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Demografie - Wandel gestalten
Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des demografischen Wandels

Nachhaltige Daseinsvorsorge gewährleisten, Lebensqualität in bevölkerungs- und strukturschwachen Räumen des Landes sichern - dieses Programm bezuschusst Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels. 

Wer wird gefördert?

  • Landkreise, Verbandsgemeinden, Gemeinden sowie kommunale Zweckverbände
  • Verbände und Vereine
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften
  • öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen
  • öffentliche Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Projekte zur Erstellung von regionalen und lokalen Anpassungs- und Gegenstrategien sowie Planungsmaßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels und deren Umsetzung sowie Projekte zu alternativen Angebotsformen in ländlichen Räumen, die zur Erhaltung der Lebensqualität und Sicherung der Daseinsvorsorge beitragen (siehe auch Richtlinie Ziffer 2a));
  • Interkommunale und öffentlich-private Netzwerke und Organisationen zur Sicherung der Daseinsvorsorge
  • Projekte von regionalen und kommunalen Willkommens-Kulturen der Internationali-sierung und Weltoffenheit
  • Kofinanzierung von Modellprojekten des Bundes und des Landes zu Fragen des Demografischen Wandels

Ihre Vorteile

  •  Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 80.000 Euro

Was Sie beachten sollten

  • gefördert werden schwerpunktmäßig Vorhaben in Regionen mit besonderen Entwicklungsaufgaben (gemäß Landesentwicklungsplan 2010) oder dünner/ geringer Besiedlung und Bevölkerungsdichte oder überdurchschnittlichem Bevölkerungsrückgang
  • Anträge sind bis zum 31. März eines Jahres bei der Investitionsbank zu stellen

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Landkreise, Verbandsgemeinden, Gemeinden sowie kommunale Zweckverbände
  • Verbände und Vereine
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften
  • öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen
  • öffentliche Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Projekte zur Erstellung von regionalen und lokalen Anpassungs- und Gegenstrategien sowie Planungsmaßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels und deren Umsetzung sowie Projekte zu alternativen Angebotsformen in ländlichen Räumen, die zur Erhaltung der Lebensqualität und Sicherung der Daseinsvorsorge beitragen (siehe auch Richtlinie Ziffer 2a));
  • Interkommunale und öffentlich-private Netzwerke und Organisationen zur Sicherung der Daseinsvorsorge
  • Projekte von regionalen und kommunalen Willkommens-Kulturen der Internationali-sierung und Weltoffenheit
  • Kofinanzierung von Modellprojekten des Bundes und des Landes zu Fragen des Demografischen Wandels

Ihre Vorteile

  •  Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 80.000 Euro

Was Sie beachten sollten

  • gefördert werden schwerpunktmäßig Vorhaben in Regionen mit besonderen Entwicklungsaufgaben (gemäß Landesentwicklungsplan 2010) oder dünner/ geringer Besiedlung und Bevölkerungsdichte oder überdurchschnittlichem Bevölkerungsrückgang
  • Anträge sind bis zum 31. März eines Jahres bei der Investitionsbank zu stellen
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Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

Ihre Ansprechpartner

Kostenfreie Hotline 0800 56 007 57

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