Sachsen-Anhalt Aufzugsprogramm 2024

Zur Verbesserung der barrierefreien Zuwegung zu Wohnimmobilien gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen an private und gewerbliche Vermieter, die eine bestehende Wohnimmobilie mit einem Aufzug im Wege das An- oder Einbaus nachrüsten möchten.


Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.


Wer wird gefördert?

  • Private und gewerbliche Vermieter 

Was wird gefördert?

  • An- und Einbau von Aufzügen in Wohnimmobilien
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohneinheit, maximal jedoch 120.000 Euro je Aufzug
  • Auszahlung des Zuschusses erfolgt noch in 2024

Darauf müssen Sie achten:

  • Die geförderten Wohnungen sind 15 Jahre lang zu Wohnzwecken zu vermieten
  • Zulässige Miete in den ersten vier Jahren max. 6,50 EUR/qm (in Magdeburg und Halle / Saale) bzw. 6,00 EUR/qm (in allen übrigen Gemeinden)
  • Die Förderung stellt eine De-minimis-Beihilfe dar

Downloads

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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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Aufzugsprogramm 2024 Richtlinie
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Informationsblatt zum Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns
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Aufzugsprogramm 2024 Auszahlungsantrag AU-0-241
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Aufzugsprogramm 2024 Verwendungsnachweis VN-0-115
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Aufzugsprogramm 2024 Anlage 1 zum Verwendungsnachweis - Einnahmen
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Aufzugsprogramm 2024 Anlage 2 zum Verwendungsnachweis - Ausgaben
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Aufzugsprogramm 2024 Anlage 3 zum Verwendungsnachweis - Einzelübersicht Mieter/ Miethöhe
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Bestätigung zur Vergabe von Aufträgen VN-1-001

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.