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GRW Infrastrukturförderung
Tourismus

Ab dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien zur Bewertung vorliegender und neu eingereichter Anträge. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das besondere Landesinteresse definiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt. Der Stichtag für das Auswahlverfahren 2024 wurde auf den 31. August 2024 festgesetzt.


 

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
  • juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind

Was wird gefördert?

  • Geländeerschließung für den Tourismus 
  • Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus
     

Ihre Vorteile

  • Der Fördersatz für touristische Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten. 
  • In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen, vorübergehend bis 31. Dezember 2023, bis zu 95 % gefördert werden: 
    • Die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder 
    • die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein. 
  • Bei beihilferechtlich relevanten Vorhaben ist die Förderung auf die Höhe der ermittelten Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.

Was Sie beachten sollten

  • Die Erschließung von Gelände zur Ansiedlung von gewerblichen Tourismusbetrieben erfolgt nach Nummer 2.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. 
  • Eine Förderung von Vorhaben und Projekten der touristischen Infrastruktur erfolgt nur bei Vorliegen eines touristischen Konzeptes, in welches sich das Vorhaben sinnvoll einfügt.
  • In der einzureichenden qualifizierten Begründung sind die regionalwirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens, die Erfolgsperspektiven, die Bewertung der Potentiale an Besuchern und die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Tourismusbetriebe darzustellen.
  • Die Förderentscheidung zu Vorhaben nach Nummer 2.1.3. Absatz 4 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erfolgt auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie.
  • Der Träger sollte im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens die Möglichkeit der Einschaltung privater Unternehmen prüfen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind u. a. Maßnahmen zur Instandsetzung und Sanierung.
  • Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Abteilung: Öffentliche Kunden/ VerwendungsNachweisZentrum, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen

1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden. 

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

GEFÖRDERT DURCH

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
  • juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind

Was wird gefördert?

  • Geländeerschließung für den Tourismus 
  • Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus
     

Ihre Vorteile

  • Der Fördersatz für touristische Infrastrukturvorhaben beträgt grundsätzlich 60 % der förderfähigen Kosten. 
  • In Ausnahmefällen kann unter folgenden Voraussetzungen, vorübergehend bis 31. Dezember 2023, bis zu 95 % gefördert werden: 
    • Die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder 
    • die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein. 
  • Bei beihilferechtlich relevanten Vorhaben ist die Förderung auf die Höhe der ermittelten Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.

Was Sie beachten sollten

  • Die Erschließung von Gelände zur Ansiedlung von gewerblichen Tourismusbetrieben erfolgt nach Nummer 2.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. 
  • Eine Förderung von Vorhaben und Projekten der touristischen Infrastruktur erfolgt nur bei Vorliegen eines touristischen Konzeptes, in welches sich das Vorhaben sinnvoll einfügt.
  • In der einzureichenden qualifizierten Begründung sind die regionalwirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens, die Erfolgsperspektiven, die Bewertung der Potentiale an Besuchern und die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Tourismusbetriebe darzustellen.
  • Die Förderentscheidung zu Vorhaben nach Nummer 2.1.3. Absatz 4 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erfolgt auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie.
  • Der Träger sollte im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens die Möglichkeit der Einschaltung privater Unternehmen prüfen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind u. a. Maßnahmen zur Instandsetzung und Sanierung.
  • Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Abteilung: Öffentliche Kunden/ VerwendungsNachweisZentrum, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen

1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden. 

DOWNLOADS

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

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Logos des Landes Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)