Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Um die Wohnraumversorgung von Studierenden und Auszubildenden nachhaltig zu verbessern, gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen für die Schaffung und Modernisierung von entsprechenden Wohnheimplätzen als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus.
Das Land Sachsen-Anhalt hat den Förderaufruf 2025 für Projektanmeldungen im Sinne der Richtlinien Junges Wohnen gestartet. Vom 8. Mai bis zum 30. Juni 2025 können Sie Ihr Projektvorhaben bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter Verwendung des Formblattes mit einer Kurzbeschreibung des Vorhabens (Projektskizze) einreichen.
Wer wird gefördert?
- natürliche und juristische Personen
Was wird gefördert?
- Neuschaffung
- Ersterwerb
Modernisierung
von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende
Darauf müssen Sie achten:
- Es können nur Projekte berücksichtigt werden, die das Vorauswahlverfahren über eine Projektanmeldung durchlaufen haben – stichtagsbezogene Regelung
- Die geförderten Wohnheimplätze müssen für die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden mindestens für 25 Jahre ab Fertigstellung zur Verfügung stehen, wobei die anfängliche zulässige Höchstmiete (netto-kalt) 6,50 Euro/qm in Magdeburg und Halle (Saale) bzw. 6,00 Euro/qm in allen übrigen Gemeinden bis zum Jahr 2028 nicht überschritten werden darf
Downloads
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Ihre Ansprechpartnerinnen
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