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Achtung: Beratung und Antragstellung nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer!
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Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können weitere Liquiditätshilfen erhalten. Alle Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der gemeinsamen bundesweit geltenden Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, können sich auf der Seite registrieren. Nach erfolgter Registrierung können die Anträge online gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt in einem vollständig digitalisierten Verfahren.
Darlehen zur Liquiditätssicherung für kleine und Kleinstunternehmen, die durch die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind.
Mit dem IB-Mittelstandsdarlehen kann die Finanzierung von notwendigen betrieblichen Investitionen, Betriebsmitteln oder auch Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation abgesichert werden.
Wir beraten Sie gern. Über unsere Service-Hotline 0800 56 007 57.
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