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Hallo liebe Newsletter-Leserin und lieber Newsletter-Leser,

wir liefern Ihnen regelmäßig und digital die wichtigsten Informationen und Neuigkeiten aus unserem Haus. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung. Unsere Förderexperten beraten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56007 57 zu den Programmen der Investitionsbank. Sie erreichen sie Montag und Mittwoch von 8:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie am Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr. 

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Ihre Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Jetzt bewerben: CROSS INNOVATION geht in die dritte Runde

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Sven Schulze hat den Startschuss für die nächste Runde des Förderprogramms CROSS INNOVATION gegeben. Gesucht werden Netzwerke aus Kreativwirtschaft, Handwerk, Industrie oder Dienstleistungen, die gemeinsam innovative Projekte umsetzen – ob neue Produkte, digitale Prozesse oder besondere Kundenerlebnisse. 

Was wird gefördert?
Projekte, in denen kreative Ideen und unternehmerisches Know-how zusammenkommen – digital, praxisnah und zukunftsorientiert. 

Rahmenbedingungen im Überblick: 
•    Bewerbungszeitraum: 7. Juli bis 8. August 2025 (12:00 Uhr)
•    Förderhöhe: bis zu 170.000 Euro pro Netzwerk
•    Voraussetzungen: mindestens drei Unternehmen, davon 50 Prozent aus der Kreativwirtschaft oder dem kreativen Handwerk
•    Standort: Unternehmen (KMU) müssen in Sachsen-Anhalt ansässig sein
•    Einzureichen für die erste Phase des Wettbewerbs: Ideenpapier und Kurzvideo
•    Einreichung formlos per E-Mail an: crossinnovation@mw.sachsen-anhalt.de

Einfach bewerben:
Alle Informationen zu Teilnahmebedingungen, Beratungsangeboten und erfolgreichen Netzwerkprojekten aus den bisherigen Runden finden Sie hier:
•    Cross Innovation
•    Cross Innovation – Kreativ Sachsen Anhalt
 

Förderaufrufe gestartet: 87 Millionen Euro für grünen Wasserstoff in Sachsen-Anhalt

Um den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft in der Strukturwandelregion Sachsen-Anhalt zu unterstützen, hat das Energieministerium zwei neue Förderaufrufe veröffentlicht. Insgesamt stehen 87 Millionen Euro aus dem Just Transition Fund (JTF) zur Verfügung. Der Fokus liegt auf Investitionen in Elektrolyseure sowie die Erzeugung, Speicherung, Verteilung und der Transport von grünem Wasserstoff.

Förderaufruf „Grüner Wasserstoff. Elektrolyseure“
58 Millionen Euro für die Errichtung und Anbindung von Elektrolyseuren und Wasserstoffspeichern – insbesondere an Kraftwerksstandorten und ehemaligen Tagebauen. 

Förderaufruf „Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien/Grüner Wasserstoff“
29 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnahmen, darunter der Neubau und die Umwidmung von Leitungen sowie weitere Projekte zur Sektorenkopplung. Auch hier gelten nun verbesserte Förderbedingungen für Elektrolyseurprojekte.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Mitteldeutschen Revier.
Antragsschluss ist der 7. August 2025.

Weitere Informationen:
Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure
Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien

Investitionsbank Sachsen-Anhalt setzt Zahlungsaufforderungen für Corona-Soforthilfen vorerst aus

Sachsen-Anhalt setzt aufgrund erster Ergebnisse des Rückmeldeverfahrens zur Prüfung der
Corona-Soforthilfe vorerst Zahlungsaufforderungen aus.

Das Land Sachsen-Anhalt folgte mit dem gestarteten Rückmeldeverfahren den verbindlichen
Vorgaben vom Bund, alle bewilligten Corona-Soforthilfen zu überprüfen. Eine Vielzahl von
Rückmeldungen veranlassen das Land sich beim Bund für faire Lösungen einzusetzen. Dies
geschieht gemeinsam mit anderen Bundesländern. So lange diese Gespräche mit dem Bund
nicht abgeschlossen sind, müssen Unternehmen vorläufig keine Rückzahlungen leisten.

IB-Vorstand Marc Melzer: „Auf die vielen Rückmeldungen haben wir gemeinsam mit dem Land reagiert und werden nunmehr auf den Bund zugehen."

Digitale Antragstellung gestartet: Förderung für Sportstättenbau 2026

Ab sofort können Förderanträge für den kommunalen und den Vereinssportstättenbau in Sachsen-Anhalt digital eingereicht werden: Seit dem 1. Juli 2025 steht dafür das Online-Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind:
•    Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, kommunale Unternehmen
•    Sportvereine und Sportverbände

Gefördert werden Bau, Sanierung und Modernisierung von Sportstätten im Förderjahr 2026.

Einreichungsfrist: 31. August 2025

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das IB-Kundenportal.
Bei Fragen unterstützt der Bereich Sportstättenbauförderung der IB.

Weitere Informationen zur Förderung:
•    Vereinssportstätten
•    Kommunale Sportstätten
 

Kulturförderung wechselt zur Investitionsbank

Ab dem Förderjahr 2026 übernimmt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) die zentrale Abwicklung der Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt. Grundlage ist eine Vereinbarung mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur.

Was ist neu?
Für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ist ab dem Förderjahr 2026 die IB zuständig. Die Antragstellung wird demnächst auf den Seiten der IB möglich sein. Der Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist der 1. Oktober 2025.

Alle Informationen finden Sie hier:

www.ib-sachsen-anhalt.de/kulturfoerderung

Übergangsregelung:
Das Landesverwaltungsamt bleibt 2026 noch für bestimmte laufende Programme zuständig – etwa bereits bewilligte mehrjährige Projekte, institutionelle Förderungen sowie Aufenthaltsstipendien. Ab 2027 liegt auch hierfür die Zuständigkeit vollständig bei der IB.
 

Jetzt Antrag stellen: IKT-Förderung für Schulen in Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit dem Programm IKT an Schulen die Digitalisierung an Schulen – mit attraktiven Zuschüssen für Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Schulen in kommunaler sowie freier Trägerschaft können ab sofort Fördermittel beantragen.

Was wird gefördert?

•    Mobile und stationäre schulgebundene IKT-Endgeräte inkl. notwendigem Zubehör
•    Mobile und stationäre IKT-Endgeräte zur Ausleihe an Schüler inkl. Zubehör
•    Ergänzungsmaßnahmen für die Installation standardisierter Netzwerk- und Sicherheitskomponenten

Wer ist Antragsberechtigt?

•    Schulen in kommunaler Trägerschaft
•    Träger von Schulen in freier Trägerschaft

Der Fördersatz beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gesamtinvestition muss je Schule mindestens 5.000 Euro betragen und ist auf maximal 80.000 Euro pro Schule begrenzt.

Antragsfrist: 29. August 2025

Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt:
www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/digitalisieren/ikt-an-schulen

Förderung für Nachhaltigkeitsbildung 2026 – Anträge jetzt stellen

Die Antragsphase für das Programm „Sachsen-Anhalt Nachhaltigkeitsbildung“ ist gestartet. Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht unmittelbar der Landesverwaltung zuzurechnen sind, und rechtsfähige Einrichtungen des privaten Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, können ab sofort in diesem Programm Zuschüsse für Bildungsprojekte beantragen. 

Neu ab 2025: Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. 

Ende der Antragsfrist: 30. September 2025 

Antrag und Infos:
Sachsen-Anhalt Nachhaltigkeitsbildung
 

Mit „Fördern. Einfach. Machen.“ mehr erfahren, wofür die IB im Land steht

Mit dem Start in den Sommer 2025 beginnt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eine neue geschäftsstrategische Kampagne unter dem Motto „Fördern. Einfach. Machen.“ Ziel ist es, Fördermöglichkeiten klarer, greifbarer und nahbarer zu vermitteln – und das über das gesamte Jahr hinweg.

Die Kampagne zeigt Menschen, die Projekte umsetzen, die Mut machen – und sie wirft zugleich einen selbstkritischen Blick auf uns als Förderinstitution. Wir nehmen Vorurteile ernst, setzen auf Transparenz und stellen den Nutzen von Förderung in den Mittelpunkt.

Eine zentrale Stärke bleibt dabei unsere kostenfreie, persönliche Beratung: von der ersten Anfrage bis zum fertigen Antrag – fachlich fundiert, individuell und auf Augenhöhe. Parallel arbeiten wir laufend an der Optimierung unserer Prozesse und nutzen konsequent Digitalisierungspotenziale, um Förderung künftig noch schneller und passgenauer bereitzustellen.

Erfahren Sie mehr unter:
www.foerderneinfachmachen.de

Die Kampagnenseite wird regelmäßig erweitert – mit Praxisbeispielen, Einblicken und weiteren Initiativen. Bleiben Sie gespannt!
 

IB regional – Wir für Sie vor Ort: Beratung in Ihrer Nähe

Sie wünschen eine persönliche Beratung? Wir sind in Ihrer Region für Sie da. Nehmen Sie unsere Beratungssprechtage analog oder auf Wunsch auch telefonisch bzw. digital wahr. Wir bieten Ihnen maximale Flexibilität. 

Als Förderbank für Sachsen-Anhalt bieten wir Firmen-, Privat- und öffentlichen Kunden vielfältige Angebote - von der Unternehmensförderung über Finanzierungen für die eigenen vier Wände bis hin zur Unterstützung von Kommunen. 

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet an dreizehn Standorten in Sachsen-Anhalt regelmäßige Beratungssprechtage an. Die IB-Förderberater sind auch darüber hinaus direkt erreichbar. Für Sie als Kunde bedeutet dies: Kurze Wege und der unmittelbare Draht zu den Förder- und Finanzierungsexperten – natürlich kostenfrei. 

Ansprechpartner & Terminvereinbarung:

IB regional – Wir für Sie vor Ort: Wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner vor Ort. Hier finden Sie alle IB-regional-Termine im Überblick.  

Regionalbüro Halle & Kundencenter Magdeburg: Termine vereinbaren Sie über die kostenfreie IB-Hotline 0800 56 007 57.

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