen Gründen erhalten hier die Antragsteller keine Zwischennachricht vom Bund. Sollten Betroffene innerhalb von 10 Tagen nach Antragseinreichung keine Abschlagszahlung erhalten, können sie damit rechnen, dass eine Vorprüfung erfolgt.

  • Softwarefehler

Durch einen Softwarefehler wurden am vergangenen Wochenende teilweise fehlerhafte Bescheide mit der Währungsangabe Dollar anstatt Euro über die Bundesplattform versandt. Die Unternehmen erhalten einen korrigierten Bescheid.


Wichtige Information zur Novemberhilfe (7. Dezember 2020)

Der Direktantrag auf Novemberhilfe kann nur einmal gestellt werden. Eine nachträgliche Änderung des Antrags nach dem Absenden ist über das digitale Antragssystem derzeit noch nicht möglich. Voraussichtlich ab Mitte Dezember können Änderungen online angezeigt und ab Mitte Januar Änderungsanträge gestellt werden. 

Bitte beachten Sie dabei: Zum jetzigen Zeitpunkt werden nur Abschlagszahlungen auf die Novemberhilfe geleistet, vorbehaltlich einer anschließenden Prüfung der Anträge. Die Investitionsbank kann daher derzeit zu gestellten Anträgen weder Auskünfte erteilen noch Änderungen vornehmen.
 

 

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