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Hallo liebe Newsletter-Leserin und lieber Newsletter-Leser,

wir liefern Ihnen regelmäßig und digital die wichtigsten Informationen und Neuigkeiten aus unserem Haus. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung. Unsere Förderexperten beraten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56007 57 zu den Programmen der Investitionsbank. Sie erreichen sie von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr sowie am Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen

das Kommunikationsteam der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Programmstart Sachsen-Anhalt INVESTIERT

Ab sofort werden kleine und Kleinstunternehmen bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern unterstützt. Damit wird ihre Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit vor Ort gestärkt und Arbeitsplätze werden gesichert und geschaffen.

Gefördert werden Investitionen, beispielsweise in Maschinen, Anlagen oder Geschäftsausstattung, aber auch in Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte, Patente, EDV-Software sowie Urheberrechte. Gewährt wird ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, dies umfasst maximal 50.000 Euro je Projekt. Die Projekte müssen bis zum 31. März 2023 umgesetzt und abgeschlossen sein. Mit den Vorhaben darf nicht vor Antragseingang begonnen werden. Insgesamt stehen im Programm mehr als 5,24 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) zur Verfügung.

Die Online-Antragstellung inkl. Einreichung einer Projektbeschreibung ist seit 1. Februar 2022 über die Internetseite der IB möglich: 

Sachsen-Anhalt INVESTIERT (ib-sachsen-anhalt.de)

GRW-Zuschüsse für Unternehmen: Neuer Koordinierungsrahmen seit Januar

Sachsen-Anhalt wird auch zukünftig mit Mitteln aus der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unternehmerische Investitionen hierzulande unterstützen. In weiten Teilen Sachsen-Anhalts führt die neue Priorisierung der Fördergebiete zu steigenden Förderhöchstsätzen um 5 Prozent. 

Bund und Länder legen im sogenannten GRW-Koordinierungsrahmen gemeinsam die Regeln der GRW-Förderung unter Beachtung des EU-Beihilferechts fest. In Sachsen-Anhalt profitieren kleine Unternehmen somit von Zuschüssen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für mittlere Unternehmen liegt der Fördersatz bei bis zu 30 Prozent und Große Unternehmen erhalten eine maximale Unterstützung von 20 Prozent aus dem Programm. Für die GRW-Landesregelungen sind darüber hinaus aktuell weitere Vereinfachungen in Planung.

Mehr Informationen zur GRW-Förderung

UPDATE: Corona-Hilfen

  • Überbrückungshilfe IV gestartet

Seit 7. Januar können Unternehmen Anträge zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 stellen. Auch Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regeln im Januar freiwillig geschlossen haben, können Anträge einreichen. 

Wichtig: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Mehr Informationen zur Überbrückungshilfe IV 
 

  • Neustarthilfe 2022: Anträge ab sofort möglich

Die Neustarthilfe 2022 unterstützt Soloselbständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro. Sie wird als Vorschuss für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 ausgezahlt.

Zunächst sind nur Direktanträge möglich. In wenigen Wochen wird es die Möglichkeit für Anträge über prüfende Dritte geben. Die Antragsfrist endet am 30. April 2022.

Hinweis: Aktuell ist es den Bewilligungsstellen, wie der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), technisch nicht möglich, in die Bearbeitung einzusteigen. Voraussichtlich Mitte Februar soll die IB dazu in die Lage versetzt werden. Ein großer Teil der Anträge wird allerdings bereits jetzt in dem vom Bund bereitgestellten maschinellen Verfahren bearbeitet. Für diese Fälle erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage.

Mehr Informationen zur Neustarthilfe 2022

  • Rückzahlungen: Überbrückungs- und Neustarthilfen

Bei den Überbrückungs- und Neustarthilfen sind Rückzahlungen ausschließlich im Rahmen der Schlussabrechnung möglich. Auch wenn Sie als Unternehmen eine Überkompensation feststellen, warten Sie bitte auf die Schlussabrechnung. Freiwillige Rückzahlungen ohne gültiges Kassenzeichen können nicht entgegengenommen werden. 

Eine Rücknahme erfolgt zurzeit ausschließlich in der November- und Dezemberhilfe - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Betroffene aufgrund der Branche nicht antragsberechtigt waren. 

Höherer Zinssatz für IB-Wohneigentumsprogramm

Zum 28. Januar 2022 wurde der Zinssatz für das IB-Wohneigentumsprogramm von 2,08 % auf 2,37 % p. a. (effektiv) erhöht. Mit dem Darlehen kann der Neubau oder auch der Erwerb einer Immobilie einschließlich Modernisierung finanziert werden (min. 20.000 Euro, max. 100.000 Euro). Die Besicherung dieses Darlehens erfolgt nachrangig zur finanzierenden Hausbank. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht fällig.

Mehr Informationen zum IB-Wohneigentumsprogramm finden Sie HIER

IQ Innovationspreis Mitteldeutschland: Jetzt bewerben!

Bereits zum 18. Mal findet der IQ Innovationspreis Mitteldeutschland statt. Der Preis zeichnet marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen aus Mitteldeutschland mit folgendem Branchenfokus aus:

  • Automotive, 
  • Chemie/Kunststoffe, 
  • Energie/Umwelt/Solarwirtschaft
  • Informationstechnologie und
  • Life Sciences.

Bewerbungen können noch bis zum 14. März online eingereicht werden unter: www.iq-mitteldeutschland.de  

Die besten Innovationen sind mit je 7.500 Euro Preisgeld dotiert sowie mit umfangreichen Marketingleistungen (u. a. Imagekurzfilm, Pressearbeit) ausgestattet. Der Gesamtsieger erhält ein Preisgeld in Höhe von 15.000 Euro. Darüber hinaus können die Preisträger über das Netzwerk der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland wichtige Kontakte zu Schlüsselakteuren in der Region und darüber hinaus knüpfen. Die Preisverleihung findet am 30. Juni 2022 im Schloss Köthen statt.
 

WelcomeCenter Sachsen-Anhalt & Fachkraft im Fokus: Für Rückkehrer & Zuzugsinteressierte

Das WelcomeCenter Sachsen-Anhalt und die Fachkräfteberatung der Landesinitiative Fachkraft im Fokus erleichtern Fachkräften und deren Familien die Ankunft hierzulande. Auch Unternehmen, die ausländische Fachkräfte beschäftigen möchten, werden unterstützt.

Interessenten können sich an die Beraterinnen und Berater in Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Stendal und Halberstadt wenden. Sie geben erste Informationen zum Arbeiten und Leben in Sachsen-Anhalt und vereinbaren gern einen Termin für ein individuelles Beratungsgespräch.

Weiterführende Informationen:

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Hotline 0800 56 007 57

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Domplatz 12 - 39104 Magdeburg

KONTAKT

E-Mail: beratung@ib-lsa.de

www.ib-sachsen-anhalt.de