GRW Infrastrukturförderung

Tourismus

Luftansicht von Schluss Hundisburg

Förderung der Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung für den Tourismus


Seit dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien, die im Mai 2025 angepasst wurden, zur Bewertung vorliegender und neu eingereichter Anträge. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das besondere Landesinteresse definiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt. Der Stichtag für das Auswahlverfahren 2025 wurde auf den 31. August 2025 festgelegt.

An dem Auswahlverfahren 2025 können nur bewilligungsreife Anträge teilnehmen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Projektauswahlkriterien.


Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
  • juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind

Was wird gefördert?

  • Geländeerschließung für den Tourismus
  • Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus

Ihre Vorteile

  • Der Fördersatz für touristische Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten.
  • In Abhängigkeit von den Investitionsmaßnahmen und –höhen können abweichende Fördersätze bis zu 80% unter folgenden Voraussetzungen bewilligt werden:
    • Wenn das Vorhaben sich in eine regionale Entwicklungsstrategie einbettet und mindestens eine der folgenden, weiteren Voraussetzungen erfüllt ist:
      • die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt,
      • die geförderte Infrastrukturmaßnahme leistet einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft; als eine solche Maßnahme ist beispielsweise die Revitalisierung von Altstandorten anzusehen,
      • die geförderte Infrastrukturmaßnahme leistet in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung.
  • Das Vorliegen der Voraussetzungen ist schriftlich zu begründen.
  • Bei einnahmeschaffenden touristischen Maßnahmen ist der Fördersatz  auf maximal 60% begrenzt.
  • Bei beihilferechtlich relevanten Vorhaben ist die Förderung auf die Höhe der ermittelten Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.

Darauf müssen Sie achten:

  • Voraussetzung für die Förderung von Vorhaben und Projekten der touristischen Infrastruktur ist, dass diese sich in ein regionales touristisches Konzept einfügen. Der Nachweis der regionalwirtschaftlichen Bedeutung des Vorhabens für den Tourismus kann auch über eine qualifizierte Begründung nachgewiesen werden.
  • Die Erschließung von Gelände zur Ansiedlung von gewerblichen Tourismusbetrieben erfolgt nach Nummer 2.1.1.
  • Die Förderentscheidung zu Vorhaben nach Nummer 2.1.3.2 Absatz 4 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erfolgt auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie.
  • Der Träger sollte im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens die Möglichkeit der Einschaltung privater Unternehmen prüfen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind u. a. Maßnahmen zur Instandsetzung und Sanierung.
  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen.

1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden. 

Downloads

www.
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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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GRW Koordinierungsrahmen
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GRW Infra Landesregelungen
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GRW Projektauswahlkriterien
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GRW INFRA Checkliste Tourismus
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GRW Infra Antrag
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Datei
GRW INFRA Anlage 1 zum Antrag AN-9-156
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Dokumentation der Vertretungsberechtigung VO-0-004
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Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
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Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde EX-0-006
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005
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Finanzierungsbestätigung Zuschüsse EX-0-005
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Erklärung Einordnung öffentlicher Auftraggeber AN-4-004
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Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten / Unternehmen AN-2-001
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Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke
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Erklärung zur Verfügbarkeit von Grundstücken AN-9-121
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Erklärung zu fachbehördlichen Genehmigungen (Baurecht) AN-9-137
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Erklärung der zuständigen Behörden AN-9-055
pdf
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Liste Ansprechpartner Behörden
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GRW INFRA Anlage Erklärung zum erhöhten Fördersatz - Gewerbebetriebe AN-9-214
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GRW Infra Auszahlungsantrag AU-0-089
xlsx
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Anlage Auszahlungsantrag Einzelübersicht Sachkosten
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GRW Infra Verwendungsnachweis VN-0-074
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GRW Infra Verwendungsnachweis Anlage Erneute Beantragung Förderfähigkeit
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Bestätigung zur Vergabe von Aufträgen VN-1-001
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Erklärung Einhaltung Zweckbindung bauliche Anlagen ZB-0-010
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Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke

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