SACHSEN-ANHALT ERWACHSENENBILDUNG DIGITAL
Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt
Wer wird gefördert?
- (Kreis-)Volkshochschulen
- Bildungszentren, Bildungswerke
- Eingetragene Vereine sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die nach EBG-LSA anerkannt sind
Was wird gefördert?
- Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung der Einrichtungen
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Displays)
- Einrichtungsgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Tablets, Notebooks)
- Kosten für Softwarelizenzen einschließlich Updates bereits installierter Software
- Technischer Support
- Breitbandausbau ab Grundstücksgrenze in die Räumlichkeiten
- Aufbau von Steuerungssystemen
Ihre Vorteile
- Förderung als Anteilsfinanzierung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 150.000 Euro pro Maßnahme, min. 20.000 Euro
- Antragstellungen erfolgen jährlich zum Stichtag 31. August des Vorjahres
- Anträge für 2023 werden bis zum 16. Dezember 2022 entgegengenommen
Was Sie beachten sollten
- Die Maßnahmen sind im Land Sachsen-Anhalt durchzuführen.
- Die Maßnahme darf erst nach Erteilung des Bescheides beginnen.
- Eine mehrjährige Förderung von Maßnahmen ist möglich (Projektphasen), jedoch max. über drei aufeinanderfolgende Jahre.
- Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 % der Gesamtkosten.
- Anträge sind parallel bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und im Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen.
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
ÜBERSICHT
Wer wird gefördert?
- (Kreis-)Volkshochschulen
- Bildungszentren, Bildungswerke
- Eingetragene Vereine sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die nach EBG-LSA anerkannt sind
Was wird gefördert?
- Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung der Einrichtungen
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Displays)
- Einrichtungsgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Tablets, Notebooks)
- Kosten für Softwarelizenzen einschließlich Updates bereits installierter Software
- Technischer Support
- Breitbandausbau ab Grundstücksgrenze in die Räumlichkeiten
- Aufbau von Steuerungssystemen
Ihre Vorteile
- Förderung als Anteilsfinanzierung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 150.000 Euro pro Maßnahme, min. 20.000 Euro
- Antragstellungen erfolgen jährlich zum Stichtag 31. August des Vorjahres
- Anträge für 2023 werden bis zum 16. Dezember 2022 entgegengenommen
Was Sie beachten sollten
- Die Maßnahmen sind im Land Sachsen-Anhalt durchzuführen.
- Die Maßnahme darf erst nach Erteilung des Bescheides beginnen.
- Eine mehrjährige Förderung von Maßnahmen ist möglich (Projektphasen), jedoch max. über drei aufeinanderfolgende Jahre.
- Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 % der Gesamtkosten.
- Anträge sind parallel bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und im Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen.
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Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.