Ausbildungsvergütung Pflegehilfe

Träger der praktischen Ausbildung im Bildungsgang für die vollzeitschulische oder teilzeitschulische Pflegehilfe der öffentlichen Berufsfachschulen und im entsprechenden Bildungsgang von staatlich anerkannten Ersatzschulen in freier Trägerschaft haben der Schülerin oder dem Schüler mit Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2023 oder später für die gesamte Dauer der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Pflegehilfeausbildung soll allen Schülerinnen und Schülern in der Pflegehilfeausbildung eine Ausbildungsvergütung garantiert werden.
Bitte beachten Sie im Rahmen der Antragstellung, dass die Mindestausbildungsvergütung für das laufende Jahr 649 Euro beträgt. Für Auszubildende, die ihre Berufsausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen, beträgt sie 682 Euro.
Weitere Informationen:
Ausbildungsvergütung Pflegehilfe (sachsen-anhalt.de)
Wer wird gefördert?
- Träger der praktischen Ausbildung im Bildungsgang Pflegehilfe
Was wird gefördert?
- Ausbildungsvergütung
- Arbeitgeberanteile Sozialversicherung
- Beiträge zur Unfallversicherung
- Umlagen
- Re-Finanzierung der Ausbildungsvergütung
Darauf müssen Sie achten:
- Frühester Ausbildungsbeginn 1. August 2023
- Förderung bei tarifvertraglicher Bindung entsprechend der im Tarifvertrag/ kirchlichen Arbeitsrechtregelung geregelten Entlohnung, ansonsten auf gesetzliche Mindestausbildungsvergütung gem. § 17 Berufsbildungsgesetz begrenzt
Ausbildungsmonate in denen Kosten durch Dritte übernommen werden, bleiben unberücksichtigt
Downloads
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Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch per Mail an : Pflegehilfeausbildung@ib-lsa.de
- unterschriebener Antrag und weitere Formulare / Dokumente als PDF
- Anlage Berechnung als Excel
- alle einzeln
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
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