"Sachsen-Anhalt ERLEBEN" fördert Maßnahmen der Tourismusverbände zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebots an Produkten und Leistungen in KMU, sofern diese geeignet sind, die Wettbewerbsfähigkeit der KMU in der Tourismuswirtschaft zu erhöhen und neue Impulse für das Wachstum der Tourismuswirtschaft in den Reiseregionen und für die Anpassung der Unternehmen an veränderte Rahmenbedingungen zu geben.
Die Richtlinie zum Programm "Sachsen-Anhalt ERLEBEN" ist am 30. Juni 2022 ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Wer wird gefördert?
- ausschließlich touristische Regional- und Fachverbände und die Stadtmarketinggesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
projektbezogene Personal- und Sachausgaben für
- Analysen, Studien und Befragungen
- Onlinekampagnen und Internetwerbung
- Expertenhonorare (z. B. Übersetzer)
- Beteiligung am länderübergreifenden Verbundmarketing
- Durchführung und Beteiligung an regionalen touristischen Aktionen
- Durchführung von Workshops und Informationsveranstaltungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Image- und Angebotsbroschüren
- Messebeteiligungen (Standmiete und –betrieb, Übernachtungskosten)
Ihre Vorteile
- Bezuschussung zuwendungsfähiger Sach-und Personalkosten in Höhe von bis zu 75 %, förderfähige Ausgaben mind. 20.000 Euro
- Zuwendung ist auf 100.000 Euro / Projekt begrenzt, Ausnahmen:
- Kooperationsanträge mehrerer Verbände oder Gesellschaften
- länderübergreifenden Projekten
- Projekte mit einer Laufzeit von mind. 18 Monaten
Was Sie beachten sollten
- Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, LVG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. > mehr Informationen zur Vergabeprüfung
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.
GEFÖRDERT DURCH
ANSPRECHPARTNER NACH BEWILLIGUNG
Wer wird gefördert?
- ausschließlich touristische Regional- und Fachverbände und die Stadtmarketinggesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
projektbezogene Personal- und Sachausgaben für
- Analysen, Studien und Befragungen
- Onlinekampagnen und Internetwerbung
- Expertenhonorare (z. B. Übersetzer)
- Beteiligung am länderübergreifenden Verbundmarketing
- Durchführung und Beteiligung an regionalen touristischen Aktionen
- Durchführung von Workshops und Informationsveranstaltungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Image- und Angebotsbroschüren
- Messebeteiligungen (Standmiete und –betrieb, Übernachtungskosten)
Ihre Vorteile
- Bezuschussung zuwendungsfähiger Sach-und Personalkosten in Höhe von bis zu 75 %, förderfähige Ausgaben mind. 20.000 Euro
- Zuwendung ist auf 100.000 Euro / Projekt begrenzt, Ausnahmen:
- Kooperationsanträge mehrerer Verbände oder Gesellschaften
- länderübergreifenden Projekten
- Projekte mit einer Laufzeit von mind. 18 Monaten
Was Sie beachten sollten
- Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, LVG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. > mehr Informationen zur Vergabeprüfung
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Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.
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