Forschung und Entwicklung 2021-2027
Innovative Produkte und Verfahren bilden eine wesentliche Voraussetzung für das betriebliche Wachstum und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit. Gefördert werden Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte von Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung und Hochschulen in den Bereichen der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung oder der Prozess- und Organisationsinnovation sowie bei Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Auszahlungsanträge nach Bewilligung über das IB-Kundenportal einzureichen sind.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Hochschulen
Was wird gefördert?
- Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren dienen
- Personalausgaben für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstungen, Auftragsforschung, Betriebsausgaben sowie Ausgaben für die Anmeldung von Patenten und Schutzrechten im Zusammenhang mit dem geförderten FuE-Projekt
- Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers
Darauf müssen Sie achten:
Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung
- Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben für industrielle Forschung bzw. 25% für experimentelle Entwicklung (Basisbeihilfeintensität), die Beihilfeintensität kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 70% der beihilfefähigen Ausgaben erhöht werden
- Zuschuss ist pro (Teil)-Projekt und Zuwendungsempfänger auf 500.000 Euro begrenzt. Es gilt eine Ausgabenuntergrenze von 200.000 Euro pro (Teil-)Projekt und Zuwendungsempfänger. Sofern die Vorhaben auch Pilotlinien/-projekte beinhalten, erhöht sich der Zuschuss um max. 3 Millionen Euro für deren Errichtung, Herstellung oder Anschaffung
- Bei Verbundprojekten gilt für Hochschulen eine Förderhöchstgrenze von 100% (brutto), sofern diese eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen einer wirksamen Zusammenarbeit ausüben
Prozess- und Organisationsinnovationen - Zuschuss in Höhe von bis zu 50% für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bis zu 15% für große Unternehmen
- Zuschuss ist pro (Teil)-Projekt und Zuwendungsempfänger auf 500.000 Euro begrenzt. Es gilt eine Ausgabenuntergrenze von 200.000 Euro pro (Teil-)Projekt und Zuwendungsempfänge
Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers - Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der beihilfefähigen Kosten, max. 140.000 Euro
Patente - Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 50.000 Euro i.V.m. der erstmaligen Sicherung der Ergebnisse aus Projekten der vorgenannten industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung
Zur Prüfung des innovativen Gehalts der beabsichtigten Maßnahme bedarf es der Vorlage eines qualifizierten Gutachtens. Die Bewilligungsbehörde kann das Gutachten grundsätzlich verlangen oder selbst einholen.
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
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