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Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT
Forschung und Innovation (EFRE)

Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen und den öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie den An-Instituten von Hochschulen Mittel für die Förderung von Forschung und Innovation aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit.


Die Antragsstellung zur FuE-Verbundförderung erfolgt nur in Verbindung mit der dazugehörigen Förderrichtlinie. 
Forschung und Entwicklung (ib-sachsen-anhalt.de)


 

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen in Sachsen-Anhalt
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
  • An-Institute von Hochschulen in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Forschungsvorhaben u. a. in (Tele)-Medizin, Medizintechnik, Bioökonomie, Chemie/Energie, Ernährungs- Umweltwissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien, Künstlicher Intelligenz sowie anderen Leitmärkten und Querschnittsbereichen der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) 
  • Forschungsvorhaben für wissenschaftliche Schwerpunkte, Kompetenzzentren und Netzwerke  
  • Innovationsorientierte exzellente Forschungsvorhaben in Sachsen-Anhalt
  • Beschaffung von Geräten, Instrumenten, Apparaten, Ausrüstungen und Anlagen für Forschungszwecke 
  • Forschungsvorhaben für den wissenschaftlichen Nachwuchs
  • vorhabenbezogene Personal- und Sachausgaben
  • Ausstattungs- und Geräteinvestitionen
  • kleine Baumaßnahmen, soweit sie dem Einbau geförderter Geräte dienen

Ihre Vorteile

  • Projektförderung, Förderhöchstgrenze 100% der förderfähigen Ausgaben
    • pauschale Förderung (kein Einreichen von Belegen für die Ausgaben, welche über die Pauschalen gefördert werden, z. B. Restkostenpauschale auf die direkt abgerechneten Bruttopersonalausgaben von 40%)
    • Haushaltsplanentwurf bei Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von unter 200.000 Euro 

Was Sie beachten sollten

  • Zur Antragstellung sind die vollständigen Unterlagen lt. Unterlagencheckliste einzureichen
     
  • Innerhalb eines Auswahlverfahrens wird durch ein Gremium über die Erfüllung der Projektauswahlkriterien, welche in der Vorhabenskizze darzustellen sind, entschieden. Für die Prüfung der Erfüllung der Projektauswahlkriterien sind die folgenden Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen: 
    • Antragsteller sind Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen laut §91b GG und An-Institute von Hochschulen. Die berechtigten Antragsteller haben ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
       
  • Die Projektauswahlkriterien, die Bewertungsmodalitäten und Erfüllungsgrade sind:
    • Fachliche Eignung des Bewerbenden
      • Besitzt die Hochschule/ Forschungseinrichtung die für die Projektumsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal, technische und räumliche Ausstattung) bzw. wird die dafür erforderliche Ressource geschaffen (z.B. durch Förderung von Personal bzw. Geräten)
        Hinweis: Bei „Nein“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus.
        • nein (0 Punkte) 
        • ja (2 Punkte) 
        • in besonderen Maße (4 Punkte) 
           
      • Verfügt die Hochschule/Forschungseinrichtung zur Projektumsetzung über den erforderlichen Stand der Wissenschaft und die dafür erforderlichen Ressourcen (Fachliches Know-how des Personals, Aktualität der Maschinen/Labore etc.)
        • nein (0 Punkte) 
        • ja (2 Punkte) 
        • in besonderen Maße (4 Punkte) 
           
    • Qualität des Projektkonzeptes 
      • Aktualität und Darstellung der Recherchen der Hochschule/ Forschungseinrichtung zum Stand von Wissenschaft und Technik.
        Hinweis: Bei „ungenügend“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus.
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte) 
        • gut (3 Punkte) 
        • sehr gut (4 Punkte) 
           
      • Sind die veranschlagten Aufwendungen für Personal, Material, Fremdleistungen und Ausstattungen u.a. hinsichtlich Mengen-/Wertgerüst angemessen?
        • nein (0 Punkte) 
        • ja (2 Punkte) 
        • in besonderen Maße (4 Punkte) 
           
      • Ist die Analyse der gegebenen sowie der zu erwartenden Forschungs- bzw. Transferergebnisse plausibel
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte) 
        • gut (3 Punkte) 
        • sehr gut (4 Punkte) 
           
      • Sind die Möglichkeiten für einen späteren Technologie- bzw. Wissenstransfer in der Region gegeben
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • sehr gut (2 Punkte) 
      • Ist der Finanz- und Ablaufplan des Vorhabens plausibel?
        • Nicht plausibel (0 Punkte) 
        • überwiegend plausibel (2 Punkte) 
        • plausibel (4 Punkte) 
           
    • Innovationspotenzial des Vorhabens 
      • Innovationsgehalt/ Neuheitsgrad des Innovationsthemas
        Hinweis: Bei „ungenügend“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus.
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte) 
        • innovativ (3 Punkte) 
        • hochinnovativ (4 Punkte) 
           
      • Wird der internationale Stand von Wissenschaft und Technik bzw. der Prozessgestaltung oder Organisationsmethoden erreicht
        • nicht erreicht (0 Punkte) 
        • erreicht (2 Punkte) 
        • übertroffen (4 Punkte) 
           
      • Handelt es sich bei Neu-oder Weiterentwicklung um eine wesentliche Veränderung? Unterscheidet sie sich von einer technischen bzw. prozessualen oder organisatorischen Anpassungsentwicklung? Wie wird das Maß der technischen bzw. prozessualen oder organisatorischen Veränderung eingeschätzt?
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte) 
        • hoch (3 Punkte) 
        • sehr hoch (4 Punkte) 
           
      • Ist der skizzierte Lösungsweg als erfolgsversprechend anzusehen? Wie wird die Umsetzbarkeit des Vorhabens unter den anzutreffenden wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen eingeschätzt?
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkt) 
        • hoch (3 Punkte) 
        • sehr hoch (4 Punkte) 
    • Bewertung der Auswahlkriterien: 
      0 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen nicht 
      bis 20 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen 
      bis 30 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen 
      ​​​​​​​bis 42 Punkte: Das Projekt übertrifft die Anforderungen 
       
  • nach positivem Votum des Gremiums wird anhand der eingereichten Unterlagen die Förderfähigkeit des Vorhabens entschieden
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

 

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen in Sachsen-Anhalt
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
  • An-Institute von Hochschulen in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Forschungsvorhaben u. a. in (Tele)-Medizin, Medizintechnik, Bioökonomie, Chemie/Energie, Ernährungs- Umweltwissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien, Künstlicher Intelligenz sowie anderen Leitmärkten und Querschnittsbereichen der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) 
  • Forschungsvorhaben für wissenschaftliche Schwerpunkte, Kompetenzzentren und Netzwerke  
  • Innovationsorientierte exzellente Forschungsvorhaben in Sachsen-Anhalt
  • Beschaffung von Geräten, Instrumenten, Apparaten, Ausrüstungen und Anlagen für Forschungszwecke 
  • Forschungsvorhaben für den wissenschaftlichen Nachwuchs
  • vorhabenbezogene Personal- und Sachausgaben
  • Ausstattungs- und Geräteinvestitionen
  • kleine Baumaßnahmen, soweit sie dem Einbau geförderter Geräte dienen

Ihre Vorteile

  • Projektförderung, Förderhöchstgrenze 100% der förderfähigen Ausgaben
    • pauschale Förderung (kein Einreichen von Belegen für die Ausgaben, welche über die Pauschalen gefördert werden, z. B. Restkostenpauschale auf die direkt abgerechneten Bruttopersonalausgaben von 40%)
    • Haushaltsplanentwurf bei Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von unter 200.000 Euro 

Was Sie beachten sollten

  • Zur Antragstellung sind die vollständigen Unterlagen lt. Unterlagencheckliste einzureichen
     
  • Innerhalb eines Auswahlverfahrens wird durch ein Gremium über die Erfüllung der Projektauswahlkriterien, welche in der Vorhabenskizze darzustellen sind, entschieden. Für die Prüfung der Erfüllung der Projektauswahlkriterien sind die folgenden Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen: 
    • Antragsteller sind Hochschulen laut Hochschulgesetz sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen laut §91b GG und An-Institute von Hochschulen. Die berechtigten Antragsteller haben ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
       
  • Die Projektauswahlkriterien, die Bewertungsmodalitäten und Erfüllungsgrade sind:
    • Fachliche Eignung des Bewerbenden
      • Besitzt die Hochschule/ Forschungseinrichtung die für die Projektumsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal, technische und räumliche Ausstattung) bzw. wird die dafür erforderliche Ressource geschaffen (z.B. durch Förderung von Personal bzw. Geräten)
        Hinweis: Bei „Nein“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus.
        • nein (0 Punkte) 
        • ja (2 Punkte) 
        • in besonderen Maße (4 Punkte) 
           
      • Verfügt die Hochschule/Forschungseinrichtung zur Projektumsetzung über den erforderlichen Stand der Wissenschaft und die dafür erforderlichen Ressourcen (Fachliches Know-how des Personals, Aktualität der Maschinen/Labore etc.)
        • nein (0 Punkte) 
        • ja (2 Punkte) 
        • in besonderen Maße (4 Punkte) 
           
    • Qualität des Projektkonzeptes 
      • Aktualität und Darstellung der Recherchen der Hochschule/ Forschungseinrichtung zum Stand von Wissenschaft und Technik.
        Hinweis: Bei „ungenügend“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus.
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte) 
        • gut (3 Punkte) 
        • sehr gut (4 Punkte) 
           
      • Sind die veranschlagten Aufwendungen für Personal, Material, Fremdleistungen und Ausstattungen u.a. hinsichtlich Mengen-/Wertgerüst angemessen?
        • nein (0 Punkte) 
        • ja (2 Punkte) 
        • in besonderen Maße (4 Punkte) 
           
      • Ist die Analyse der gegebenen sowie der zu erwartenden Forschungs- bzw. Transferergebnisse plausibel
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte) 
        • gut (3 Punkte) 
        • sehr gut (4 Punkte) 
           
      • Sind die Möglichkeiten für einen späteren Technologie- bzw. Wissenstransfer in der Region gegeben
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • sehr gut (2 Punkte) 
      • Ist der Finanz- und Ablaufplan des Vorhabens plausibel?
        • Nicht plausibel (0 Punkte) 
        • überwiegend plausibel (2 Punkte) 
        • plausibel (4 Punkte) 
           
    • Innovationspotenzial des Vorhabens 
      • Innovationsgehalt/ Neuheitsgrad des Innovationsthemas
        Hinweis: Bei „ungenügend“ 0 Punkte erfüllt der Bewerber die Kriterien nicht und scheidet somit aus.
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte) 
        • innovativ (3 Punkte) 
        • hochinnovativ (4 Punkte) 
           
      • Wird der internationale Stand von Wissenschaft und Technik bzw. der Prozessgestaltung oder Organisationsmethoden erreicht
        • nicht erreicht (0 Punkte) 
        • erreicht (2 Punkte) 
        • übertroffen (4 Punkte) 
           
      • Handelt es sich bei Neu-oder Weiterentwicklung um eine wesentliche Veränderung? Unterscheidet sie sich von einer technischen bzw. prozessualen oder organisatorischen Anpassungsentwicklung? Wie wird das Maß der technischen bzw. prozessualen oder organisatorischen Veränderung eingeschätzt?
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkte) 
        • hoch (3 Punkte) 
        • sehr hoch (4 Punkte) 
           
      • Ist der skizzierte Lösungsweg als erfolgsversprechend anzusehen? Wie wird die Umsetzbarkeit des Vorhabens unter den anzutreffenden wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen eingeschätzt?
        • ungenügend (0 Punkte) 
        • ausreichend (1 Punkt) 
        • befriedigend (2 Punkt) 
        • hoch (3 Punkte) 
        • sehr hoch (4 Punkte) 
    • Bewertung der Auswahlkriterien: 
      0 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen nicht 
      bis 20 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen 
      bis 30 Punkte: Das Projekt erfüllt die Anforderungen 
      ​​​​​​​bis 42 Punkte: Das Projekt übertrifft die Anforderungen 
       
  • nach positivem Votum des Gremiums wird anhand der eingereichten Unterlagen die Förderfähigkeit des Vorhabens entschieden
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

 

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