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Örtliches Teilhabemanagement

Örtliche Teilhabemanagements unterstützen Kommunen bei der Errichtung inklusiver Sozialräume und verbessern so die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. 

Mit dem Programm „Örtliches Teilhabemanagement“ werden Kommunen bei der Schaffung von örtlichen Teilhabemanagements und der Einstellung von Teilhabemanagerinnen und -Managern unterstützt.

Hinweis: Empfängerinnen und Empfänger von Fördergeldern aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) sind verpflichtet, bestimmte Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Die Gestaltungsvorlagen finden Sie hier: europa.sachsen-anhalt.de


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Auszahlungsanträge nach Bewilligung über das Kundenportal einzureichen sind. 


 

Wer wird gefördert?

  • Kommunen

Was wird gefördert?

  • Projekte für die Umsetzung eines Örtlichen Teilhabemanagements in den Kommunen in Sachsen-Anhalt
    • Personalausgaben
    • Sachausgaben

Ihre Vorteile

  • Zuschuss von bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Unterteilung der Projekte in zwei Handlungssäulen gemäß Richtlinie Abschnitt 2  
    • Handlungssäule 1: Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Sachsen-Anhalt 
    • Handlungssäule 2: Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements in den kreisangehörigen Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt
      • Anträge für Handlungssäule 2 sind in Antragsrunden zu stellen. Die erste Antragsrunde endet am 20. Juni 2023. Die zweite Antragsrunde endet am 20. September 2023. Danach gilt jeweils der erste Werktag im Quartal als Stichtag zur Antragstellung.
ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Kommunen

Was wird gefördert?

  • Projekte für die Umsetzung eines Örtlichen Teilhabemanagements in den Kommunen in Sachsen-Anhalt
    • Personalausgaben
    • Sachausgaben

Ihre Vorteile

  • Zuschuss von bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Was Sie beachten sollten

  • Unterteilung der Projekte in zwei Handlungssäulen gemäß Richtlinie Abschnitt 2  
    • Handlungssäule 1: Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Sachsen-Anhalt 
    • Handlungssäule 2: Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements in den kreisangehörigen Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt
      • Anträge für Handlungssäule 2 sind in Antragsrunden zu stellen. Die erste Antragsrunde endet am 20. Juni 2023. Die zweite Antragsrunde endet am 20. September 2023. Danach gilt jeweils der erste Werktag im Quartal als Stichtag zur Antragstellung.

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