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Hallo liebe Newsletter-Leserin und lieber Newsletter-Leser,

wir liefern Ihnen regelmäßig und digital die wichtigsten Informationen und Neuigkeiten aus unserem Haus. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung. Unsere Förderexperten beraten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56007 57 zu den Programmen der Investitionsbank. Sie erreichen sie von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr sowie am Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen

das Kommunikationsteam der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Neu aufgelegt: Zuschüsse für Digitalisierung

Ab dem 15. Dezember 2021 stehen in Sachsen-Anhalt zusätzliche Mittel für die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt DIGITAL CREATIVITY wird neu aufgelegt. Unternehmen werden hiermit bei der Entwicklung interaktiver Inhalte und innovativer audiovisueller Medienproduktionen wie Apps, Websites oder crossmediale Projekte unterstützt. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent (max. 130.000 Euro) der Kosten abdecken.
Antragsunterlagen und weiterführende Informationen: www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/digitalisieren/sachsen-anhalt-digital-creativity   

Programmstart im Januar: Digitalisierungsprozesse in Unternehmen fördern

Darüber hinaus geht auch das Programm Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION ab dem 10. Januar 2022 erneut an den Start. Gefördert werden wie bisher u. a.:

  • die Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen,
  • digitale Marketing- und Vertriebsstrategien,
  • die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit sowie
  • Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen.

Unternehmerinnen und Unternehmer werden hier mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent der Ausgaben (max. 70.000 Euro je Projekt) unterstützt. 

Wichtig: Die Antragstellung erfolgt online über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Das Kontingent ist begrenzt und aufgrund einer erwartet hohen Nachfrage, wird eine zeitnahe Antragstellung empfohlen.  

Mehr Informationen: www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/digitalisieren/sachsen-anhalt-digital-innovation  
 

Jetzt noch Zuschuss für Forschung & Entwicklung sichern

Neue Produkte und Verfahren sowie Weiterentwicklungen sichern die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Damit Innovationen auf den Weg gebracht werden können, unterstützen Land und Investitionsbank die Forschung und Entwicklung (FuE). Gefördert werden Einzelprojekte, Gemeinschaftsprojekte mehrerer Unternehmen und Verbundprojekte von Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Zuschüsse gibt es für die industrielle Forschung (bis zu 50 Prozent) und experimentelle Entwicklung (bis zu 25 Prozent), für Prozess- und Organisationsinnovationen (bis zu 50 Prozent) sowie für Patente (bis zu 50 Prozent). Wichtig: Das Projekt muss bis Jahresende 2022 abgeschlossen sein. 

Mehr: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/innovativ-sein/forschung-und-entwicklung-ab-2018
 

Zinssenkung für IB-Wohneigentumsprogramm

Zum 24. November 2021 wurde der Zinssatz für das IB-Wohneigentumsprogramm von 2,21 auf 2,08 % p. a. (effektiv) gesenkt. Mit dem Darlehen kann der Neubau oder auch der Erwerb einer Immobilie einschließlich Modernisierung finanziert werden (min. 20.000 Euro, max. 100.000 Euro). Die Besicherung dieses Darlehens erfolgt nachrangig zur finanzierenden Hausbank. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht fällig.

Mehr Informationen zum IB-Wohneigentumsprogramm finden Sie HIER.

Sachsen-Anhalt STARK V – Fristverlängerungen für die Fertigstellung und Abrechnung von Vorhaben

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm STARK V wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Hintergrund ist die Verlängerung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG). Kommunen haben nun mehr Zeit für die Fertigstellung ihrer Vorhaben. 

Zuwendungen für das Jahr 2022 können demnach für Vorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31.  Dezember 2023 vollständig abgenommen und im Jahr 2024 vollständig abgerechnet werden. 

Die Auszahlung von Fördermitteln für die Vorabfinanzierung Öffentlich-Privater-Partnerschaften (ÖPP) kann bis zum 31. Dezember 2024 beantragt werden, wenn die Abnahme und Abrechnung des Investitionsvorhabens bis zum 31. Dezember 2025 erfolgt.

https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/sachsen-anhalt-stark-v  
 

Corona-Lage: Hilfsangebote für Kulturvereine in Sachsen-Anhalt stehen weiter bereit

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit rund 3,1 Millionen Euro die Kulturvereine hierzulande, die infolge der Pandemie in existenzbedrohende Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. 

Die finanzielle Unterstützung kann bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) beantragt werden. Die Hilfsmaßnahmen für die Kulturvereine erfolgen als Liquiditätspauschale oder als erweiterte Liquiditätshilfe:

  • Die erweiterte Liquiditätshilfe wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Festbetrages gewährt. Sie gilt für Bedarfe über 1.000 Euro und beträgt grundsätzlich maximal 10.000 Euro. Anträge für diese Hilfe müssen bis zum 17. Dezember 2021 gestellt werden.
     
  • Die Liquiditätspauschale beinhaltet einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Die Antragsfrist für die Pauschale endet am 30. Juni 2022.

Antragsberechtigt sind Kulturvereine, die

  • als gemeinnützig anerkannt sind,
  • ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und 
  • bei denen in Folge der Corona-Pandemie vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten bestehen.

Wichtig: Zum Zeitpunkt der Beantragung der Liquiditätspauschale oder der erweiterten Liquiditätshilfen dürfen die Vereine nicht unmittelbar vor einem Insolvenzverfahren stehen oder ein solches bereits beantragt haben.

Sofern die Vereine von anderen Förderangeboten profitieren, sind diese zu nutzen. 

Weitere Informationen sowie Hinweise zum Verfahren und zur Antragsstellung finden Sie hier: www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/kreativ-sein/liquiditaetshilfe-kulturvereine  
 

Corona-Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wird angepasst

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen soll Veranstalter dazu ermutigen, in der Corona-Pandemie Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe mit integrierter Ausfallabsicherung werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besucherinnen und Besuchern durch Zuschüsse zu Ticketverkäufen unterstützt. Die Ausfallabsicherung richtet sich an Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucherinnen und Besucher, hier können bei Corona bedingter Absage den Veranstaltern Kosten erstattet werden. 

Befristet wurde folgende neue Regelung für den Sonderfonds vereinbart: 

  • Anerkennung freiwilliger Absagen als „pandemiebedingt“ für Kulturveranstaltungen im befristeten Zeitraum vom 18. November 2021 bis 28. Februar 2022 in beiden Ausfallabsicherungen für private Veranstalter

Die Absage der Veranstaltung innerhalb dieses Zeitraums wird unter den folgenden Voraussetzungen als pandemiebedingt akzeptiert: 

  • Die Absage muss spätestens bis zum 23. Dezember 2021 erfolgen und bis zu diesem Datum über die Registrierungsplattform gemeldet werden. 
  • Die Regelung gilt grundsätzlich nur für bereits registrierte Veranstaltungen. 
  • Eine Registrierung ist für Veranstaltungen dann noch bis zum 23. Dezember 2021 möglich, wenn der Ticketverkauf für die Veranstaltung nachweislich bis spätestens am 6. Dezember begonnen hat.
  • Es sind nur solche Kosten erstattungsfähig, die bis zum 23. Dezember 2021 nachweislich entstanden sind bzw. begründet wurden. 

Die Anpassung der FAQ sowie die technische Umsetzung dieser Regelung werden auf der Bundes-Plattform www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de so schnell wie möglich erfolgen. 

Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert

Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Damit erhalten Unternehmen Sicherheit und Unterstützung, wenn sie weiterhin unter coronabedingten Einschränkungen leiden. Aktuell gilt bis 31. Dezember 2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus bzw. Neustarthilfe Plus 4. Quartal. In diesen Programmen können aktuell Anträge gestellt werden und es erfolgen Auszahlungen.

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Auch dieses Instrument gab es bereits in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus, wird aber jetzt in der Überbrückungshilfe IV angepasst und verbessert. Dadurch erhalten insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter – eine erweiterte Förderung.
Auch Abschlagszahlungen sind für die Überbrückungshilfe IV vorgesehen. 

Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

Alle Informationen zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 werden zeitnah auf der Bundesplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht. Nach Anpassung des Antragsportals kann die Antragstellung über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. 

Nachprüfung der Antragsberechtigung auf November-/Dezemberhilfe

Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen des Bundes unterstützten Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren. Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 30. April 2021. 

Derzeit finden verstärkt Nachprüfungen zur Antragsberechtigung von Direktantragstellenden durch die Bewilligungsstellen der Länder statt. 

Betroffene Antragsteller können gegebenenfalls für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt sein. Die Antragstellung muss hier über prüfende Dritte beim Helpdesk des Bundes initiiert werden, sobald die Bewilligungsstelle dazu auffordert. Alle Informationen dazu finden Sie HIER.

Alle diejenigen, die November- und Dezemberhilfe über prüfende Dritte beantragt haben, werden regulär im Rahmen der Schlussabrechnung überprüft.

Digitale Erfolgsgeschichten gesucht

Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern in Magdeburg und Halle (Saale) rufen Unternehmen auf, sich am Wettbewerb Digitale Erfolgsgeschichten zu beteiligen. Noch bis zum 25. April 2022 können heimische Betriebe – vom Start-up bis zum Traditionsbetrieb – ihre digitalen Ideen einreichen.

Prämiert werden Firmen, die ihr Geschäftsmodell und ihre betrieblichen Abläufe digital weiterentwickeln. Den drei Erstplatzierten winkt neben der öffentlichen Aufmerksamkeit auch ein Preisgeld von insgesamt 9.000 Euro. Stimmen die formalen Kriterien, erscheinen die Geschichten bereits vorab online unter www.digitale-erfolgsgeschichten-sachsen-anhalt.de.

Mit dem Wettbewerb möchten die gewerblichen Kammern des Landes Sachsen-Anhalts Trendsetter aus allen Branchen präsentieren: Welchen Herausforderungen haben sich etablierte Unternehmen gestellt? Wie haben Firmen ihren Weg in die digitale Zukunft gefunden?

Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen unter www.digitale-erfolgsgeschichten-sachsen-anhalt.de.

Rückkehrertag Sachsen-Anhalt am 27. Dezember 2021

Das landesweite Angebot des WelcomeCenter Sachsen-Anhalt für alle Zuzugs- und Rückkehrinteressierten, die nicht vor Ort sein können

Das WelcomeCenter Sachsen-Anhalt der Landesinitiative Fachkraft im Fokus führt am 27. Dezember 2021 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr landesweit eine kostenfreie Beratungsaktion durch. Angesprochen werden Fachkräfte und ihre Familien, die ihren neuen Lebensmittelpunkt in ihrer alten oder neuen Heimat Sachsen-Anhalt suchen.

Ziel ist es, erste Informationen zu den Themen Arbeiten, Wohnen, Kinderbetreuung, Schulen, Freizeit sowie generell zu einem Zuzug zu geben. Die Beraterinnen und Berater sind über die allgemeine Telefon-Nr.: 0391 6054 506 und im Online-Treffpunkt persönlich zu erreichen. Hier können die Zuzugs- und Rückkehrinteressierten auch untereinander ihre Erfahrungen austauschen oder in privaten Konferenzräumen individuelle Fragen stellen.

Online-Treffpunkt: https://bit.ly/3y9WJEa  am 27. Dezember 2021 von 10:00 Uhr - 14:00 Uhr

Alle Informationen zum Rückkehrertag finden Sie hier: https://www.fachkraft-im-fokus.de/termine/termine-detail/news/rueckkehrertag-sachsen-anhalt/  

Sachsen-Anhalts Unternehmen wurden für ihre Mitarbeiterorientierung ausgezeichnet

Am 10. November 2021 zeichnete das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zusammen mit der Landesinitiative Fachkraft im Fokus insgesamt 18 Unternehmen aus Sachsen-Anhalt für ihr Engagement um attraktive Arbeitsbedingungen aus. Im Rahmen der Festveranstaltung in der Magdeburger Johanniskirche hat die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Petra Grimm-Benne, das Landessiegel „Mitarbeiterorientiertes Unternehmen – Hier fühle ich wohl“ an 15 Unternehmerinnen und Unternehmer sowie ihre Teams persönlich überreicht. 

Mehr Informationen hierzu: https://www.fachkraft-im-fokus.de/news/detail/news/rueckblick-auf-die-festveranstaltung-2021-zur-verleihung-des-landessiegels-das-mitarbeiterorientiert/ 
 

Umfrage zum 4. Deutschen Social Entrepreneurship Monitor 2021/22

Das Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland veröffentlicht jährlich eine Studie zu den Herausforderungen, Bedürfnissen und Potenzialen von Sozialunternehmen in Deutschland.

Machen Sie noch bis zum 14. Dezember 2021 bei der  Umfrage zum 4. Deutschen Social Entrepreneurship Monitor (DSEM) mit!

Der DSEM ist eine wichtige Grundlage für Gespräche mit der Politik und hilft, ntscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft dabei, das noch junge Ökosystem zu verstehen. So können mit Ihrem Input Programme, Finanzierungsmöglichkeiten, Förderungen und Gesetze besser an die Bedürfnisse von Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmer angepasst werden – regional, national und auf EU-Ebene.

IB-Adventsaktion #Glückstürchen auf Instagram

Besuchen Sie den digitalen Adventskalender der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) auf Instagram! In diesem Jahr nehmen Sie Silvi und Finja mit in die Weihnachtsbäckerei. Sie sind echte Backtalente und verbinden ihre süße Leidenschaft mit Rätseln zur Investitionsbank. Machen Sie beim #Glückstürchen mit und gewinnen Sie! Einfach reinklicken, zusehen und das Lösungswort in den Kommentaren hinterlassen – gern auch liken & teilen!

Zu den Teilnahmebedingungen geht es hier.

PS: Auch die Rezepte gibt es zum Nachbacken auf unserem Instagram-Account!

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