Sachsen-Anhalt INVESTIERT
Zuschussprogramm für kleine und mittlere Unternehmen

Die neue Wettbewerbsrunde mit erhöhter maximaler Förderung von 300.000 Euro startet am 06. Oktober 10 Uhr und endet am 20. Oktober 10 Uhr.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Auszahlungsanträge nach Bewilligung über das IB-Kundenportal einzureichen sind.
Mit dem Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Sachsen-Anhalt werden Investitionsanreize gegeben, um die Resilienz der geförderten Unternehmen zu stärken und Dauerarbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.
Wer wird gefördert?
- KMU des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Investitionen in neue, aktivierungsfähige, betrieblich genutzte materielle Wirtschaftsgüter z. B. Maschinen, Anlagen, technische Ausstattung (einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter, die eine Sachgesamtheit bilden)
- Investitionen in immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Software, Patente, Lizenzen – wenn sie als Anlagevermögen dienen
- Innovative Vorhaben, die:
- neue oder verbesserte Produkte, nicht angewendete Verfahren, Techniken oder Dienstleistungen im Unternehmen einführen („Innovation to the firm“ gemäß Oslo-Handbuch 2018) und damit ein Bereich, ein Produkt oder eine Dienstleistung erneuert wird.
- Vorhaben die zur Produktivitätssteigerung, Prozessoptimierung oder Qualitätsverbesserung sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen
- Nicht-innovative Investitionen, wenn:
- sie mindestens 5 neue Arbeitsplätze schaffen,
- einen besonderen Beitrag zu Umwelt-/Klimaschutz leisten (z. B. >20 % Energieeinsparung),
- Beherbergungsinfrastruktur gemäß Masterplan Tourismus ausbauen oder
- Gastronomie erheblich modernisieren (Investitionsvolumen >50 % des 3-Jahres-Umsatzdurchschnitts)
Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro
Hinweise zur Auftragsvergabe
- Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Doch wenn Theorie auf Praxis trifft, stellt sich die rechtssichere Handhabung mitunter nicht so einfach dar. mehr erfahren …
- Bei der Gewährung von Fördermitteln müssen auch nicht öffentliche Auftraggeber Vergabevorschriften beachten. Die Vergabe muss nach wirtschaftlichen und wettbewerblichen Gesichtspunkten an leistungsfähige Anbieter erfolgen. mehr erfahren …
Downloads
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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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Richtlinien KMU Investitionsförderprogramm Sachsen-Anhalt
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INVESTIERT (ab 2024) Auswahlkriterien
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Merkblatt mit Hinweisen zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn
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Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
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Gestaltungsvorschriften zur Publizität (EU-Fonds in Sachsen-Anhalt)
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Kundeninformation De-minimis-Regel
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Legitimationprüfung
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INVESTIERT (ab 2024) Unterlagencheckliste
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INVESTIERT (ab 2024) Muster Vorhabensbeschreibung SO-0-057
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Finanzierungsbestätigung Zuschüsse EX-0-005
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De-minimis-Erklärung AN-3-013
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Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
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Vollmacht für die elektronische Kommunikation über das IB-Kundenportal VO-0-003
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INVESTIERT Erläuterungen zu Energieerzeugungs-und Energiespeicheranlagen AN-9-236
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Auszahlungsantrag - Nutzen Sie bitte das IB-Kundenportal
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INVESTIERT (ab 2024) Anlage Sach-/Abschlussbericht zum Auszahlungsantrag
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INVESTIERT (ab 2024) zahlenmäßiger Nachweis
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Übersicht Vermerke über die Erteilung eines Auftrags
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Vermerk über die Erteilung eines Auftrags AU-1-001
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Bestätigung durch eigene Prüfungseinrichtung VN-9-093
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
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Musterplakat: Kofinanziert von der Europäischen Union
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INVESTIERT (ab 2024) Erklärung zur Einhaltung der Zweckbindung ZB-0-023
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Vollmacht für die elektronische Kommunikation über das IB-Kundenportal VO-0-003
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INVESTIERT Erklärung zur Einhaltung der Zweckbindung ZB-0-018
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*max. Zuschuss von 300.000 € ab Antragstellung nach dem 17.06.2025
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Kostenfreie Service-Hotline
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Auszahlung
Sandra Koch
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