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Sachsen-Anhalt KIP Digital
Der Zuschuss für die Digitalisierung von Kulturstätten und Bibliotheken

Während der COVID-19- Pandemie hat sich der Trend zur digitalen Präsentation von kulturellen Inhalten deutlich verstärkt. Die Anforderungen der Nutzer an die digitalen Angebote kultureller Einrichtungen haben sich rasant erhöht. Durch das Programm "Sachsen-Anhalt KIP Digital" werden öffentliche und private Träger von Kultureinrichtungen und Bibliotheken  in die Lage versetzt, sich diesen veränderten Anforderungen anzupassen.


Eine Antragstellung im Programm Sachsen-Anhalt KIP Digital ist nicht mehr möglich.


 

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts als Träger von Kultureinrichtungen und Bibliotheken

 

Was wird gefördert?

  • konzeptbasierte Investitionen in digitale Angebote von Kultureinrichtungen und Bibliotheken 
  • hiermit verbundene Dienstleistungen sowie Personal zur Projektsteuerung und –begleitung
  • max. 100.000 Euro Fördersumme

Ihre Vorteile

  • Pauschale Festbetragsfinanzierung für bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Förderung von Ausgaben für Personal, das mit der Durchführung des Projektes betraut ist bzw. hierfür zusätzlich eingestellt wird. 

Was Sie beachten sollten

  • Antragsteller sollten über mehrjährige Erfahrung beim Betreiben einer Kultureinrichtung verfügen.
     
  • Es ist ein kulturfachlich positiv bewertetes Konzept einzureichen, aus dem die Ziele der Förderung mit Bezug auf die Bewältigung der Corona-Pandemie und der Beitrag der Fördermaßnahme für die Entwicklung einer grünen und digitalen Wirtschaft hervorgehen.
    Bitte beachten Sie, dass Sie bei der konzeptbasierten Förderung neben Investitionskosten und Ausgaben für Dienstleistungen immer Kosten für das zusätzlich zur Betreuung dieses Vorhabens eingesetzte Personal berücksichtigen. Nur so kann dem konzeptionellem Ansatz vollständig Rechnung getragen werden.
     
  • Es dürfen nur Vorhaben von Kultureinrichtungen gefördert werden, 
    • von denen mindestens 80 v. H. ihrer Fläche oder ihrer Öffnungszeit für kulturelle Zwecke genutzt wird,
    • die im Rahmen ihrer Öffnungszeiten uneingeschränkt für jedermann öffentlich zugänglich sind, 
    • mit ihrer Tätigkeit kontinuierlich Beiträge zur kulturellen/historischen Bildung leisten oder
    • ein kulturtouristisches Ziel darstellen.
  • Personalausgaben können nur anerkannt werden, wenn das Personal nachweislich für das Projekt eingesetzt wird.
     
  • Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein. Soweit es sich bei dem Antragsteller um eine Kommune handelt, hat diese eine positive Stellungnahme der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde zur Tragfähigkeit der Folgekosten mit dem Antrag einzureichen.

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

GEFÖRDERT DURCH

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts als Träger von Kultureinrichtungen und Bibliotheken

 

Was wird gefördert?

  • konzeptbasierte Investitionen in digitale Angebote von Kultureinrichtungen und Bibliotheken 
  • hiermit verbundene Dienstleistungen sowie Personal zur Projektsteuerung und –begleitung
  • max. 100.000 Euro Fördersumme

Ihre Vorteile

  • Pauschale Festbetragsfinanzierung für bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Förderung von Ausgaben für Personal, das mit der Durchführung des Projektes betraut ist bzw. hierfür zusätzlich eingestellt wird. 

Was Sie beachten sollten

  • Antragsteller sollten über mehrjährige Erfahrung beim Betreiben einer Kultureinrichtung verfügen.
     
  • Es ist ein kulturfachlich positiv bewertetes Konzept einzureichen, aus dem die Ziele der Förderung mit Bezug auf die Bewältigung der Corona-Pandemie und der Beitrag der Fördermaßnahme für die Entwicklung einer grünen und digitalen Wirtschaft hervorgehen.
    Bitte beachten Sie, dass Sie bei der konzeptbasierten Förderung neben Investitionskosten und Ausgaben für Dienstleistungen immer Kosten für das zusätzlich zur Betreuung dieses Vorhabens eingesetzte Personal berücksichtigen. Nur so kann dem konzeptionellem Ansatz vollständig Rechnung getragen werden.
     
  • Es dürfen nur Vorhaben von Kultureinrichtungen gefördert werden, 
    • von denen mindestens 80 v. H. ihrer Fläche oder ihrer Öffnungszeit für kulturelle Zwecke genutzt wird,
    • die im Rahmen ihrer Öffnungszeiten uneingeschränkt für jedermann öffentlich zugänglich sind, 
    • mit ihrer Tätigkeit kontinuierlich Beiträge zur kulturellen/historischen Bildung leisten oder
    • ein kulturtouristisches Ziel darstellen.
  • Personalausgaben können nur anerkannt werden, wenn das Personal nachweislich für das Projekt eingesetzt wird.
     
  • Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein. Soweit es sich bei dem Antragsteller um eine Kommune handelt, hat diese eine positive Stellungnahme der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde zur Tragfähigkeit der Folgekosten mit dem Antrag einzureichen.
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

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Logos des Landes Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

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