Anlässlich der Entscheidung der Bundesregierung, Investitionen in PV-Anlagen und Batteriespeicher über den Wegfall der Mehrwertsteuer zu begünstigen, hat das Energieministerium Sachsen-Anhalt das Landesförderprogramm „Sachsen-Anhalt SPEICHERT“ vorzeitig eingestellt.
Aktuell wird geprüft, inwieweit Mieter und Unternehmen beim Thema Solarstrom ab 2024 vom Land stärker unterstützt werden können. Weitere Infos: Pressemitteilungen (sachsen-anhalt.de)
Mit dem Programm "Sachsen-Anhalt SPEICHERT" werden Investitionen in Stromspeicher, in Verbindung mit neu auf Dachflächen zu errichtenden Photovoltaikanlagen gefördert.
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des privaten Rechts und natürliche Personen
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen für Mieterstrommodelle
Was wird gefördert?
- Beschaffung und Errichtung eines stationären Stromspeichers
Ihre Vorteile
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 300 Euro je kWh nutzbarer Speicherkapazität des Stromspeichers bis 25 kWh
- Jede darüber hinausgehende Speicherkapazität mit 200 Euro je kWh
- Ein einmaliger Bonus von 1.000 Euro für einen stationären Ladepunkt für Elektrofahrzeuge
- Auszahlung erfolgt in einer Summe nach Abschluss des Vorhabens
Was Sie beachten sollten
- Der Stromspeicher muss in Sachsen-Anhalt betrieben werden
- Es muss eine neue Photovoltaikanlage installiert und in Betrieb genommen werden oder eine bestehende Photovoltaikanlage um 100% in Bezug auf ihre Leistung erweitert werden
- Der Stromspeicher muss dauerhaft mit der zu errichtenden Photovoltaikanlage und dem öffentlichen Stromnetz gekoppelt sein und eine Speicherkapazität von mindesten 5,0 kWh aufweisen
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Bitte beachten Sie, dass der unverschlüsselte E-Mailversand unsicher und mit diversen Risiken verbunden ist.
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des privaten Rechts und natürliche Personen
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen für Mieterstrommodelle
Was wird gefördert?
- Beschaffung und Errichtung eines stationären Stromspeichers
Ihre Vorteile
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 300 Euro je kWh nutzbarer Speicherkapazität des Stromspeichers bis 25 kWh
- Jede darüber hinausgehende Speicherkapazität mit 200 Euro je kWh
- Ein einmaliger Bonus von 1.000 Euro für einen stationären Ladepunkt für Elektrofahrzeuge
- Auszahlung erfolgt in einer Summe nach Abschluss des Vorhabens
Was Sie beachten sollten
- Der Stromspeicher muss in Sachsen-Anhalt betrieben werden
- Es muss eine neue Photovoltaikanlage installiert und in Betrieb genommen werden oder eine bestehende Photovoltaikanlage um 100% in Bezug auf ihre Leistung erweitert werden
- Der Stromspeicher muss dauerhaft mit der zu errichtenden Photovoltaikanlage und dem öffentlichen Stromnetz gekoppelt sein und eine Speicherkapazität von mindesten 5,0 kWh aufweisen
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
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