Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT

FuE Hochschulbau

Für eine enge Vernetzung von Wissenschaft und Forschung ist eine gut ausgebaute Forschungsinfrastruktur unerlässlich. Durch den zielgerichteten Ausbau der Forschungsinfrastruktur an Hochschulen wird die Stellung Sachsen-Anhalts als Wissenschaftsregion gestärkt. 
Mit diesem Programm sollen Projekte gefördert werden, durch die wichtige infrastrukturelle Voraussetzungen geschaffen werden, sodass eine nachdrückliche Erweiterung und Vertiefung der Forschungstätigkeiten mit Anwendungsbezug an den betroffenen Hochschulen erreicht werden kann.
 


Eine weitere Projektauswahlrunde findet nicht statt. Es können keine Anträge mehr gestellt werden. 


Wer wird gefördert?

  • Hochschulen in Sachsen-Anhalt
  • Universitäten in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Kleine und große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
  • Sanierungen und Teilsanierungen von Forschungsgebäuden einschließlich der dazu notwendigen Ausstattungen, insbesondere die gerätetechnische Ausstattung, für die anwendungsorientierte Forschung und der Erwerb von unbeweglichen Sachen
  • Projektförderung, Förderhöchstgrenze 100% der förderfähigen Ausgaben

 


Darauf müssen Sie achten:

  • Voraussetzung für die Förderung ist die Passfähigkeit zur RIS 2021-2027
  • Vorhaben können nur gefördert werden, wenn diese im Sinne des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation nicht als Beihilfe gem. Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu betrachten sind. Dies setzt voraus, dass die geförderte Forschungseinrichtung/ Forschungsinfrastruktur ausschließlich nichtwirtschaftlich tätig ist und eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit gefördert wird.
  • Sofern die Forschungseinrichtung/ die Forschungsinfrastruktur sowohl wirtschaftlich als auch nichtwirtschaftlich genutzt wird, beachten Sie bitte die Fördergrundsätze.
  • Es ist vom Antragsteller eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchzuführen, die durch die Bewilligungsstelle geprüft wird und zu einem positiven Ergebnis führen muss
  • Es sind die Regelungen zur Dauerhaftigkeit von 5 Jahren zu beachten gem. Art. 65 Verordnung (EU) 2021/1060
  • zur Antragstellung sind die vollständigen Unterlagen lt. Unterlagencheckliste einzureichen
    • innerhalb eines Selektionsverfahrens wird über die Erfüllung der Projektauswahlkriterien, welche im Antrag darzustellen sind, entschieden. Für die Prüfung der Erfüllung der Projektauswahlkriterien sind die folgenden Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:
      • Antragsteller sind Hochschulen laut Hochschulgesetz. Die berechtigten Antragsteller haben ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
         
    • die Projektauswahlkriterien, die Bewertungsmodalitäten und Erfüllungsgrade sind:
      • In welchem Umkreis wirkt sich der Beitrag zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Sachsen-Anhalt aus?
        • keine Auswirkung (0 Punkte)
        • regional (1 Punkt)
        • landesweit (2 Punkte)
        • bundesweit (3 Punkte)
      • Wie viele Forschungsarbeitsplätze werden durch die Umsetzung des Vorhabens geschaffen?
        • keine (0 Punkte)
        • 1 bis 5 (1 Punkt)
        • 6 bis 10 (2 Punkte)
        • über 10 (3 Punkte)
      • Wie hoch ist der Anwendungsbezug der Forschungen, die durch die Umsetzung der Infrastrukturmaßnahme realisiert werden können?
        • unter 50 Prozent (0 Punkte)
        • 50 bis 60 Prozent (1 Punkt)
        • 61 bis 80 Prozent (2 Punkte)
        • über 80 Prozent (3 Punkte)
      • Inwieweit werden mit der Umsetzung der Maßnahmen Forschungsvorhaben realisiert, die vornehmlich aus praxisrelevanten Problemstellungen abgeleitet werden?
        • unter 50 Prozent (0 Punkte)
        • 50 bis 60 Prozent (1 Punkt)
        • 61 bis 80 Prozent (2 Punkte)
        • über 80 Prozent (3 Punkte)
      • Wie hoch ist der Anteil der Kooperationsmöglichkeiten der Hochschule mit regionalen Unternehmen durch die Umsetzung des Vorhabens?
        • unter 20 Prozent (0 Punkte)
        • 20 bis 40 Prozent (1 Punkt)
        • 41 bis 60 Prozent (2 Punkte)
        • mehr als 60 Prozent (3 Punkte)
      • Klimaverträglichkeit: NUR für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren. Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus.

Downloads

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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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Grundsätze der Förderung des Ausbaus der öffentlichen FuE‐Infrastruktur (Hochschulbau) in der Förderperiode 2021‐2027
pdf
Datei
Merkblatt mit Hinweisen zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn
pdf
Datei
Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
www.
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Gestaltungsvorschriften zur Publizität (EU-Fonds in Sachsen-Anhalt)
pdf
Datei
WISSENSCHAFT FuE Hochschulbau Unterlagencheckliste
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WISSENSCHAFT FuE Hochschulbau Antrag AN-0-169
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Unterschriftskarte LP-0-003
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Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
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Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen
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Auszahlungsantrag - Nutzen Sie bitte das IB-Kundenportal
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Vergabeübersicht Mittelabruf Realkosten
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WISSENSCHAFT FuE Hochschulbau zahlenmäßiger Nachweis
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Sachbericht fragenbasiert VN-9-114
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Vollmacht für die elektronische Kommunikation über das IB-Kundenportal VO-0-003

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