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IB PROMI
Projektorientierte Medienfinanzierung

Kreative Produktionen ermöglichen, erfolgsversprechende Filmprojekte umsetzen, Sachsen-Anhalt als wachsenden Medienstandort stärken. Mit der Projektfinanzierung "IB ProMi" können Medienschaffende Finanzierungslücken bei Filmprojekten und hochwertigen TV-Produktionen schließen.

Wer wird gefördert?

  • Filmproduktionsunternehmen

Was wird gefördert?

  • Herstellung von Programm füllenden Kinofilmen (lt. Paragraph 14a Abs. 1 Filmförderungsgesetz (FFG))
  • Hochwertige TV-Produktionen

Ihre Vorteile

  • Darlehen bis zu 30 % der Gesamtkosten des Projektes (min. 250.000 Euro, max. 3 Mio. Euro)

Was Sie beachten sollten

  • Voraussetzung: Filmproduktionsunternehmen hat bereits mindestens zwei programmfüllende Filmprojekte erfolgreich umgesetzt und verfügt über fachlich einschlägige Erfahrungen
  • Ergänzung der Finanzierung durch die Mitteldeutsche Medienförderung ist möglich. Mehr Informationen zur Antragstellung unter http://www.mdm-online.de/

Weitere Informationen entnehmen Sie der Präsentation "Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Ihr Filmfinanzierer".

Antragsprüfungsgebühr: 1 % des Darlehensnennbetrages, mind. 10.000 Euro
Auszahlung: 100 %
Bereitstellungsprovision p. M.: 0,25 %
Bearbeitungsgebühr: 1 % des Darlehensnennbetrages

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Die Investitionsbank gewährt mit dem Programm IB ProMi Darlehen zur Schließung von bestehenden Finanzierungslücken bei Film- und Medienprojekten, deren Verwertungspotential und wirtschaftliche Erfolgsaussichten eine Rückführung des Darlehens erwarten lassen. Die als Projektfinanzierung angelegte Darlehensvergabe erfolgt grundsätzlich zusammen mit einer weiteren Geschäftsbank.

Mit diesem beihilfefreien Darlehen unterstützt die Investitionsbank den Medienstandort Sachsen-Anhalt und unterstreicht damit die Bedeutung des Wirtschaftzweiges für die weitere Entwicklung des Landes.

Das Finanzierungsangebot richtet sich an Filmproduktionsunternehmen unter den Voraussetzungen, dass diese

  • bereits mindestens zwei programmfüllende Filmprojekte im Sinne von § 14a Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) kommerziell erfolgreich umgesetzt haben und
  • über fachlich einschlägige Erfahrungen verfügen die sie in die Lage versetzen, eine professionelle Projektdurchführung zu gewährleisten.

Neugründungen und Projektgesellschaften sind antragsberechtigt, sofern die hinter der Gesellschaft stehenden Anteilseigner und/oder Produzenten die vorgenannten Bedingungen erfüllen und das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.

Im Übrigen sind ausländische Unternehmen antragsberechtigt, sofern eine Niederlassung in Deutschland unterhalten wird.

Ein Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens aus dem Programm besteht nicht.

Finanziert wird die Herstellung von:

a) Programm füllenden Kinofilmen im Sinne von § 14a Abs. 1 FFG sowie

b) hochwertigen TV Produktionen.

Nicht gewährt werden Finanzierungen:

  • zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes
  • von Projekten, deren Inhalt gegen die Verfassung oder Gesetze verstößt oder die Persönlichkeitsrechte, das sittliche oder religiöse Gefühl mit pornografischen, Gewalt verherrlichenden oder jugendgefährdenden Inhalten verletzt.

Die Bonitätsbeurteilung des Antragsstellers und die Risikoanalyse des Projektes muss ein Engagement der Investitionsbank rechtfertigen.

Die Finanzierung des gesamten Projektes muss sichergestellt sein.

Für das Projekt muss ein angemessener wirtschaftlicher Effekt für das Land Sachsen-Anhalt bei Antragstellung nachgewiesen werden („Sachsen-Anhalt Effekt").

Der zu erwartende wirtschaftliche Erfolg muss anhand eines Gutachtens dargelegt werden, das durch einen von der IB akkreditierten Gutachter erstellt worden ist.

Die deutsche Kinoerstaufführung sollte i. d. R. in Sachsen-Anhalt sein.

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zu 30 % der Gesamtkosten des Projektes.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 250.000 Euro.

Die maximale Darlehenssumme beträgt 3,0 Mio. Euro.

a) Antragsprüfungsgebühr

Mit der formgebunden Antragsstellung bei der Investitionsbank wird eine einmalige Antragsprüfungsgebühr von 1 % des beantragten Darlehensnennbetrages erhoben, mindestens jedoch 10.000 Euro. Bestandteil der Antragsprüfung und der Kreditentscheidung ist ein Gutachten eines externen, von der Investitionsbank akkreditierten Gutachters zum prognostizierten wirtschaftlichen Erfolg und zum Sachsen-Anhalt Effekt. Die Kosten hierzu sind vom Antragsteller zusätzlich zur Antragsprüfungsgebühr zu tragen.

Sofern zur rechtlichen Prüfung der das Filmprojekt betreffenden Verträge die Einbindung hierauf spezialisierter Rechtsanwälte notwendig ist, sind die Rechtsanwaltskosten durch den Antragsteller zu tragen.

b) Laufzeit, Verzinsung und Auszahlung

Die Darlehenslaufzeiten werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und der Investitionsbank vereinbart und orientieren sich in ihrer Dauer an der geplanten Verwertung des Projektes.

Neben den Gebühren gemäß Buchstaben a), d) und e) werden markt- und risikogerechte Darlehenskonditionen einschließlich der Zinsen individuell zwischen dem Darlehensnehmer und der Investitionsbank vereinbart. Die Darlehen stellen keine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts dar.

Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.

c) Besicherung

Vom Darlehensnehmer sind projekt- und bankübliche Sicherheiten zu stellen.

d) Bereitstellungsprovision

Diese beträgt mindestens 0,25 % pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.

e) Bearbeitungsgebühr

Für die Bearbeitung des Antrages und die Betreuung des Darlehens wird eine weitere Gebühr in Höhe von mindestens 1 % des Darlehensnennbetrages erhoben.

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass eine Finanzierung über ein anderes Kreditinstitut nicht erzielbar ist. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Bedingungen für Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Die Prüfung der Verwendung, einschließlich des Sachsen-Anhalt-Effekts, obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Die Staatskanzlei, das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof sowie die programmspezifischen Refinanzierungsgeber sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens, einschließlich des Sachsen-Anhalt-Effekts, jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.

Stand: Oktober 2021

Who is being financed?

  • Film production companies that have realised at least two commercially successful feature-length film projects and have the relevant experience

What is being financed?

  • existing financing gaps of film projects or high-quality television projects that are produced in Saxony-Anhalt, e. g. personnel costs or administrative expenses

Your conditions

  • The loan may amount to up to 30 % of the overall budget of the project
  • The minimum amount is 250,000 Euro, the maximum amount is 3,000,000 Euro
  • The term of the loan is based upon the planned project time and the exploitation
  • Conditions that do not constitute a benefit according to European legislation can be individually agreed upon

Financing is generally carried out jointly with the commercial bank.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Filmproduktionsunternehmen

Was wird gefördert?

  • Herstellung von Programm füllenden Kinofilmen (lt. Paragraph 14a Abs. 1 Filmförderungsgesetz (FFG))
  • Hochwertige TV-Produktionen

Ihre Vorteile

  • Darlehen bis zu 30 % der Gesamtkosten des Projektes (min. 250.000 Euro, max. 3 Mio. Euro)

Was Sie beachten sollten

  • Voraussetzung: Filmproduktionsunternehmen hat bereits mindestens zwei programmfüllende Filmprojekte erfolgreich umgesetzt und verfügt über fachlich einschlägige Erfahrungen
  • Ergänzung der Finanzierung durch die Mitteldeutsche Medienförderung ist möglich. Mehr Informationen zur Antragstellung unter http://www.mdm-online.de/

Weitere Informationen entnehmen Sie der Präsentation "Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Ihr Filmfinanzierer".

KONDITIONEN

Antragsprüfungsgebühr: 1 % des Darlehensnennbetrages, mind. 10.000 Euro
Auszahlung: 100 %
Bereitstellungsprovision p. M.: 0,25 %
Bearbeitungsgebühr: 1 % des Darlehensnennbetrages

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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

SO FUNKTIONIERT’S

Die Investitionsbank gewährt mit dem Programm IB ProMi Darlehen zur Schließung von bestehenden Finanzierungslücken bei Film- und Medienprojekten, deren Verwertungspotential und wirtschaftliche Erfolgsaussichten eine Rückführung des Darlehens erwarten lassen. Die als Projektfinanzierung angelegte Darlehensvergabe erfolgt grundsätzlich zusammen mit einer weiteren Geschäftsbank.

Mit diesem beihilfefreien Darlehen unterstützt die Investitionsbank den Medienstandort Sachsen-Anhalt und unterstreicht damit die Bedeutung des Wirtschaftzweiges für die weitere Entwicklung des Landes.

Das Finanzierungsangebot richtet sich an Filmproduktionsunternehmen unter den Voraussetzungen, dass diese

  • bereits mindestens zwei programmfüllende Filmprojekte im Sinne von § 14a Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) kommerziell erfolgreich umgesetzt haben und
  • über fachlich einschlägige Erfahrungen verfügen die sie in die Lage versetzen, eine professionelle Projektdurchführung zu gewährleisten.

Neugründungen und Projektgesellschaften sind antragsberechtigt, sofern die hinter der Gesellschaft stehenden Anteilseigner und/oder Produzenten die vorgenannten Bedingungen erfüllen und das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.

Im Übrigen sind ausländische Unternehmen antragsberechtigt, sofern eine Niederlassung in Deutschland unterhalten wird.

Ein Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens aus dem Programm besteht nicht.

Finanziert wird die Herstellung von:

a) Programm füllenden Kinofilmen im Sinne von § 14a Abs. 1 FFG sowie

b) hochwertigen TV Produktionen.

Nicht gewährt werden Finanzierungen:

  • zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes
  • von Projekten, deren Inhalt gegen die Verfassung oder Gesetze verstößt oder die Persönlichkeitsrechte, das sittliche oder religiöse Gefühl mit pornografischen, Gewalt verherrlichenden oder jugendgefährdenden Inhalten verletzt.

Die Bonitätsbeurteilung des Antragsstellers und die Risikoanalyse des Projektes muss ein Engagement der Investitionsbank rechtfertigen.

Die Finanzierung des gesamten Projektes muss sichergestellt sein.

Für das Projekt muss ein angemessener wirtschaftlicher Effekt für das Land Sachsen-Anhalt bei Antragstellung nachgewiesen werden („Sachsen-Anhalt Effekt").

Der zu erwartende wirtschaftliche Erfolg muss anhand eines Gutachtens dargelegt werden, das durch einen von der IB akkreditierten Gutachter erstellt worden ist.

Die deutsche Kinoerstaufführung sollte i. d. R. in Sachsen-Anhalt sein.

Gewährt werden kann ein Darlehen bis zu 30 % der Gesamtkosten des Projektes.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 250.000 Euro.

Die maximale Darlehenssumme beträgt 3,0 Mio. Euro.

a) Antragsprüfungsgebühr

Mit der formgebunden Antragsstellung bei der Investitionsbank wird eine einmalige Antragsprüfungsgebühr von 1 % des beantragten Darlehensnennbetrages erhoben, mindestens jedoch 10.000 Euro. Bestandteil der Antragsprüfung und der Kreditentscheidung ist ein Gutachten eines externen, von der Investitionsbank akkreditierten Gutachters zum prognostizierten wirtschaftlichen Erfolg und zum Sachsen-Anhalt Effekt. Die Kosten hierzu sind vom Antragsteller zusätzlich zur Antragsprüfungsgebühr zu tragen.

Sofern zur rechtlichen Prüfung der das Filmprojekt betreffenden Verträge die Einbindung hierauf spezialisierter Rechtsanwälte notwendig ist, sind die Rechtsanwaltskosten durch den Antragsteller zu tragen.

b) Laufzeit, Verzinsung und Auszahlung

Die Darlehenslaufzeiten werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und der Investitionsbank vereinbart und orientieren sich in ihrer Dauer an der geplanten Verwertung des Projektes.

Neben den Gebühren gemäß Buchstaben a), d) und e) werden markt- und risikogerechte Darlehenskonditionen einschließlich der Zinsen individuell zwischen dem Darlehensnehmer und der Investitionsbank vereinbart. Die Darlehen stellen keine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts dar.

Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.

c) Besicherung

Vom Darlehensnehmer sind projekt- und bankübliche Sicherheiten zu stellen.

d) Bereitstellungsprovision

Diese beträgt mindestens 0,25 % pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.

e) Bearbeitungsgebühr

Für die Bearbeitung des Antrages und die Betreuung des Darlehens wird eine weitere Gebühr in Höhe von mindestens 1 % des Darlehensnennbetrages erhoben.

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass eine Finanzierung über ein anderes Kreditinstitut nicht erzielbar ist. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Bedingungen für Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Die Prüfung der Verwendung, einschließlich des Sachsen-Anhalt-Effekts, obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Die Staatskanzlei, das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof sowie die programmspezifischen Refinanzierungsgeber sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens, einschließlich des Sachsen-Anhalt-Effekts, jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.

Stand: Oktober 2021

CUSTOMER INFO

Who is being financed?

  • Film production companies that have realised at least two commercially successful feature-length film projects and have the relevant experience

What is being financed?

  • existing financing gaps of film projects or high-quality television projects that are produced in Saxony-Anhalt, e. g. personnel costs or administrative expenses

Your conditions

  • The loan may amount to up to 30 % of the overall budget of the project
  • The minimum amount is 250,000 Euro, the maximum amount is 3,000,000 Euro
  • The term of the loan is based upon the planned project time and the exploitation
  • Conditions that do not constitute a benefit according to European legislation can be individually agreed upon

Financing is generally carried out jointly with the commercial bank.

Ihr Ansprechpartner

Frank Teichmann
Frank Teichmann Mitarbeiter Förderberatung Unternehmenskunden 0391 28987 1744 E-Mail senden

Ihre Ansprechpartnerin

Andrea Kampe
Andrea Kampe Mitarbeiterin Kreditrisikomanagement Mittelstand 1 0391 28987 1934 E-Mail senden

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