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Sachsen-Anhalt STARK III
plus EFRE
Energetische Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen

Eine Antragstellung im Programm Sachsen-Anhalt STARK III plus EFRE  ist nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

  • KiTa: Gemeinden, Verbandsgemeinden und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Eigentümer der Liegenschaft der Kindertageseinrichtung
  • Schulen: kommunale Schulträger und freie Träger von anerkannten Ersatzschulen, Land als Träger von Landesschulen
  • Sportstätten: Träger von Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit (Gemeinden, Landkreise, kreisfreien Städte) sowie Amateursportvereine, die Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt sind, sofern sie Eigentümer oder Erbbauberechtigter der Sportstätte sind
  • Kulturelle Einrichtungen: öffentliche und private Träger kultureller Einrichtungen, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen befinden, die dem Allgemeinwohl dienende Zwecke verfolgen sowie kulturelle Einrichtungen in Trägerschaft des Landes
  • Hochschulgebäude: staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt einschließlich Universitätskliniken in Magdeburg und Halle

Was wird gefördert?

  • Förderung von Investitionen, die im Ergebnis besonders hohe Effekte in Bezug auf die Verringerung der CO2-Emission erzielen, einen hohen Sanierungsbedarf beseitigen sowie Energieeinsparung erreichen und den Klimaschutz erhöhen

Ihre Vorteile

  • KiTa/Schulen: Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben
  • Sportstätten: Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
  • Kulturelle Einrichtungen: Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • Hochschulgebäude/Hochschulinfrastrukturen/kulturelle Einrichtungen in Trägerschaft des Landes: Zuweisung in Höhe von max. 80 % aus EFRE-Mitteln und mind. 20 % aus Landesmitteln
  • Landesschulen/Landesschulinfrastrukturen: Zuweisung in Höhe von max. 70 % aus EFRE-Mitteln und mind. 30 % aus Landesmitteln

Was Sie beachten sollten

  • Voraussetzung: bestandener Demografie-Check 
  • Mehr Informationen zu Sachsen-Anhalt STARK III: www.starkiii.sachsen-anhalt.de
  • Die Budgetverteilung zu den jeweiligen Stichtagen sehen Sie hier.
     
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, LVG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. > mehr Informationen zur Vergabeprüfung

Die Ansprechpartner für die Koordination STARK III, für die energetische Fachberatung sowie für Fragen zum Demografie-Check finden Sie auf www.starkiii.sachsen-anhalt.de/service/ansprechpartner/.

Zur Antragstellung

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

GEFÖRDERT DURCH

Fragen und Antworten zum Zuwendungsbescheid STARK III plus EFRE

a) Die einzelnen Ansätze des Ausgabenplanes dürfen um bis zu 20% überschritten werden, sofern die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann (AN-Best-GK Nr. 1.1/ANBest-P Nr. 1.2). Der im Zuwendungsbescheid ausgewiesene Gesamtkostenrahmen darf nicht überschritten werden.

Einzelne Ausgabenansätze sind im Sinne des Haushaltrechts die im Ausgabenplan angegebenen einzelnen Positionen (siehe Ziffer 4.1 im Zuwendungsbescheid).

Erst wenn Mehr- und Minderausgaben für einzelne Ausgabenansätze bei Einhaltung des genehmigten Gesamtkostenrahmens und Bauumfangs sowie der anerkannten baulichen Standards mehr als 20 % betragen, müssen Sie der Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Abweichungen anzeigen. Wurde der Landesbetrieb BLSA im Rahmen der Bauausführung beteiligt, ist auch dieser über die Abweichungen zu informieren.

b) Auch sind Änderungen zum bewilligten Finanzierungsplan z. B. dann anzuzeigen, wenn mit hinreichender Sicherheit erwartet wird, dass

  • sich eine Ermäßgung der Gesamtausgaben um mehr als 500 EUR ergibt oder
  • eine Änderung der Finanzierung um mehr als 500 EUR eintritt

c) Ergänzend zu den vorgenannten Mitteilungspflichten sind wesentliche/ erhebliche Abweichungen gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und ggf. dem Landesbetrieb BLSA mitzuteilen. Dies sind:

  • Planungsänderungen, die wesentliche Änderungen am genehmigten Raum- und Bauprogramm vorsehen.
  • Erhebliche Änderungen gegenüber den der Bewilligung zugrunde liegenden Bauunterlagen an der Baukonstruktion und anderen baulichen Anlagen sowie deren Standards.
  • Zusätzliche unvorhersehbare und unabweisliche Leistungen, die nach Bewilligung im laufenden Bauprojekt notwendig werden und nicht Bestandteil der ursprünglich geprüften Bauunterlage waren.

Bei Unsicherheit, ob es sich um eine wesentliche/ erhebliche Abweichung gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen handelt, ist es aus Sicht der Bewilligungsstelle zweckmäßig, dass sich der Zuwendungsempfänger mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und/oder bei Beteiligung des Landesbetrieb BLSA mit dessen Fachbereich 27 (auch telefonisch) in Verbindung setzt und die Notwendigkeit einer Änderungsanzeige abstimmt.

d) Insbesondere für Abweichungen gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen (Planungsänderungen) wurde das beschreibbare Formblatt Bauliche Änderungen während der Bauphase entwickelt, was zwingend auszufüllen und Ihrer Änderungsmitteilung zu baulichen Änderungen sowie zugehörigen Anlagen/Nachweisen beizulegen ist. Bitte beachten Sie die entsprechenden Zeichnungsberechtigungen gemäß Unterschriftskarte.

Gemäß Kapitel 1 Ziffer 5.10.1 der Richtlinie für STARK III plus EFRE sowie Ziffer 6.2.2 Ihres Zuwendungsbescheides sind Sie verpflichtet, beginnend mit der Erteilung des Zuwendungsbescheides bis zur Einreichung des letzten Zahlungsantrages zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres einen Bericht über den Stand des Vorhabens vorzulegen. Dieser ist vorhabensbezogen und damit für ihr Sanierungsobjekt (zusammengefasst für die energetische und allgemeine Sanierung) einzureichen. Die fristgerechte Zusendung hat auf postalischem Wege zu erfolgen.

Bitte planen Sie die fristgerechte unaufgeforderte Einreichung für die jeweiligen Kalenderquartale entsprechend ein. Hierbei sind die Zeichnungsberechtigungen gemäß Unterschriftskarte einzuhalten.

Den entsprechenden Auszahlungsantrag sowie die zugehörigen Anlagen Einzelübersicht Sachkosten und die Vergabeübersicht finden Sie im Downloadbereich unserer Webseite für STARK III plus EFRE. Informationen und Hilfestellungen für die Durchführung Ihrer Vergabeverfahren können Sie unseren Webseiten zur Vergabeprüfung entnehmen.

Für alle Fragen rund um die Auszahlung wenden Sie sich bitte an Frau Olga Safonov (0391/589-1944; olga.safonov@ib-lsa.de).

Für Rückfragen hinsichtlich der Thematik Vergabeprüfung steht Ihnen Frau Andrea Möritz (0391/589-1683; andrea.moeritz@ib-lsa.de) gern zur Verfügung.

Gemäß Ihres Zuwendungsbescheides sind Sie zu Informations- und Kommunikationsmaßnahmen verpflichtet. Im Europaportal Sachsen-Anhalt finden Sie den Leitfaden für die Umsetzung dieser Maßnahmen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der jeweils gültigen Fassung. Zudem werden Ihnen für die Umsetzung dieser Maßnahmen entsprechende Dateien zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass der Nachweis zum Bauschild (Foto) mit Ihrem ersten Auszahlungsantrag und zwingend vor Abschluss des Vorhabens vorliegen muss. Spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens ist dieses Schild durch eine Tafel oder ein Schild zu ersetzen.

Gemäß Art. 10 Abs. 8 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1011/2014 mit detaillierten Regelungen für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass alle Begünstigten die elektronischen Datenaustauschsysteme aus Artikel 122 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 nutzen können. Wir möchten Sie daher über die Möglichkeit informieren, Ihren gesamten Informationsaustausch digital mit uns über das eCohesion-Portal vorzunehmen zu können.

Für die Nutzung dieser Möglichkeit muss die ausgefüllte und unterschriebene eCohesion-Erklärung bei uns eingereicht werden. Für über das eCohesion-Portal übermittelte Erklärungen, An-gaben und Unterlagen gilt insoweit eine Ausnahme zu den Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung sowie den sonstigen Regelungen Ihres Zuwendungsbescheides und es be-darf hierfür keiner zusätzlichen schriftlichen Übermittlung (Schriftform). Die Schriftform ist insbesondere auch dann nicht erforderlich, wenn in Formularen eine kompetenzgerechte Unterschrift durch Sie vorgesehen oder im Zuwendungsbescheid an anderer Stelle die Einreichung von Originalbelegen vorgeschrieben ist. Auf Formularen ggf. vorgesehene Bestätigungen durch Dritte (bei denen es sich nicht um Sie als Zuwendungsempfänger handelt) müssen aber auch über das eCohesion-Portal mit Unterschrift der Dritten (Einscannen der Formulare) eingereicht werden. Die Ausnahme vom Schriftformerfordernis gilt nicht, wenn die Schriftform aufgrund einer Rechtsvorschrift, bspw. der Verwaltungsgerichtsordnung, vorgeschrieben ist. Weiterhin zu beachten wäre hier, dass dies nur für die energetische Sanierung zutrifft und das Portal erst nach Bewilligung genutzt werden kann.

Weitere Fragen zu diesem Thema werden Ihnen in der Rubrik Häufig gestellte Fragen auf den Seiten von eCohesion beantwortet.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • KiTa: Gemeinden, Verbandsgemeinden und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Eigentümer der Liegenschaft der Kindertageseinrichtung
  • Schulen: kommunale Schulträger und freie Träger von anerkannten Ersatzschulen, Land als Träger von Landesschulen
  • Sportstätten: Träger von Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit (Gemeinden, Landkreise, kreisfreien Städte) sowie Amateursportvereine, die Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt sind, sofern sie Eigentümer oder Erbbauberechtigter der Sportstätte sind
  • Kulturelle Einrichtungen: öffentliche und private Träger kultureller Einrichtungen, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen befinden, die dem Allgemeinwohl dienende Zwecke verfolgen sowie kulturelle Einrichtungen in Trägerschaft des Landes
  • Hochschulgebäude: staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt einschließlich Universitätskliniken in Magdeburg und Halle

Was wird gefördert?

  • Förderung von Investitionen, die im Ergebnis besonders hohe Effekte in Bezug auf die Verringerung der CO2-Emission erzielen, einen hohen Sanierungsbedarf beseitigen sowie Energieeinsparung erreichen und den Klimaschutz erhöhen

Ihre Vorteile

  • KiTa/Schulen: Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben
  • Sportstätten: Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
  • Kulturelle Einrichtungen: Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • Hochschulgebäude/Hochschulinfrastrukturen/kulturelle Einrichtungen in Trägerschaft des Landes: Zuweisung in Höhe von max. 80 % aus EFRE-Mitteln und mind. 20 % aus Landesmitteln
  • Landesschulen/Landesschulinfrastrukturen: Zuweisung in Höhe von max. 70 % aus EFRE-Mitteln und mind. 30 % aus Landesmitteln

Was Sie beachten sollten

  • Voraussetzung: bestandener Demografie-Check 
  • Mehr Informationen zu Sachsen-Anhalt STARK III: www.starkiii.sachsen-anhalt.de
  • Die Budgetverteilung zu den jeweiligen Stichtagen sehen Sie hier.
     
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, LVG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. > mehr Informationen zur Vergabeprüfung

Die Ansprechpartner für die Koordination STARK III, für die energetische Fachberatung sowie für Fragen zum Demografie-Check finden Sie auf www.starkiii.sachsen-anhalt.de/service/ansprechpartner/.

DOWNLOADS

Zur Antragstellung

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

GEFÖRDERT DURCH

FAQ

Fragen und Antworten zum Zuwendungsbescheid STARK III plus EFRE

a) Die einzelnen Ansätze des Ausgabenplanes dürfen um bis zu 20% überschritten werden, sofern die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann (AN-Best-GK Nr. 1.1/ANBest-P Nr. 1.2). Der im Zuwendungsbescheid ausgewiesene Gesamtkostenrahmen darf nicht überschritten werden.

Einzelne Ausgabenansätze sind im Sinne des Haushaltrechts die im Ausgabenplan angegebenen einzelnen Positionen (siehe Ziffer 4.1 im Zuwendungsbescheid).

Erst wenn Mehr- und Minderausgaben für einzelne Ausgabenansätze bei Einhaltung des genehmigten Gesamtkostenrahmens und Bauumfangs sowie der anerkannten baulichen Standards mehr als 20 % betragen, müssen Sie der Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Abweichungen anzeigen. Wurde der Landesbetrieb BLSA im Rahmen der Bauausführung beteiligt, ist auch dieser über die Abweichungen zu informieren.

b) Auch sind Änderungen zum bewilligten Finanzierungsplan z. B. dann anzuzeigen, wenn mit hinreichender Sicherheit erwartet wird, dass

  • sich eine Ermäßgung der Gesamtausgaben um mehr als 500 EUR ergibt oder
  • eine Änderung der Finanzierung um mehr als 500 EUR eintritt

c) Ergänzend zu den vorgenannten Mitteilungspflichten sind wesentliche/ erhebliche Abweichungen gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und ggf. dem Landesbetrieb BLSA mitzuteilen. Dies sind:

  • Planungsänderungen, die wesentliche Änderungen am genehmigten Raum- und Bauprogramm vorsehen.
  • Erhebliche Änderungen gegenüber den der Bewilligung zugrunde liegenden Bauunterlagen an der Baukonstruktion und anderen baulichen Anlagen sowie deren Standards.
  • Zusätzliche unvorhersehbare und unabweisliche Leistungen, die nach Bewilligung im laufenden Bauprojekt notwendig werden und nicht Bestandteil der ursprünglich geprüften Bauunterlage waren.

Bei Unsicherheit, ob es sich um eine wesentliche/ erhebliche Abweichung gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen handelt, ist es aus Sicht der Bewilligungsstelle zweckmäßig, dass sich der Zuwendungsempfänger mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und/oder bei Beteiligung des Landesbetrieb BLSA mit dessen Fachbereich 27 (auch telefonisch) in Verbindung setzt und die Notwendigkeit einer Änderungsanzeige abstimmt.

d) Insbesondere für Abweichungen gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen (Planungsänderungen) wurde das beschreibbare Formblatt Bauliche Änderungen während der Bauphase entwickelt, was zwingend auszufüllen und Ihrer Änderungsmitteilung zu baulichen Änderungen sowie zugehörigen Anlagen/Nachweisen beizulegen ist. Bitte beachten Sie die entsprechenden Zeichnungsberechtigungen gemäß Unterschriftskarte.

Gemäß Kapitel 1 Ziffer 5.10.1 der Richtlinie für STARK III plus EFRE sowie Ziffer 6.2.2 Ihres Zuwendungsbescheides sind Sie verpflichtet, beginnend mit der Erteilung des Zuwendungsbescheides bis zur Einreichung des letzten Zahlungsantrages zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres einen Bericht über den Stand des Vorhabens vorzulegen. Dieser ist vorhabensbezogen und damit für ihr Sanierungsobjekt (zusammengefasst für die energetische und allgemeine Sanierung) einzureichen. Die fristgerechte Zusendung hat auf postalischem Wege zu erfolgen.

Bitte planen Sie die fristgerechte unaufgeforderte Einreichung für die jeweiligen Kalenderquartale entsprechend ein. Hierbei sind die Zeichnungsberechtigungen gemäß Unterschriftskarte einzuhalten.

Den entsprechenden Auszahlungsantrag sowie die zugehörigen Anlagen Einzelübersicht Sachkosten und die Vergabeübersicht finden Sie im Downloadbereich unserer Webseite für STARK III plus EFRE. Informationen und Hilfestellungen für die Durchführung Ihrer Vergabeverfahren können Sie unseren Webseiten zur Vergabeprüfung entnehmen.

Für alle Fragen rund um die Auszahlung wenden Sie sich bitte an Frau Olga Safonov (0391/589-1944; olga.safonov@ib-lsa.de).

Für Rückfragen hinsichtlich der Thematik Vergabeprüfung steht Ihnen Frau Andrea Möritz (0391/589-1683; andrea.moeritz@ib-lsa.de) gern zur Verfügung.

Gemäß Ihres Zuwendungsbescheides sind Sie zu Informations- und Kommunikationsmaßnahmen verpflichtet. Im Europaportal Sachsen-Anhalt finden Sie den Leitfaden für die Umsetzung dieser Maßnahmen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der jeweils gültigen Fassung. Zudem werden Ihnen für die Umsetzung dieser Maßnahmen entsprechende Dateien zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass der Nachweis zum Bauschild (Foto) mit Ihrem ersten Auszahlungsantrag und zwingend vor Abschluss des Vorhabens vorliegen muss. Spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens ist dieses Schild durch eine Tafel oder ein Schild zu ersetzen.

Gemäß Art. 10 Abs. 8 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1011/2014 mit detaillierten Regelungen für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass alle Begünstigten die elektronischen Datenaustauschsysteme aus Artikel 122 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 nutzen können. Wir möchten Sie daher über die Möglichkeit informieren, Ihren gesamten Informationsaustausch digital mit uns über das eCohesion-Portal vorzunehmen zu können.

Für die Nutzung dieser Möglichkeit muss die ausgefüllte und unterschriebene eCohesion-Erklärung bei uns eingereicht werden. Für über das eCohesion-Portal übermittelte Erklärungen, An-gaben und Unterlagen gilt insoweit eine Ausnahme zu den Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung sowie den sonstigen Regelungen Ihres Zuwendungsbescheides und es be-darf hierfür keiner zusätzlichen schriftlichen Übermittlung (Schriftform). Die Schriftform ist insbesondere auch dann nicht erforderlich, wenn in Formularen eine kompetenzgerechte Unterschrift durch Sie vorgesehen oder im Zuwendungsbescheid an anderer Stelle die Einreichung von Originalbelegen vorgeschrieben ist. Auf Formularen ggf. vorgesehene Bestätigungen durch Dritte (bei denen es sich nicht um Sie als Zuwendungsempfänger handelt) müssen aber auch über das eCohesion-Portal mit Unterschrift der Dritten (Einscannen der Formulare) eingereicht werden. Die Ausnahme vom Schriftformerfordernis gilt nicht, wenn die Schriftform aufgrund einer Rechtsvorschrift, bspw. der Verwaltungsgerichtsordnung, vorgeschrieben ist. Weiterhin zu beachten wäre hier, dass dies nur für die energetische Sanierung zutrifft und das Portal erst nach Bewilligung genutzt werden kann.

Weitere Fragen zu diesem Thema werden Ihnen in der Rubrik Häufig gestellte Fragen auf den Seiten von eCohesion beantwortet.

GEFÖRDERT DURCH

Logos des Landes Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung