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SACHSEN-ANHALT ERWACHSENENBILDUNG DIGITAL

Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt

Wer wird gefördert?

  • (Kreis-)Volkshochschulen
  • Bildungszentren, Bildungswerke
  • Eingetragene Vereine sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die nach EBG-LSA anerkannt sind

Was wird gefördert?

  • Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung der Einrichtungen 
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Displays)
  • Einrichtungsgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Tablets, Notebooks)
  • Kosten für Softwarelizenzen einschließlich Updates bereits installierter Software
  • Technischer Support
  • Breitbandausbau ab Grundstücksgrenze in die Räumlichkeiten
  • Aufbau von Steuerungssystemen

Ihre Vorteile

  • Förderung als Anteilsfinanzierung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 150.000 Euro pro Maßnahme, min. 20.000 Euro
  • Antragstellungen erfolgen jährlich zum Stichtag 31. August des Vorjahres
  • Anträge für 2023 werden bis zum 16. Dezember 2022 entgegengenommen
     

Was Sie beachten sollten

  • Die Maßnahmen sind im Land Sachsen-Anhalt durchzuführen.
  • Die Maßnahme darf erst nach Erteilung des Bescheides beginnen.
  • Eine mehrjährige Förderung von Maßnahmen ist möglich (Projektphasen), jedoch max. über drei aufeinanderfolgende Jahre.
  • Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 % der Gesamtkosten.
  • Anträge sind parallel bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und im Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen.

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • (Kreis-)Volkshochschulen
  • Bildungszentren, Bildungswerke
  • Eingetragene Vereine sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die nach EBG-LSA anerkannt sind

Was wird gefördert?

  • Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung der Einrichtungen 
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Displays)
  • Einrichtungsgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Tablets, Notebooks)
  • Kosten für Softwarelizenzen einschließlich Updates bereits installierter Software
  • Technischer Support
  • Breitbandausbau ab Grundstücksgrenze in die Räumlichkeiten
  • Aufbau von Steuerungssystemen

Ihre Vorteile

  • Förderung als Anteilsfinanzierung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 150.000 Euro pro Maßnahme, min. 20.000 Euro
  • Antragstellungen erfolgen jährlich zum Stichtag 31. August des Vorjahres
  • Anträge für 2023 werden bis zum 16. Dezember 2022 entgegengenommen
     

Was Sie beachten sollten

  • Die Maßnahmen sind im Land Sachsen-Anhalt durchzuführen.
  • Die Maßnahme darf erst nach Erteilung des Bescheides beginnen.
  • Eine mehrjährige Förderung von Maßnahmen ist möglich (Projektphasen), jedoch max. über drei aufeinanderfolgende Jahre.
  • Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 % der Gesamtkosten.
  • Anträge sind parallel bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und im Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen.
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