Campushaus Halle-Neustadt

Zentrum für Begegnung und Kompetenzentwicklung

Mit dem Campushaus Halle-Neustadt werden Räumlichkeiten geschaffen, in denen vor allem junge Menschen Angebote zur Entwicklung von Kompetenzen finden. Unterstützt werden dort zukünftig  insbesondere Personen, für die der Einstieg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bisweilen schwer ist. So sollen die Potentiale des Regionalen Arbeitsmarktes der Strukturwandelregion bestmöglich ausgeschöpft werden.

 

Wer wird gefördert?

  • Stadt Halle

Was wird gefördert?

  • Errichtung einer Begegnungs-, Berufsorientierungs- und Bildungsstatte „Campushaus Halle-Neustadt“
  • Zuwendungsfähige Ausgaben richten sich nach den Kostengruppen gemäß DIN 276
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Darauf müssen Sie achten:

  • Frist zum Abschluss der Maßnahme: 30. Juni 2028
  • Frist für vollständige Abrechnung und Nachweis der Verwendung: 31. Dezember 2028

 

Downloads

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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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Campushaus Halle-Neustadt Durchführungserlass
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Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
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Gestaltungsvorschriften zur Publizität (EU-Fonds in Sachsen-Anhalt)
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Campushaus Halle-Neustadt Unterlagencheckliste
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Campushaus Halle-Neustadt Antrag AN-0-212
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Dokumentation der Vertretungsberechtigung VO-0-004
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Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
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Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde EX-0-006
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Erklärung zur Verfügbarkeit von Grundstücken AN-9-121
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Erklärung zu fachbehördlichen Genehmigungen (allgemein) AN-9-175
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Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen
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Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten/ wirtschaftlichen Eigentümer LP-0-005

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Ihre Ansprechpartnerinnen

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