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Musikschulförderung

Das Land unterstützt Angebote an Musikschulen, die der erweiterten Begabtenförderung, der fächerübergreifenden Ausbildung, dem Ergänzungsunterricht, dem Ensemblemusizieren und der Einbeziehung besonderer Zielgruppen dienen.

Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Einreichung der Antragsunterlagen bei der Investitionsbank und die Einreichung der Fördervariablen beim Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. für das Antragsjahr 2024 auf den 30. April 2024 verlängert wurde. 

Wer wird gefördert?

  • Träger von Musikschulen im Sinne des § 1 MSG
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts
    • juristische Personen des privaten Rechts mit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken

 

Was wird gefördert?

  • Einzelunterricht im Rahmen der studienvorbereitenden Ausbildung
  • Leistungsorientierter Einzelunterricht
  • Unterricht in musiktheoretischen Ergänzungsfächern
  • Ensemblemusizieren
  • Unterrichtsangebote für besondere Zielgruppen

Ihre Vorteile

  • Zuschuss als Festbetragsfinanzierung auf Grundlage von Jahreswochenstunden (45 Min)
  • Förderung von bis zu 50 % des gesamten Unterrichtsvolumens

Was Sie beachten sollten

  • Anträge von Trägern der Musikschulen sind bis zum 28. Februar des jeweiligen Antragsjahres einzureichen

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Träger von Musikschulen im Sinne des § 1 MSG
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts
    • juristische Personen des privaten Rechts mit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken

 

Was wird gefördert?

  • Einzelunterricht im Rahmen der studienvorbereitenden Ausbildung
  • Leistungsorientierter Einzelunterricht
  • Unterricht in musiktheoretischen Ergänzungsfächern
  • Ensemblemusizieren
  • Unterrichtsangebote für besondere Zielgruppen

Ihre Vorteile

  • Zuschuss als Festbetragsfinanzierung auf Grundlage von Jahreswochenstunden (45 Min)
  • Förderung von bis zu 50 % des gesamten Unterrichtsvolumens

Was Sie beachten sollten

  • Anträge von Trägern der Musikschulen sind bis zum 28. Februar des jeweiligen Antragsjahres einzureichen
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

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