Sachsen-Anhalt NGA-Breitband ELER 2014-2023

Ein Mobilfunkmast auf einem Hausdach

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zur flächendeckenden Erschließung unterversorgter Gebiete mit NGA-Zugangsnetzen, um die Breitbandversorgung wesentlich zu verbessern, die Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken sowie die Attraktivität der Wirtschaftsstandorte und der ländlichen Gebiete zu steigern.

Auch Privathaushalte, Telearbeiter, kommunale Verwaltungen, Schulen und andere Stellen sollen vom Ausbau profitieren.


Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich Landkreise
  • Kommunale Zweckverbände

Gemeinsame Anträge mehrerer Zuwendungsempfänger sind zulässig.


Was wird gefördert?

Projekte, die zur flächendeckenden Versorgung mit NGA-Zugangsnetzen führen Dabei werden folgende Modelle gefördert:

  • Wirtschaftlichkeitslücke: Ausgaben an privatrechtliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken bei diesen Betreibern für Investitionen in den Aufbau und den Betrieb von Breitbandstrukturen
  • Betreibermodell: Ausgaben für Investitionen als Bauherr einer zu errichtenden oder als Verfügungsberechtigter einer bereits bestehenden passiven Infrastruktur
  • Planungsleistungen: Ausgaben zur Erstellung von Machbarkeitsuntersuchungen und Planungsleistungen durch zertifizierte Breitbandberatungsunternehmen (veröffentlicht auf www.breitband.sachsen-anhalt.de)
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • bis zu 10 Mio. Euro für Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Ausgaben für Investitionen
    • bis zu 100.000 Euro für Ausgaben zur Erstellung von Machbarkeitsuntersuchungen
  • bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Planungsleistungen 

Darauf müssen Sie achten:

  • Eine Förderung durch den ELER kann nur für Maßnahmen in ländlichen Gebieten, also in Orten und Ortsteilen mit weniger als 20 000 Einwohnern, gewährt werden
  • Eine Förderung kann nicht für Maßnahmen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Vorrangstandorten für Industrie und Gewerbe in Orten oder Ortsteilen mit weniger als 20 000 Einwohnern gewährt werden
  • Sonstige Gewerbegebiete werden in ländlichen Gebieten nur in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10 000 Einwohnern gefördert
     
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Gebiete, in denen 
    - bereits NGA-Netze mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s eines Netzbetreibers oder mehrerer Netzbetreiber vorhanden sind
    - nach Durchführung des Markterkundungsverfahrens kein Marktversagen festgestellt wurde und somit in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch den Aufbau eines NGA-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 30 MBit/s zu erwarten ist
     
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, LVG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen > mehr Informationen zur Vergabeprüfung ... 

So funktioniert's

Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.

Sie haben Fragen? Wir beantworten Ihre Fragen gern über kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 oder per E-Mail an beratung@ib-lsa.de.


 

Downloads

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Datenschutzhinweise auf www.ib-sachsen-anhalt.de
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NGA Breitband Richtlinie
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NGA Breitband Richtlinienänderung MBl-LSA 18-2018
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Gebietsabgrenzung EPLR
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NGA Breitband Abgrenzung Vorrangstandorte
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Merkblatt Vergabe (ELER)
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NGA Breitband ELER Merkblatt
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NGA Breitband-ELER Antrag AN-0-087
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NGA Breitband ELER Unabhängigkeitserklärung AN-9-112
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Antragstellerstammdaten (ELER) / Merkblatt / Vollmacht / Abweichende Bankverbindung
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Erklärung Interessenkonflikt
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Erklärung Umweltschutz ELER AN-9-111
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NGA Breitband ELER Auszahlungsantrag/ Verwendungsnachweis
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NGA Breitband Abnahme-Messprotokoll
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Antragstellerstammdaten (ELER) / Merkblatt / Vollmacht / Abweichende Bankverbindung
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ELER Leitfaden Informations- und Kommunikationspflichten
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NGA Breitband ELER Erklärung zur Einhaltung der Zweckbindung und zur Überprüfung der Wirtschaflichkeitskücke ZB-0-019
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NGA Breitband ELER Mitteilung über eine Störung des Vorhabens infolge höherer Gewalt SO-0-036

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