Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z. B. die Grundsicherung.
Corona-Vereinshilfeprogramm, um die finanziellen Folgen der SARS-CoV-2-Pandemie zu minimieren und die Handlungsfähigkeit gemeinnütziger Vereine sicherzustellen.
Darlehen zur Liquiditätssicherung für Unternehmen, die unverschuldet durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und für die Realisierung von Investitionen in die Zukunft von Unternehmen.
Mezzaninedarlehen für junge technologie- und wissensbasierte bzw. innovative Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird.
Soforthilfe für Soloselbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen, die auf Grund der Covid 19-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geraten sind.
Auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de finden Sie alle Informationen zur Überbrückungshilfe sowie zur November- und Dezemberhilfe und können Online-Anträge stellen.