Das Hochwasser im Juni verursachte in Sachsen-Anhalt Schäden im Milliardenbereich. Durch die Förderung aus dem Aufbauhilfefonds wollen Bund und Land betroffenen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen freier Berufe helfen, die Hochwasserschäden zu beseitigen.
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Eine Antragstellung ist in diesem Programm nicht mehr möglich.
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Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
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