Hallo liebe Newsletter-Leserin und lieber Newsletter-Leser,
wir liefern Ihnen regelmäßig und digital die wichtigsten Informationen und Neuigkeiten aus unserem Haus. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für den persönlichen Kontakt zur Verfügung. Unsere Förderexperten beraten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56007 57 zu den Programmen der Investitionsbank. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Am 22. und 23. Dezember sowie zwischen den Feiertagen sind wir von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr für Sie da.
Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Ihre Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Hinweise zur Corona-Novemberhilfe des Bundes
Anträge zur Novemberhilfe werden über die Bundes-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingereicht. Die Investitionsbank kann zu den bereits gestellten Anträgen leider noch keine Auskünfte erteilen. Abschlagszahlungen erfolgen in einem komplett maschinellen Verfahren direkt über den Bund. Darauf haben die Bewilligungsstellen der Länder keinen Einfluss und bisher auch noch keinen Zugriff. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt steht bereit und hält zusätzliches Personal für die Corona-Hilfen vor, um die Auszahlungen schnellstens auf den Weg zu bringen. Seitens des Bundes wurde signalisiert, dass die reguläre Auszahlung der beantragten Novemberhilfen voraussichtlich am 10. Januar 2021 startet.
Im Überblick
Wer?
Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe, deren wirtschaftliche Tätigkeiten von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind
Wie? - Zuschuss von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019
- Sofortige Auszahlung von
- bis zu 5.000 Euro bei Direktanträgen von Soloselbständigen - Abschlagszahlungen von bis zu 50.000 Euro bei Anträgen über Prüfende Dritte Aktuelle Hinweise - Neue Höchstgrenze für Abschlagszahlungen
Seit dem 11. Dezember beträgt die Höchstgrenze der Abschlagszahlungen bei Anträgen über Prüfende Dritte 50.000 Euro. Antragsteller mit höherem Anspruch, die bereits eine auf 10.000 Euro begrenzte Abschlagszahlung erhalten haben, werden ab der nächsten Woche eine weitere Abschlagszahlung bis zum Höchstbetrag von 50.000 Euro erhalten. - Vorprüfung notwendig
Ein Teil der Anträge wird den Ländern zur direkten Bearbeitung zugewiesen. Auch hier kann die Investitionsbank Sachsen-Anhalt aktuell noch nicht auf die Daten des Bundes zugreifen. Wichtig: In diesen Fällen erfolgt keine Abschlagszahlung. Aus technischen Gründen erhalten hier die Antragsteller keine Zwischennachricht vom Bund. Sollten Betroffene innerhalb von 10 Tagen nach Antragseinreichung keine Abschlagszahlung erhalten, können sie damit rechnen, dass eine Vorprüfung erfolgt. - Softwarefehler
Durch einen Softwarefehler wurden am vergangenen Wochenende teilweise fehlerhafte Bescheide mit der Währungsangabe Dollar anstatt Euro über die Bundesplattform versandt. Die Unternehmen erhalten einen korrigierten Bescheid.
Sachsen-Anhalt DIGITAL: Land stockt Förderung für Unternehmen auf
Angesichts der anhaltend hohen Nachfrage wurde das Förderprogramm "Sachsen-Anhalt DIGITAL" erneut aufgestockt. Zusätzlich 14,25 Millionen Euro stehen für knapp 300 neue Vorhaben zur Verfügung. Das branchenoffene Programm „Sachsen-Anhalt DIGITAL“ wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gespeist und besteht aus zwei Bausteinen: - Über die Richtlinie „Digital Innovation“ werden Unternehmen bei der Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Geschäftsabläufen sowie der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle gefördert.
- Über die Richtlinie „Digital Creativity“ erhalten Unternehmen Unterstützung bei der Entwicklung interaktiver Inhalte und innovativer audiovisueller Medienproduktionen wie Apps und Websites.
Anträge können ab sofort online und noch bis Ende Juni 2021 gestellt werden. Mehr Informationen finden Sie HIER. Förderprogramm "Sachsen-Anhalt DIGITAL" | Richtlinie "Digital Innovation" | Richtlinie "Digital Creativity" | Wer wird gefördert | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt | Was wird gefördert | - Digitalisierung von Produkten und
Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen - digitale Marketing- und Vertriebsstrategien
- Einrichtung und Erhöhung der IT- Sicherheit
- Ausgaben für Personal, das im Rahmen des
Projektes zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen | - Entwicklung und Einsatz innovativer
audiovisueller Medienproduktionen mittels digitaler Prozesse, insbes. mit interaktiven Inhalten wie z.B. Spiele, Apps, crossmediale Projekte, Webseiten, Softwareanwendungen, visuelle Effekte und virtuelle Realität - Medienproduktionen mit wissenschaftlichem
Inhalt, die insbesondere in Forschung und Lehre, in der Wissenschaft oder in Schulen Verwendung finden | Wie wird gefördert | Zuschuss bis zu 70 Prozent (max. 70.000 Euro) | Zuschuss bis zu 90 Prozent (max. 130.000 Euro), davon max. 10.000 Euro für Projektentwicklung und 120.000 Euro für Produktion |
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