Sachsen-Anhalt STARK II

Förderprogramm zur Teilentschuldung der kommunalen Finanzhaushalte

Kommunen beim Schuldenabbau unterstützen, finanzielle Freiräume schaffen, wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen. Das Programm stärkt die Handlungsfähigkeit der Stadt- und Gemeindeverwaltungen und die Investitionskraft vor Ort.

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte, die Kreditverbindlichkeiten haben

Was wird gefördert?

  • Ablösung bestehender Darlehen, deren Laufzeit oder Zinsbindungsfrist ausgelaufen ist oder ausläuft

Wie wird gefördert?

  • Annuitätendarlehen (gleichbleibende Jahresraten an Zins- und Tilgungsleistungen), min. 10.000 Euro
  • Laufzeit: 5 bzw. 10 Jahre
  • Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslaufzeit
  • nominaler Zinssatz: 1,9 % p.a. (Änderung vorbehalten)
  • einmaliger Tilgungszuschuss über 30 % der zum Zeitpunkt der Ablösung valutierenden Darlehenssumme

Was ist weiterhin zu beachten?

  • antragsberechtigt sind Kommunen gemäß der Förderliste Sachsen- Anhalt STARK II (Link Downloadbereich: Förderliste)
  • der angegebene Gesamtförderhöchstbetrag in der Förderliste darf in der Summe aus Darlehen und Tilgungszuschüssen nicht überschritten werden
  • Bestandteil des Darlehensvertrages ist eine Vereinbarung über eine Konsolidierungspartnerschaft

Ansprechpartner

Gabriele Trumpf
Manuela Lopez-Gutierrez
Christina Roos
Beate Weiße
Telefon: 0391 589 1932
E-Mail: kommunen@ib-lsa.de