![]() Hallo liebe Newsletter-Leserin und lieber Newsletter-Leser,wir liefern Ihnen regelmäßig und digital die wichtigsten Informationen und Neuigkeiten aus unserem Haus. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung. Unsere Förderexperten beraten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56007 57 zu den Programmen der Investitionsbank. Sie erreichen sie Montag und Mittwoch von 8:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie am Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen Ihre Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) Prüfung Bewilligungen der Corona Soforthilfe durch Investitionsbank Sachsen-AnhaltSchnelle und unbürokratische Hilfe – mit der Corona-Soforthilfe wurden Solo-Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen unterstützt. Landesweit wurden mehr als 32.000 Anträge auf Corona-Soforthilfe bewilligt. Nun werden Fördermittelempfänger der Corona-Soforthilfe durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) aufgerufen, einen Abgleich zwischen ihrer ersten Einschätzung und dem tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass vorzunehmen. Überkompensationen sollen dadurch erkannt und die entsprechenden Mittel an den Bund zurückgeführt werden. Dazu hat das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten die IB mit einer entsprechenden Prüfung der Corona-Soforthilfe beauftragt. Das Land folgt damit den Vorgaben vom Bund, der zum Schutz aller Steuerzahler verlangt, dass der korrekte Bedarf der ausgezahlten Steuergelder nachgewiesen wird. Ein Hinweis auf solche Prüfungen erfolgte dazu durch die IB vorab in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden. Für die Prüfung in Sachsen-Anhalt werden durch die IB Briefe an die betroffenen Fördermittelempfänger der Corona-Soforthilfe verschickt. Die Rückmeldung erfolgt dann online. Weiterführende Informationen zum Rückmeldeverfahren gibt es auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter Corona-Soforthilfe.
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