Sachsen-Anhalt STABIL unterstützt Projekte, die Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, mit abgebrochener Ausbildung oder besonderem sozialpädagogischen Hilfebedarf in Ausbildung und Beschäftigung integrieren. Das Programm hilft, die gesellschaftliche Ausgrenzung junger Menschen zu vermeiden und unterstützt deren berufliche und soziale Wiedereingliederung.
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Bitte beachten Sie die vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt herausgegebenen "Zuwendungsrechtlichen Regelungen und Empfehlungen im Hinblick auf Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie auf ESF-geförderte Maßnahmen"
zu den Regelungen
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Projekte, in denen Jugendliche unter 25 Jahren (im Ausnahmefall bis 30 Jahren) ohne Schulabschluss, ohne Ausbildungsplatz, mit abgebrochener Ausbildung oder mit besonderem individuellen sozialpädagogischen Hilfebedarf unter fachlicher Aufsicht produzierend tätig sind
Ausgaben für Projektpersonal:
- eine bis eineinhalb Stellen für Projektleitung und Sozialpädagogen
- eine Stelle für Werkstattpädagogen und/oder Ausbilder
- Lehrpersonal für ca. zehn Stunden/Woche
- eine viertel Stelle Projektassistenz
Ausgaben für Leistungen an Teilnehmer:
- leistungsbezogene und individuelle Motivationsprämie in Höhe von max. 100 Euro pro Monat
indirekte Ausgaben:
- 15 % der direkten, bestätigten und nachgewiesenen Lohn- u. Lohnnebenausgaben des bewilligten Projektpersonals
Die Vorhabensauswahl erfolgt durch den Regionalen Arbeitskreis (RAK) in den Landkreisen und kreisfreien Städten auf der Grundlage eines regionalen Ideenwettbewerbs.
Zuschuss in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 250.000 Euro über einen Zeitraum von 12 Monaten bezogen auf ein Projekt mit 10 bis 12 Teilnehmerplätzen
Anträge sind formgebunden an die Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Leipziger Str. 49 a, 39112 Magdeburg zu richten
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.
Projekte, in denen Jugendliche unter 25 Jahren (im Ausnahmefall bis 30 Jahren) ohne Schulabschluss, ohne Ausbildungsplatz, mit abgebrochener Ausbildung oder mit besonderem individuellen sozialpädagogischen Hilfebedarf unter fachlicher Aufsicht produzierend tätig sind
Ausgaben für Projektpersonal:
- eine bis eineinhalb Stellen für Projektleitung und Sozialpädagogen
- eine Stelle für Werkstattpädagogen und/oder Ausbilder
- Lehrpersonal für ca. zehn Stunden/Woche
- eine viertel Stelle Projektassistenz
Ausgaben für Leistungen an Teilnehmer:
- leistungsbezogene und individuelle Motivationsprämie in Höhe von max. 100 Euro pro Monat
indirekte Ausgaben:
- 15 % der direkten, bestätigten und nachgewiesenen Lohn- u. Lohnnebenausgaben des bewilligten Projektpersonals
Die Vorhabensauswahl erfolgt durch den Regionalen Arbeitskreis (RAK) in den Landkreisen und kreisfreien Städten auf der Grundlage eines regionalen Ideenwettbewerbs.
Zuschuss in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 250.000 Euro über einen Zeitraum von 12 Monaten bezogen auf ein Projekt mit 10 bis 12 Teilnehmerplätzen
Anträge sind formgebunden an die Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Leipziger Str. 49 a, 39112 Magdeburg zu richten
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.