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Sachsen-Anhalt STARK III ELER
Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen

Eine Antragstellung im Programm Sachsen-Anhalt STARK III ELER ist nicht mehr möglich.


DIE AUSWAHLLISTE FÜR DEN 3. STICHTAG FINDEN SIE  HIER.


 

Wer wird gefördert?

  • KiTa: Kommunale, freie und kirchliche Träger sowie kommunale Eigentümer von Tageseinrichtungen (bei Betrieb freier Trägerschaft)
  • Schulen: kommunale Schulträger und freie Träger von anerkannten Ersatzschulen, Land als Träger von Landesschulen

Zu beachten sind die maßnahmespezi-fischen Regelungen zur Fördergebietskulisse des EPLR.

Was wird gefördert?

  • KiTa: Sanierung, Erweiterung, Neubau sowie Ersatzneubau (Voraussetzung: dieser ist vergleichsweise wirtschaftlicher als der Umbau) und Außenanlagen
  • Schulen: wie KiTa, zusätzlich: Neubau, bauliche Erweiterung, Umbau oder Sanierung einer angeschlossenen Sportstätte

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben (mind. 50.000 Euro / max. 3 Millionen Euro)
  • ergänzend können zinslose Darlehen beantragt werden (max. bis zur Höhe des Eigenanteils an den förderfähigen Kosten

Was Sie beachten sollten

  • Voraussetzung: bestandener Demografie-Check
  • Mehr Informationen zu Sachsen-Anhalt STARK III: www.starkiii.sachsen-anhalt.de
  • Die Budgetverteilung zu den jeweiligen Stichtagen sehen Sie hier.
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, LVG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. > mehr Informationen zur Vergabeprüfung

Die Ansprechpartner für die Koordination STARK III, für die energetische Fachberatung sowie für Fragen zum Demografie-Check finden Sie auf www.starkiii.sachsen-anhalt.de/service/ansprechpartner/.  

 

Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA)  

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bietet auf seiner Website spezielle Informationen, EDV-Programme und Formulare an. Für flächen- und tierbezogene Förderverfahren können Antragsdokumente elektronisch erstellt und eingereicht werden. Für die Investitionsförderung im ländlichen Raum werden alle notwendigen Antragsunterlagen zum Herunterladen angeboten. Dabei handelt es sich um Maßnahmen der EU-Fonds EGFL und ELER sowie ergänzende Landesmaßnahmen.

www.elaisa.sachsen-anhalt.de 

Nach Bewilligung

Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen der Antragsformulare ausschließlich den Adobe Acrobat Reader in der neusten Version. Nur so ist sichergestellt, dass eingegebene Daten in den PDF-Dateien korrekt gespeichert werden.
Den passenden Download für Ihr Betriebssystem finden Sie unter https://get.adobe.com/de/reader/

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

Fragen und Antworten zum Zuwendungsbescheid STARK III ELER

a) Die einzelnen Ansätze des Ausgabenplanes dürfen um bis zu 20% überschritten werden, sofern die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann (AN-Best-GK Nr. 1.1/ANBest-P Nr. 1.2). Der im Zuwendungsbescheid ausgewiesene Gesamtkostenrahmen darf nicht überschritten werden.

Einzelne Ausgabenansätze sind im Sinne des Haushaltrechts die im Ausgabenplan angegebenen einzelnen Positionen (siehe Ziffer 5.1 im Zuwendungsbescheid).

Erst wenn Mehr- und Minderausgaben für einzelne Ausgabenansätze bei Einhaltung des genehmigten Gesamtkostenrahmens und Bauumfangs sowie der anerkannten baulichen Standards mehr als 20 % betragen, müssen Sie der Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Abweichungen anzeigen. Wurde der Landesbetrieb BLSA im Rahmen der Bauausführung beteiligt, ist auch dieser über die Abweichungen zu informieren.

b) Auch sind Änderungen zum bewilligten Finanzierungsplan z. B. dann anzuzeigen, wenn mit hinreichender Sicherheit erwartet wird, dass

  • sich eine Ermäßgung der Gesamtausgaben um mehr als 500 EUR ergibt oder
  • eine Änderung der Finanzierung um mehr als 500 EUR eintritt.

c) Ergänzend zu den vorgenannten Mitteilungspflichten sind wesentliche/ erhebliche Abweichungen gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und ggf. dem Landesbetrieb BLSA mitzuteilen. Dies sind:

  • Planungsänderungen, die wesentliche Änderungen am genehmigten Raum- und Bauprogramm vorsehen.
  • Erhebliche Änderungen gegenüber den der Bewilligung zugrunde liegenden Bauunterlagen an der Baukonstruktion und anderen baulichen Anlagen sowie deren Standards.
  • Zusätzliche unvorhersehbare und unabweisliche Leistungen, die nach Bewilligung im laufenden Bauprojekt notwendig werden und nicht Bestandteil der ursprünglich geprüften Bauunterlage waren.

Bei Unsicherheit, ob es sich um eine wesentliche/ erhebliche Abweichung gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen handelt, ist es aus Sicht der Bewilligungsstelle zweckmäßig, dass sich der Zuwendungsempfänger mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und/oder bei Beteiligung des Landesbetrieb BLSA mit dessen Fachbereich 27 (auch telefonisch) in Verbindung setzt und die Notwendigkeit einer Änderungsanzeige abstimmt.

d) Insbesondere für Abweichungen gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen (Planungsänderungen) wurde das beschreibbare Formblatt Bauliche Änderungen während der Bauphase entwickelt, was zwingend auszufüllen und Ihrer Änderungsmitteilung zu baulichen Änderungen sowie zugehörigen Anlagen/Nachweisen beizulegen ist. Bitte beachten Sie die entsprechenden Unterschriftsberechtigungen gemäß Stammdatenbogen.

Gemäß Ziffer 6.9 der Richtlinie für STARK III ELER sowie Ziffer 6.3 Ihres Zuwendungsbescheides sind Sie verpflichtet, beginnend mit der Erteilung des Zuwendungsbescheides bis zur Einreichung des letzten Zahlungsantrages zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres einen Bericht über den Stand des Vorhabens vorzulegen. Die fristgerechte Zusendung hat auf postalischem Wege zu erfolgen.

Bitte planen Sie die fristgerechte unaufgeforderte Einreichung für die jeweiligen Kalenderquartale entsprechend ein. Hierbei sind die Unterschriftsberechtigungen gemäß Stammdatenbogen einzuhalten.

Den entsprechenden Auszahlungsantrag sowie weitere erforderliche Anlagen finden Sie im Downloadbereich unserer Webseite für STARK III ELER.

Informationen und Hilfestellungen für die Durchführung Ihrer Vergabeverfahren können Sie unseren Webseiten zur Vergabeprüfung entnehmen. Das Merkblatt für die Auftragsvergabe sowie Muster für Vermerke und Dokumentationen finden Sie im ELAISA-Portal (Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt) vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie zum Download.

Für alle Fragen rund um die Auszahlung wenden Sie sich bitte an Frau Olga Safonov (0391/589-1944; olga.safonov@ib-lsa.de).

Für Rückfragen hinsichtlich der Thematik Vergabeprüfung steht Ihnen Frau Andrea Möritz (0391/589-1683; andrea.moeritz@ib-lsa.de) gern zur Verfügung.

Gemäß der STARK III-ELER-Richtlinie Ziffer 6.10 sind Sie verpflichtet, die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen gemäß Anhang III Nr. 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 einzuhalten. Im Europaportal Sachsen-Anhalt finden Sie den Leitfaden für die Umsetzung dieser Maßnahmen für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in der gültigen Fassung. Zudem werden Ihnen für die Umsetzung dieser Maßnahmen entsprechende Dateien zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • KiTa: Kommunale, freie und kirchliche Träger sowie kommunale Eigentümer von Tageseinrichtungen (bei Betrieb freier Trägerschaft)
  • Schulen: kommunale Schulträger und freie Träger von anerkannten Ersatzschulen, Land als Träger von Landesschulen

Zu beachten sind die maßnahmespezi-fischen Regelungen zur Fördergebietskulisse des EPLR.

Was wird gefördert?

  • KiTa: Sanierung, Erweiterung, Neubau sowie Ersatzneubau (Voraussetzung: dieser ist vergleichsweise wirtschaftlicher als der Umbau) und Außenanlagen
  • Schulen: wie KiTa, zusätzlich: Neubau, bauliche Erweiterung, Umbau oder Sanierung einer angeschlossenen Sportstätte

Ihre Vorteile

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben (mind. 50.000 Euro / max. 3 Millionen Euro)
  • ergänzend können zinslose Darlehen beantragt werden (max. bis zur Höhe des Eigenanteils an den förderfähigen Kosten

Was Sie beachten sollten

  • Voraussetzung: bestandener Demografie-Check
  • Mehr Informationen zu Sachsen-Anhalt STARK III: www.starkiii.sachsen-anhalt.de
  • Die Budgetverteilung zu den jeweiligen Stichtagen sehen Sie hier.
  • Vergabeprüfung: Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen an das Vergaberecht gebunden (GWB, VgV, UVgO, VOB, LVG LSA). Durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz soll es einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Als bewilligende Stelle muss die Investitionsbank die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung von Fördermitteln prüfen. > mehr Informationen zur Vergabeprüfung

Die Ansprechpartner für die Koordination STARK III, für die energetische Fachberatung sowie für Fragen zum Demografie-Check finden Sie auf www.starkiii.sachsen-anhalt.de/service/ansprechpartner/.  

 

Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA)  

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bietet auf seiner Website spezielle Informationen, EDV-Programme und Formulare an. Für flächen- und tierbezogene Förderverfahren können Antragsdokumente elektronisch erstellt und eingereicht werden. Für die Investitionsförderung im ländlichen Raum werden alle notwendigen Antragsunterlagen zum Herunterladen angeboten. Dabei handelt es sich um Maßnahmen der EU-Fonds EGFL und ELER sowie ergänzende Landesmaßnahmen.

www.elaisa.sachsen-anhalt.de 

DOWNLOADS

Nach Bewilligung

Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen der Antragsformulare ausschließlich den Adobe Acrobat Reader in der neusten Version. Nur so ist sichergestellt, dass eingegebene Daten in den PDF-Dateien korrekt gespeichert werden.
Den passenden Download für Ihr Betriebssystem finden Sie unter https://get.adobe.com/de/reader/

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

FAQ

Fragen und Antworten zum Zuwendungsbescheid STARK III ELER

a) Die einzelnen Ansätze des Ausgabenplanes dürfen um bis zu 20% überschritten werden, sofern die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann (AN-Best-GK Nr. 1.1/ANBest-P Nr. 1.2). Der im Zuwendungsbescheid ausgewiesene Gesamtkostenrahmen darf nicht überschritten werden.

Einzelne Ausgabenansätze sind im Sinne des Haushaltrechts die im Ausgabenplan angegebenen einzelnen Positionen (siehe Ziffer 5.1 im Zuwendungsbescheid).

Erst wenn Mehr- und Minderausgaben für einzelne Ausgabenansätze bei Einhaltung des genehmigten Gesamtkostenrahmens und Bauumfangs sowie der anerkannten baulichen Standards mehr als 20 % betragen, müssen Sie der Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Abweichungen anzeigen. Wurde der Landesbetrieb BLSA im Rahmen der Bauausführung beteiligt, ist auch dieser über die Abweichungen zu informieren.

b) Auch sind Änderungen zum bewilligten Finanzierungsplan z. B. dann anzuzeigen, wenn mit hinreichender Sicherheit erwartet wird, dass

  • sich eine Ermäßgung der Gesamtausgaben um mehr als 500 EUR ergibt oder
  • eine Änderung der Finanzierung um mehr als 500 EUR eintritt.

c) Ergänzend zu den vorgenannten Mitteilungspflichten sind wesentliche/ erhebliche Abweichungen gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und ggf. dem Landesbetrieb BLSA mitzuteilen. Dies sind:

  • Planungsänderungen, die wesentliche Änderungen am genehmigten Raum- und Bauprogramm vorsehen.
  • Erhebliche Änderungen gegenüber den der Bewilligung zugrunde liegenden Bauunterlagen an der Baukonstruktion und anderen baulichen Anlagen sowie deren Standards.
  • Zusätzliche unvorhersehbare und unabweisliche Leistungen, die nach Bewilligung im laufenden Bauprojekt notwendig werden und nicht Bestandteil der ursprünglich geprüften Bauunterlage waren.

Bei Unsicherheit, ob es sich um eine wesentliche/ erhebliche Abweichung gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen handelt, ist es aus Sicht der Bewilligungsstelle zweckmäßig, dass sich der Zuwendungsempfänger mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und/oder bei Beteiligung des Landesbetrieb BLSA mit dessen Fachbereich 27 (auch telefonisch) in Verbindung setzt und die Notwendigkeit einer Änderungsanzeige abstimmt.

d) Insbesondere für Abweichungen gegenüber den der Bewilligung zugrundeliegenden Bauunterlagen (Planungsänderungen) wurde das beschreibbare Formblatt Bauliche Änderungen während der Bauphase entwickelt, was zwingend auszufüllen und Ihrer Änderungsmitteilung zu baulichen Änderungen sowie zugehörigen Anlagen/Nachweisen beizulegen ist. Bitte beachten Sie die entsprechenden Unterschriftsberechtigungen gemäß Stammdatenbogen.

Gemäß Ziffer 6.9 der Richtlinie für STARK III ELER sowie Ziffer 6.3 Ihres Zuwendungsbescheides sind Sie verpflichtet, beginnend mit der Erteilung des Zuwendungsbescheides bis zur Einreichung des letzten Zahlungsantrages zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres einen Bericht über den Stand des Vorhabens vorzulegen. Die fristgerechte Zusendung hat auf postalischem Wege zu erfolgen.

Bitte planen Sie die fristgerechte unaufgeforderte Einreichung für die jeweiligen Kalenderquartale entsprechend ein. Hierbei sind die Unterschriftsberechtigungen gemäß Stammdatenbogen einzuhalten.

Den entsprechenden Auszahlungsantrag sowie weitere erforderliche Anlagen finden Sie im Downloadbereich unserer Webseite für STARK III ELER.

Informationen und Hilfestellungen für die Durchführung Ihrer Vergabeverfahren können Sie unseren Webseiten zur Vergabeprüfung entnehmen. Das Merkblatt für die Auftragsvergabe sowie Muster für Vermerke und Dokumentationen finden Sie im ELAISA-Portal (Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt) vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie zum Download.

Für alle Fragen rund um die Auszahlung wenden Sie sich bitte an Frau Olga Safonov (0391/589-1944; olga.safonov@ib-lsa.de).

Für Rückfragen hinsichtlich der Thematik Vergabeprüfung steht Ihnen Frau Andrea Möritz (0391/589-1683; andrea.moeritz@ib-lsa.de) gern zur Verfügung.

Gemäß der STARK III-ELER-Richtlinie Ziffer 6.10 sind Sie verpflichtet, die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen gemäß Anhang III Nr. 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 einzuhalten. Im Europaportal Sachsen-Anhalt finden Sie den Leitfaden für die Umsetzung dieser Maßnahmen für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in der gültigen Fassung. Zudem werden Ihnen für die Umsetzung dieser Maßnahmen entsprechende Dateien zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

GEFÖRDERT DURCH

Logos des Landes Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)