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Hallo liebe Newsletter-Leserin und lieber Newsletter-Leser,

mit dem IB-Newsletter erhalten Sie die wichtigsten Informationen und Neuigkeiten aus unserem Haus.

Aktuell beraten Sie unsere Förderexperten nur eingeschränkt persönlich zu den Programmen der Investitionsbank. Sie erreichen sie aber weiterhin unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57, Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr IB-Newsletter-Team

Coronavirus: Informationen für Unternehmen

Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt kostenfrei über die Hotline 0800 56 007 57 beraten lassen.

Darüber hinaus werden aktuelle Informationen auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, im IB-Newsletter und auf den Social Media-Kanälen der Investitionsbank: Facebook (@investitionsbank), Twitter (@ib_lsa) und instagram (@ib_lsa) bereitgestellt. Wir informieren zeitnah, sobald es aktuelle Entwicklungen zu neuen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen, die aufgrund des COVID-19 in Liquiditätsengpässe geraten, gibt.

Unterstützung für Unternehmen und Privatkunden

Um den durch die Coronakrise drohenden Verlust von Arbeitsplätzen und Einkommen zu verringern, ergreift das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt in Abstimmung mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt verschiedene Maßnahmen für Stundungen und Aussetzungen. Diese gelten ab sofort. Die Anträge können via IB Formular oder formlos an die jeweiligen Ansprechpartner innerhalb der IB gesandt werden.
Nachfolgender Überblick zeigt die vereinbarten Maßnahmen:

  • Stundungen und Tilgungsaussetzungen
    Gewährung von sofortigen zinsfreien Stundungen von Kapitaldienst-Zahlungen (Tilgungen und/oder Zinsen) als auch von Rückforderungen aus Leistungs-bescheiden und Darlehenskündigungen für 6 Monate. Die Entscheidung über die Rückführung der gestundeten Beträge wird später in Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der betroffenen Unternehmer oder Verbraucher gefällt.

    Gewährung von Tilgungsaussetzungen – entweder so, dass eine bestimmte Zeit keine Tilgungen zu leisten sind und diese Zeit dann sozusagen laufzeitverlängernd für die jeweiligen Kredite angehängt wird, oder eine Verteilung der ausgesetzten Beträge auf die Restlaufzeit (damit würden sich dann, nach der Krise, monatliche Tilgungsleistungen erhöhen). Die IB wird bei den jeweiligen Hausbanken dafür werben, dass diese mit gleichen Maßnahmen mitziehen.
     
  • Vollstreckungsaufschub
    Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber betroffenen Unternehmen bis zum Jahresende (wie das auch die Finanzverwaltung des Landes macht).
     
  • Verzicht auf Kündigungen von Krediten
    Verzicht auf Kredit-Kündigungen aufgrund von Problemen bei der Bedienung von Krediten für zunächst 3 Monate, verlängerbar bis Jahresende.
    Ausnahme: insolvenzbedingte Kündigungen zur Sicherung der Ansprüche im Insolvenzverfahren. 
     
  • Instrumente für den Insolvenzfall
    Gewährung von Darlehen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes innerhalb eines Insolvenzverfahrens sowie zur Vorfinanzierung von Insolvenzausfallgeld, gilt ausschließlich für KMU.

Alle Informationen hierzu und das Formular für Stundungsanträge finden Sie > HIER.

Corona: Zuwendungsrechtliche Regelungen und Empfehlungen für Träger von ESF-geförderten Maßnahmen

Die Landesregierung hat mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuen Coronavirus Einschränkungen für das öffentliche und private Leben getroffen, u. a. auch Einschränkungen im Hinblick auf Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen. Seit dem 18. März sind Begegnungs-, Beratungs- und Bildungseinrichtungen geschlossen. Geförderte Maßnahmen können aus diesem Grund nur eingeschränkt, zeitweise unterbrochen oder auch vorzeitig beendet werden, weil die Teilnehmenden der Maßnahmen diese Einrichtungen nicht mehr aufsuchen dürfen.

Vor diesem Hintergrund hat die EU-Verwaltungsbehörde (EFRE/ESF) mit Erlass vom 18.03.2020 allgemeine Hinweise gegeben, die durch Regelungen und Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration ergänzt und konkretisiert wurden.
Diese Zuwendungsrechtlichen Regelungen und Empfehlungen finden Sie über folgenden Link auf der Internetseite des Ministeriums.
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/arbeit/aktuelles/

Hinweis zu den Regionalsprechtagen

Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist uns wichtig. Deshalb finden die IB regional-Sprechtage sowie die Beratungen im Kundencenter und im Regionalbüro Halle auf Grund der aktuellen Lage bis auf Weiteres nicht statt.

Wir sind jedoch weiterhin für Sie da! Sie erreichen unsere Förderberater über die
kostenfreie Hotline 0800 56 007 57.
Montag - Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 15:00 Uhr          

Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

IB-Hotline immer besetzt?

Aktuell wird unsere Hotline stark frequentiert. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir rufen Sie zurück.

www.ib-sachsen-anhalt.de/kontaktformular

Neuer Reiseführer von radio SAW und der Investitionsbank erschienen

Mit schönen Dingen beschäftigen und Pläne schmieden. In der aktuellen Situation sind viele Menschen zu Hause. Ein bisschen Ablenkung bringt dann der neue Rad- und Wanderwegeführer von radio SAW und der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Auch online lässt sich das Buch sehr gut für bisher ungeahnte Touren durch unser schönes Sachsen-Anhalt einsetzen. Die passenden GPS-Daten, die dann online abgerufen werden können, gibt es beim Kauf mit dazu.

Mehr unter: https://www.radiosaw.de/der-radio-saw-rad-und-wanderfuehrer

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