Hotline (kostenfrei)

GRW Infrastrukturförderung
Regionalbudget

Ab dem 1. Januar 2023 gelten in Sachsen-Anhalt transparente Projektauswahlkriterien zur Bewertung vorliegender und neu eingehender Anträge. Auf Grundlage dieser Bewertung wird das Landesinteresse dokumentiert und eine Rangfolge der Anträge festgelegt.


 

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
  • juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind

Was wird gefördert?

  • Die Regionen können mit einem Regionalbudget Vorhaben durchführen zur 
    • Verbesserung der regionalen Kooperation,
    • Mobilisierung und Stärkung regionaler Wachstumspotentiale,
    • Verstärkung von Maßnahmen des Regionalmarketings oder
    • Verbesserung der Fachkräfteversorgung.
       

Ihre Vorteile

  • Regionen, die über ein funktionierendes Regionalmanagement und/oder ein tragfähiges integriertes regionales Entwicklungskonzept verfügen, können mit einem Regionalbudget in Höhe von jährlich bis zu 300.000 Euro über einen Zeitraum von maximal drei Jahren, mit bis zu 80 % der Kosten gefördert werden.
  • Eine Verlängerung mit besonderer Begründung ist zwei Mal um jeweils bis zu drei weitere Jahre möglich. Bei Verlängerung werden die Fördersätze abgesenkt (Absenkung je Verlängerungsperiode um 10 %). 

Was Sie beachten sollten

  • Regionen i. S. der Förderung sind Wirtschaftsräume mit gemeinsamen Entwicklungsproblemen und-chancen mit mindestens 100.000 Einwohnern. Vorhaben in Regionen mit weniger als 100.000 Einwohnern bedürfen vor Bewilligung der Entscheidung des Bund-Länder-Unterausschusses der GRW.
  • Die Region kann grundsätzlich nur mit einem Regionalbudget unterstützt werden. 
  • Die im Rahmen des Regionalbudgets umzusetzenden Maßnahmen sollen den Bedarf der regionalen Wirtschaft (insbesondere Unternehmen) berücksichtigen.
  • Dem Antrag ist eine Maßnahmenliste und Produktliste beizufügen, die innerhalb der dreijährigen Laufzeit umgesetzt werden sollen.
  • Personalkosten des Antragstellers sind nicht förderfähig.
  • Mit dem Regionalbudget darf keine direkte Förderung einzelner gewerblicher Unternehmen erfolgen.
  • Projekte, die über ein Regionalmanagement gefördert werden/wurden, können nicht erneut über ein Regionalbudget gefördert werden.
  • Eine erneute Förderung des Regionalbudgets ist nach Ablauf von fünf Jahren nach Auslaufen der letzten Förderung bzw. Verlängerungsperiode möglich.
  • Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Abteilung: Öffentliche Kunden/ VerwendungsNachweisZentrum, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen

1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden. 

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

GEFÖRDERT DURCH

ÜBERSICHT

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
  • juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung1 ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dieses vom Finanzamt anerkannt ist, sofern sie zu 100 % im Eigentum von Gebietskörperschaften sind

Was wird gefördert?

  • Die Regionen können mit einem Regionalbudget Vorhaben durchführen zur 
    • Verbesserung der regionalen Kooperation,
    • Mobilisierung und Stärkung regionaler Wachstumspotentiale,
    • Verstärkung von Maßnahmen des Regionalmarketings oder
    • Verbesserung der Fachkräfteversorgung.
       

Ihre Vorteile

  • Regionen, die über ein funktionierendes Regionalmanagement und/oder ein tragfähiges integriertes regionales Entwicklungskonzept verfügen, können mit einem Regionalbudget in Höhe von jährlich bis zu 300.000 Euro über einen Zeitraum von maximal drei Jahren, mit bis zu 80 % der Kosten gefördert werden.
  • Eine Verlängerung mit besonderer Begründung ist zwei Mal um jeweils bis zu drei weitere Jahre möglich. Bei Verlängerung werden die Fördersätze abgesenkt (Absenkung je Verlängerungsperiode um 10 %). 

Was Sie beachten sollten

  • Regionen i. S. der Förderung sind Wirtschaftsräume mit gemeinsamen Entwicklungsproblemen und-chancen mit mindestens 100.000 Einwohnern. Vorhaben in Regionen mit weniger als 100.000 Einwohnern bedürfen vor Bewilligung der Entscheidung des Bund-Länder-Unterausschusses der GRW.
  • Die Region kann grundsätzlich nur mit einem Regionalbudget unterstützt werden. 
  • Die im Rahmen des Regionalbudgets umzusetzenden Maßnahmen sollen den Bedarf der regionalen Wirtschaft (insbesondere Unternehmen) berücksichtigen.
  • Dem Antrag ist eine Maßnahmenliste und Produktliste beizufügen, die innerhalb der dreijährigen Laufzeit umgesetzt werden sollen.
  • Personalkosten des Antragstellers sind nicht förderfähig.
  • Mit dem Regionalbudget darf keine direkte Förderung einzelner gewerblicher Unternehmen erfolgen.
  • Projekte, die über ein Regionalmanagement gefördert werden/wurden, können nicht erneut über ein Regionalbudget gefördert werden.
  • Eine erneute Förderung des Regionalbudgets ist nach Ablauf von fünf Jahren nach Auslaufen der letzten Förderung bzw. Verlängerungsperiode möglich.
  • Anträge sind formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Abteilung: Öffentliche Kunden/ VerwendungsNachweisZentrum, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
  • Bitte beachten Sie die Richtlinie und den Koordinierungsrahmen

1 Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung festgeschrieben sein oder es muss geregelt sein, dass eventuell anfallende Gewinne aus der geförderten Infrastruktur entsprechend dem Förderzweck reinvestiert werden. 

DOWNLOADS

Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.

Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.

Bitte achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beim Versenden von Dateien per E-Mail darauf, dass Sie diese verschlüsselt übermitteln. Hierzu können Sie die in Microsoft Office integrierte Verschlüsselung nutzen, die z. B. in Microsoft Excel unter „Datei – Arbeitsmappe schützen – Mit Kennwort verschlüsseln“ zur Verfügung steht. Alternativ können Sie eine Verschlüsselung auch in Form eines komprimierten Archivs vornehmen. Bitte achten Sie auf die Auswahl eines starken Verfahrens zur Verschlüsselung wie z. B. AES-256. Gebräuchliche Archivformate (z. B. ZIP) werden unterstützt. Zudem empfehlen wir die Auswahl eines zufälligen Passwortes mit einer Länge von mindestens 12 Zeichen und einer Kombination aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (z. B. !$%&). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie uns Passwort und Dateien getrennt voneinander übermitteln.

GEFÖRDERT DURCH