Investitionen Pflege und Wohnen
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung sozialer Infrastrukturen
Wohnformen für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderungen müssen auch nach Infektionsschutzmaßstäben sicherer gestaltet werden. Mit Investitionen können zum Beispiel Mehrpersonenbelegungen reduziert, die Lüftungssituation von Räumen verbessert oder Engpässe in der baulichen Infrastruktur beseitigt werden.
Eine Antragstellung ist in diesem Programm nicht mehr möglich.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, die ein Vorhaben im Sinne dieser Förderung durchführen
Was wird gefördert?
- Investitionen in den Umbau, Erweiterungsbau und die Modernisierung von Pflegeplätzen und Wohnangebote gemäß Wohn- und Teilhabegesetz
- Ausstattungsinvestitionen für diese Einrichtungen
Zuschuss von bis zu 90 % der Gesamtausgaben
Darauf müssen Sie achten:
- Orientierungsanträge: diese sind für die Prüfung der Förderwürdigkeit vor Antragstellung einzureichen. Das Formular finden Sie im Download-Bereich.
- Dingliche Sicherstellung: Diese erfolgt bei baulichen Maßnahmen mit Zuwendungen über 1 Mio. Euro für etwaige Erstattungsansprüche des Landes, vorzugsweise als Grundschuld auf der Liegenschaft, auf der sich das zu fördernde Objekt befindet.
- Zweckbindung: bei baulichen Maßnahmen 15 Jahre, im Übrigen 5 Jahre.
Die durch die Maßnahme entstandenen Ausgaben dürfen nicht auf Dritte umgelegt und nicht bei der Bildung von Pflegesätzen oder Mieten einkalkuliert werden.
Downloads
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Ihre Ansprechpartnerin
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