Ausgleichsfonds Pflege
Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege
AKTUELLES
Veröffentlichung des Gesamtfinanzierungsbedarfs 2027:
Der Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung in Sachsen-Anhalt gemäß § 9 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) für das Finanzierungsjahr 2027 wurde festgesetzt.
Nähere Informationen zum Gesamtfinanzierungsbedarf und zu den Finanzierungsanteilen nach §§ 26 Abs. 3, 32 Abs. 1 und 33 Abs. 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) in Verbindung mit § 9 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) finden Sie in der entsprechenden Veröffentlichung in unserem Downloadbereich.
Die Umlagebescheide für das Jahr 2027 sowie die Schlussschreiben zur Abrechnung der Umlagebeträge für das Jahr 2025 sind ab sofort in Ihrem Nutzerprofil unter der Rubrik „Meine Dokumente“ abrufbar.
Die Spitzabrechnung der Ausgleichszuweisung für das Jahr 2025 erfolgt zeitnah. Wir informieren Sie in Kürze über die Freischaltung sowie den weiteren Ablauf der Meldung.
Wenn Sie Aktualisierungen an Auszahler-Anträgen für das Jahr 2026 vornehmen wollen und Ihnen noch kein Bescheid für das Finanzierungsjahr 2026 vorliegt, bitten wir Sie, sich per E-Mail an unser Team zu wenden. Alle weiteren Änderungen können erst wieder im Rahmen der Spitzabrechnung 2026 berücksichtigt werden.
Weiterführende Informationen sowie Hilfestellungen zu den Datenmeldungen entnehmen Sie bitte den Leitfäden zum Onlineportal. Alle Dokumente stehen Ihnen außerdem in Ihrem Nutzerprofil unter „Formulare und Hilfestellungen“ zur Verfügung.
Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vereint die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen zu einer hochwertigen Pflegeausbildung. Es wurde so eine Grundlage geschaffen, Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen.
Die Kosten der Pflegeausbildung werden durch einen Ausgleichsfonds auf Landesebene finanziert.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wurde vom Land als zuständige Stelle zur Verwaltung und Bewirtschaftung des Ausgleichsfonds bestimmt.
Pflegeeinrichtungen, Land, Krankenhäuser und Pflegeversicherungen zahlen in den Ausbildungsfonds ein. Durch ein Umlageverfahren werden ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen. Pflegeschulen und die Träger der praktischen Pflegeausbildung erhalten finanzielle Mittel aus diesem Fonds.
Mit dem Sondervermögen "Ausgleichsfonds Pflege - Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege" werden die Kosten der ausbildenden Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und auch der Pflegeschulen refinanziert.
In das Sondervermögen zahlen ein:
- Krankenhäuser
- stationäre und ambulante Pflegeinrichtungen
- Land Sachsen-Anhalt
- soziale und private Pflegeversicherungen
Folgende Aufgabezyklen sind für die Bewirtschaftung des Ausgleichsfonds vorgesehen:
Festsetzungsjahr:
(Kalenderjahr vor dem Finanzierungsjahr, erstmals im Jahr 2019)
Schaffung von Grundlagen, um im Finanzierungsjahr die Ausbildungskosten über den Fonds finanzieren zu können. Es werden die Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt und den jeweiligen Kosten- und Leistungsträgern vereinbart.
Ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen melden der Investitionsbank als zuständige Stelle ihren Bedarf jeweils bis zum 15. Juni.
Auf Basis der gemeldeten Budgets aller Ausbildungsträger und der vereinbarten Pauschalen wird der Finanzierungsbedarf ermittelt. - Das ist der Betrag, welcher im Finanzierungsjahr von den Kostenträgern aufgebracht werden muss und über Umlagen eingefordert wird.
Der Umlagebetrag wird für jeden Kostenträger individuell berechnet. Er wird für die Pflegeeinrichtungen jeweils bis zum 31. Oktober und für die Krankenhäuser bis zum 15. Dezember festgesetzt.
Finanzierungsjahr:
(Kalenderjahr, in dem die Ausbildungskosten entstehen, erstmals im Jahr 2020)
Kostenträger zahlen ihre Umlage immer zum 10. eines Monats (erstmals zum 10. Januar 2020). Die ausbildenden Einrichtungen und Pflegeschulen erhalten ihre Ausgleichszuweisung am Monatsende.
Abrechnungsjahr:
(Kalenderjahr nach dem Finanzierungsjahr, erstmals im Jahr 2021)
Die Ausbildungsträger rechnen ihre Zahlungen ab. Grundlagen für das Verfahren sowie die jeweilige Umsetzung sind das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).
Für alle Pflegeschulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die am Verfahren zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs des Ausgleichsfonds und der Umlagebeträge beteiligt sind, bestehen gesetzlichen Mitteilungspflichten.
Bei Rückfragen können Sie sich an unsere kostenfreie Hotline unter der Telefonnummer 0800 56 007 57 oder direkt an das Team des Pflegeausgleichfonds wenden.
Sollten Sie uns aufgrund der aktuell sehr hohen Anzahl von Anrufen nicht erreichen, senden Sie uns einfach eine E-Mail - Wir rufen Sie zurück.
https://pflegenetzwerk-deutschland.de/gut-begleitet-durch-die-ausbildung
Pflegenetzwerk Deutschland: Gut begleitet durch die Ausbildung; Tipps für Praxisanleitung und Lehrkräftehttps://pflege.sachsen-anhalt.de/index.php?id=67516
FAQ zur Umsetzung der Pflegeberufereformhttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz/faq-pflegeberufegesetz.html
FAQ zum Pflegeberufegesetzhttps://www.pflegeausbildung.net/pflegeberufegesetz.html
Kampangne "Mach Karriere als Mensch!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugendhttps://pflege.sachsen-anhalt.de/themen-im-fokus/fachkraeftesicherung/pflegeberufe-und-ausbildung/
Informationen zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes in Sachsen-Anhaltwww.arbeitgestaltengmbh.de
ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH, hier gibt es den "Wegweiser für die Pflegeausbildung im Land Sachsen-Anhalt"
Infos zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" finden Sie hier:
Downloads
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.