Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und daher die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III nicht in Frage kommt.
Alle Informationen zur Neustarthilfe finden Sie auf der Bundes-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Wer wird gefördert?
Soloselbständige aller Branchen, die
Wie wird gefördert?
Was ist zu beachten?
Darlehen zur Liquiditätssicherung für kleine und Kleinstunternehmen, die durch die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind.
Mit dem IB-Mittelstandsdarlehen kann die Finanzierung von notwendigen betrieblichen Investitionen, Betriebsmitteln oder auch Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation abgesichert werden.
Wir beraten Sie gern. Über unsere Service-Hotline 0800 56 007 57.
Mo, Di, Do | 8 – 17 Uhr |
Mi, Fr | 8 – 15 Uhr |