Sachsen-Anhalt INTEGRATIONSLOTSEN

Förderung ehrenamtlicher Integrationslotsen

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zum Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsen sowie deren Qualifizierung und Koordinierung. 


Wer wird gefördert?

  • Landkreise und kreisfreie Städte

Was wird gefördert?

  • Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Integrationslotsen
  • Personalkosten
  • Sach- und Verwaltungsausgaben

Darauf müssen Sie achten:

  • Dem Antrag ist ein Betreuungskonzept beizulegen, welches die Ziele und Verfahren der zu fördernden Maßnahmen beschreibt.
  • Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Der Verwendungsnachweis ist bis zum 15. März des Folgejahres des Projektes einzureichen. 

Downloads

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INTEGRATIONSLOTSEN Richtlinie
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Integrationsprogramme FAQs
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Integrationsprogramme Präsentation Informationsveranstaltungen
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INTEGRATION Unterlagencheckliste
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INTEGRATIONSLOTSEN Antrag AN-0-234
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INTEGRATIONSLOTSEN Anlage Personal
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INTEGRATIONSLOTSEN Anlage Betreuungskonzept
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
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Dokumentation der Vertretungsberechtigung VO-0-004
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Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
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Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde EX-0-006

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

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