Förderprogramm zur Teilentschuldung der kommunalen Finanzhaushalte
Kommunen beim Schuldenabbau unterstützen, finanzielle Freiräume schaffen, wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen. Das Programm stärkt die Handlungsfähigkeit der Stadt- und Gemeindeverwaltungen und die Investitionskraft vor Ort.
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte, die Kreditverbindlichkeiten haben
Was wird gefördert?
- Ablösung bestehender Darlehen, deren Laufzeit oder Zinsbindungsfrist ausgelaufen ist oder ausläuft
Wie wird gefördert?
- Annuitätendarlehen (gleichbleibende Jahresraten an Zins- und Tilgungsleistungen), min. 10.000 Euro
- Laufzeit: 5 bzw. 10 Jahre
- Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslaufzeit
- nominaler Zinssatz: 1,9 % p.a. (Änderung vorbehalten)
- einmaliger Tilgungszuschuss über 30 % der zum Zeitpunkt der Ablösung valutierenden Darlehenssumme
Was ist weiterhin zu beachten?
- antragsberechtigt sind Kommunen gemäß der Förderliste Sachsen- Anhalt STARK II (Link Downloadbereich: Förderliste)
- der angegebene Gesamtförderhöchstbetrag in der Förderliste darf in der Summe aus Darlehen und Tilgungszuschüssen nicht überschritten werden
- Bestandteil des Darlehensvertrages ist eine Vereinbarung über eine Konsolidierungspartnerschaft
Ansprechpartner
Gabriele Trumpf
Manuela Lopez-Gutierrez
Christina Roos
Beate Weiße
Telefon: 0391 589 1932
E-Mail: kommunen@ib-lsa.de