Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener im Rahmen des lebenslangen Lernens. Ziel ist es, die Zahl der Menschen mit geringer Lese- und Schreibkompetenz zu verringern und das Verständnis für das Phänomen und die damit verbundenen Problemlagen zu stärken. Anträge können von Einrichtungen der Erwachsenenbildung gestellt werden. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben.


Die Antragsrunde im Jahr 2025 ist geschlossen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.


Wer wird gefördert?

  • Durchführung von Bildungsveranstaltungen
  • Aufbau regionaler Grundbildungszentren
  • Maßnahmen zur Sensibilisierung der Gesellschaft
  • Schulungen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals
  • Modellprojekte für innovative Lehr- und Lernerfahrungen

Was wird gefördert?

  • Projekte zur
    • Unterstützung der MINT-Bildung
    • Unterstützung der schulischen Gesundheitserziehung
    • Förderung der historischen Bildung, Traditions- und Heimatpflege
    • Stärkung der künstlerischen und kulturellen Bildung
    • Förderung der Ökologischen Bildung
    • Unterstützung der schulischen Verkehrs- und Mobilitätserziehung
    • Sensibilisierung im Bereich der Demokratie- und Friedenserziehung
    • Förderung der Medienbildung

Darauf müssen Sie achten:

  • Anträge sind bis zum 30. April des Vorjahres einzureichen.
  • Antragstellende müssen mehrjährige Erfahrungen in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit nachweisen.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen je Projekt mindestens 50.000 Euro betragen. 

 

Downloads

www.
Link
Alphabetisierungsrichtlinie zum Europäischen Sozialfonds Plus – ESF-RL-Alpha

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