Sachsen-Anhalt INVESTIERT
Zuschussprogramm für kleine und mittlere Unternehmen
Mit dem Förderprogramm "Sachsen-Anhalt INVESTIERT wird kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglicht, nachhaltige Investitionen zu tätigen. Ziel ist es, Investitionsanreize zu schaffen und Unternehmen in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Möglich ist ein Zuschuss von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei die maximale Förderung 300.000 Euro beträgt.
Die 4. Wettbewerbsrunde startet am 4. Mai 2026 um 10 Uhr und endet am 15. Mai 2026 um 10 Uhr – jetzt ist also der richtige Zeitpunkt, mit den Vorbereitungen zu beginnen. Denn eine gründliche und langfristige Planung zahlt sich aus. Sprechen Sie unsere Förderexperten an und nutzen Sie die kostenfreie Beratung, um Ihre Chancen optimal vorzubereiten.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Auszahlungsanträge nach Bewilligung über das IB-Kundenportal einzureichen sind.
Wer wird gefördert?
- KMU des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
- Investitionen in neue, aktivierungsfähige, betrieblich genutzte materielle Wirtschaftsgüter z. B. Maschinen, Anlagen, technische Ausstattung (einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter, die eine Sachgesamtheit bilden)
- Investitionen in immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Software, Patente, Lizenzen – wenn sie als Anlagevermögen dienen
- Innovative Vorhaben, die:
- neue oder verbesserte Produkte, nicht angewendete Verfahren, Techniken oder Dienstleistungen im Unternehmen einführen („Innovation to the firm“ gemäß Oslo-Handbuch 2018) und damit ein Bereich, ein Produkt oder eine Dienstleistung erneuert wird.
- Vorhaben die zur Produktivitätssteigerung, Prozessoptimierung oder Qualitätsverbesserung sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen
- Nicht-innovative Investitionen, wenn:
- sie mindestens 5 neue Arbeitsplätze schaffen,
- einen besonderen Beitrag zu Umwelt-/Klimaschutz leisten (z. B. >20 % Energieeinsparung),
- Beherbergungsinfrastruktur gemäß Masterplan Tourismus ausbauen oder
- Gastronomie erheblich modernisieren (Investitionsvolumen >50 % des 3-Jahres-Umsatzdurchschnitts)
Ihre Vorteile
- Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro
Hinweise zur Auftragsvergabe
- Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden. Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Doch wenn Theorie auf Praxis trifft, stellt sich die rechtssichere Handhabung mitunter nicht so einfach dar. mehr erfahren …
- Bei der Gewährung von Fördermitteln müssen auch nicht öffentliche Auftraggeber Vergabevorschriften beachten. Die Vergabe muss nach wirtschaftlichen und wettbewerblichen Gesichtspunkten an leistungsfähige Anbieter erfolgen. mehr erfahren …
Downloads
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
*max. Zuschuss von 300.000 € ab Antragstellung nach dem 17.06.2025
Wir sind für Sie da
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Auszahlung
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