Sachsen-Anhalt REVIER 2038

Mit dem Programm Sachsen-Anhalt REVIER 2038 wird der Strukturwandel in Sachsen-Anhalt, speziell im Burgenlandkreis, in der kreisfreien Stadt Halle, im Landkreis Mansfeld-Südharz, im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sowie im Saalekreis unterstützt. Finanziert wird dieses Programm aus Mitteln des Bundes und zum Teil aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Förderlotsen der Investitionsbank stehen Ihnen förderbereichsübergreifend zur Erstberatung und zur Koordination des Anmeldeprozesses zur Verfügung. Bitte melden Sie alle Projekte vor Antragstellung mittels Formblatt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt an. Diese Projektanmeldung erfolgt zusätzlich zu einer späteren Antragstellung bei der jeweiligen Bewilligungsbehörde. Die Angaben aus Ihrer Projektanmeldung werden für die Vorabmeldung der Projekte gegenüber Land und Bund (BAFA) übernommen. 

Die Investitionsbank ist eine von drei Bewilligungsbehörden. Unter der Rubrik "Was wird gefördert?" finden Sie die Förderbereiche, welche die Investitionsbank betreut. 

Weitere Informationen zum Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier finden Sie unter: strukturwandel.sachsen-anhalt.de 


Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften
  • Sonstige Träger, soweit sie öffentliche, vor allem kommunale Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen


    Was wird gefördert?

  • Bedeutsame Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur gemäß Ziffer 2 der Richtlinie
  • Die Investitionsbank ist gemäß Anlage 2 der Richtlinie Bewilligungsbehörde für:
    • wirtschaftsnahe Infrastruktur, Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen; energetische Sanierung (ausgenommen kommunale Kläranlagen)
    • Touristische Infrastruktur
    • Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (ausgenommen Infrastruktur im Bahn- oder Bus-Landesnetz)
    • Öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau
    • Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung
    • Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung
    • Regionalentwicklung
    • Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung
    • Digitalisierung, Breitband, Mobilfunkinfrastruktur


      Ihre Vorteile

    • Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer oder bedingt rückzahlbarer Zuschuss oder als nicht rückzahlbare oder bedingt rückzahlbare Zuweisung
    • Bundesbeteiligung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • gem. aktuell gültiger Richtlinie (Richtlinienlaufzeit 2022-2026) erfolgt die Übernahme der Hälfte des kommunalen Eigenanteils durch das Land Sachsen-Anhalt 


      Darauf müssen Sie achten:

    • Investitionen müssen besonders bedeutsam sein und somit zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen oder die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes unterstützen

    • die geförderten Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung künftiger demografischer Entwicklungen nutzbar sein und im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehen

    • Vorhaben sind erst ab einer Fördersumme von 25.000 Euro förderfähig

    • Förderung von zusätzlichen Investitionen

    • förderfähig sind Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind

    • Vorhaben müssen bis zum 31.12.2038 abgeschlossen sein

    • auf die Förderung durch den Bund und ggf. durch das Land ist während und nach Abschluss des Vorhabens dauerhaft in geeigneter Form (zum Beispiel durch Bauschilder) hinzuweisen; bei Fragen zu Gestaltungsvorlagen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater 

    • das Strukturentwicklungsprogramm für den in Sachsen-Anhalt befindlichen Teil des Mitteldeutschen Reviers bildet die inhaltliche Fördergrundlage für alle Investitionsvorhaben nach dieser Richtlinie

    • ab Projektanmeldung (nach Rückmeldung durch den Bund) bis zur Antragstellung sowie nach der Antragstellung bis zur Bewilligung ist zweimal jährlich ein Projektbericht einschließlich Projektplan einzureichen 

Downloads

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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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Revier 2038 Richtlinie
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Revier 2038 Merkblatt
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Revier 2038 Projektanmeldung SO-0-028
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Revier 2038 Projektbericht SO-0-051
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Revier 2038 Vorlage Projektskizze
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Revier 2038 Anhang Projektskizze
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Revier 2038 Hinweise zur standardisierten Projektskizze
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Erklärung zur Datenverarbeitung SO-0-037
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Datei
Revier 2038 Unterlagencheckliste Kommunen
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Revier 2038 Unterlagencheckliste sonstige Träger
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Revier 2038 Antrag AN-0-129
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Revier 2038 Erklärung zum Vorhabensbeginn AN-9-168
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Datei
Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
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Erklärung Einordnung öffentlicher Auftraggeber AN-4-004
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Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde EX-0-006
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Finanzierungsbestätigung Zuschüsse EX-0-005
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Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten / Unternehmen AN-2-001
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
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Dokumentation der Vertretungsberechtigung VO-0-004
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Erklärung zur Verfügbarkeit von Grundstücken AN-9-121
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Erklärung zu fachbehördlichen Genehmigungen (Baurecht) AN-9-137
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Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke
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Berechnung der Finanzierungslücke (mit Erläuterungen)
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Revier 2038 Projektbericht SO-0-051
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Revier 2038 Projektplan
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Revier 2038 Auszahlungsantrag AU-0-117
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Revier 2038 Zwischennachweis VN-2-003
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Revier 2038 Einzelübersicht zum Auszahlungsantrag
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Datei
Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke
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Datei
Revier 2038 Verwendungsnachweis VN-0-106
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Datei
Anlage 1 zum Verwendungsnachweis Einzelübersicht Einnahmen
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Datei
Revier 2038 Formblatt Betriebsgewinnabschöpfung
pdf
Datei
Bestätigung zur Vergabe von Aufträgen VN-1-001
pdf
Datei
Revier 2038 Erklärung zur Einhaltung der Zweckbindung ZB-0-022

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

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