Hotline (kostenfrei)

Kulturerbe erhalten
Investitionen in Kultureinrichtungen, Bau- und Bodendenkmale

Ziel dieses Programmes ist, kulturelles Erbe als wesentliches Element der Identität einer Stadt bzw. einer Region zu erhalten und weiterzuentwickeln sowie die Attraktivität der Städte und Regionen für Bewohner und Kulturtouristen zu erhöhen. Die Investitionsbank bietet Finanzierungshilfen für Investitionen zur Verbesserung der Präsentation und nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes in Sachsen-Anhalt, gefördert mit Mitteln der EU und des Landes Sachsen-Anhalt.


Eine Antragstellung im Programm Sachsen-Anhalt KULTURERBE ist nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Anträge im Rahmen von CLLD.


 

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts als Träger der Kultureinrichtungen sowie der Bau- und Bodendenkmale

 

Was wird gefördert?

  • Investitionen in die Sanierung und Anpassung von Kultureinrichtungen 

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben im Rahmen von CLLD 

Was Sie beachten sollten

  • Anträge für Vorhaben im Rahmen CLLD können auf Grundlage der von den Lokalen Aktionsgruppen jährlich erstellten und vom Landesverwaltungsamt bestätigten Prioritätenlisten bis zum 1. März eines Jahres bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.
  • Zu fördernde Infrastrukturen und Gebäude müssen überwiegend für kulturelle Zwecke genutzt werden, es muss ein Nutzungskonzept, das die lokalen Besonderheiten berücksichtigt, vorliegen.
  • Infrastrukturen und Gebäude müssen sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder einer gemeinnützigen Organisation befinden.
  • Gebäude sind mindestens nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes  des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils geltenden Fassung barrierefrei zu gestalten.
  • Die Beteiligung des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) zur baufachlichen Prüfung erfolgt bei Übersteigen der für die Baumaßnahme vorgesehenen Zuwendung in Höhe von 2.000.000 Euro bei Kommunen oder 1.000.000 Euro bei freien Trägern. In diesem Fall sind die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO (ZBau) zu beachten. Mehr Infos hier 
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, LVG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...
  • weitere wichtige Hinweise finden Sie im Merkblatt zum Förderprogramm

Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.

Sie haben Fragen? Wir beantworten Ihre Fragen gern über kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 oder per E-Mail an beratung@ib-lsa.de.

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

GEFÖRDERT DURCH

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts als Träger der Kultureinrichtungen sowie der Bau- und Bodendenkmale

 

Was wird gefördert?

  • Investitionen in die Sanierung und Anpassung von Kultureinrichtungen 

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben im Rahmen von CLLD 

Was Sie beachten sollten

  • Anträge für Vorhaben im Rahmen CLLD können auf Grundlage der von den Lokalen Aktionsgruppen jährlich erstellten und vom Landesverwaltungsamt bestätigten Prioritätenlisten bis zum 1. März eines Jahres bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.
  • Zu fördernde Infrastrukturen und Gebäude müssen überwiegend für kulturelle Zwecke genutzt werden, es muss ein Nutzungskonzept, das die lokalen Besonderheiten berücksichtigt, vorliegen.
  • Infrastrukturen und Gebäude müssen sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder einer gemeinnützigen Organisation befinden.
  • Gebäude sind mindestens nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes  des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils geltenden Fassung barrierefrei zu gestalten.
  • Die Beteiligung des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) zur baufachlichen Prüfung erfolgt bei Übersteigen der für die Baumaßnahme vorgesehenen Zuwendung in Höhe von 2.000.000 Euro bei Kommunen oder 1.000.000 Euro bei freien Trägern. In diesem Fall sind die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO (ZBau) zu beachten. Mehr Infos hier 
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, LVG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. Mehr Informationen zur Vergabeprüfung ...
  • weitere wichtige Hinweise finden Sie im Merkblatt zum Förderprogramm
SO FUNKTIONIERT’S

Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.

Sie haben Fragen? Wir beantworten Ihre Fragen gern über kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 oder per E-Mail an beratung@ib-lsa.de.

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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

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Logos des Landes Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

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